Stuttgart 21/Anhörung PFA 1.3/DB 09.2015

Aus WikiReal
Version vom 14. Januar 2016, 00:24 Uhr von Traumflug (Diskussion | Beiträge) (Ein wenig mehr Raum am Kopf.)

Wechseln zu: Navigation, Suche
Stuttgart 21 (Expertenrat) ► Anhörung PFA 1.3 ► DB 09.2015 | DB 09.2015 Analyse | RPS 01.2016 | (S.a. → Deutsche Bahn)   //   [ Vollbild  |  aus  (Hilfe) ]


Lupe.png

Die Analyse der Stellungnahme der DB Netz AG (DB 09.2015) zur Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21, mit der die DB den Nachforderungskatalog mit 213 Anträgen (Engelh. 09.2014) beantwortete, ergibt, dass nur 1,7 % der Fragen zur Planrechtfertigung des Gesamtprojekts der Sache nach beantwortet wurden. Dies erscheint als eine Missachtung der Bürgerbeteiligung im Anhörungsverfahren.

Inhalt

Auswertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014). Vorläufige Ergebnisse.
Baustelle.png
Mitarbeit willkommen! Es werden noch zahlreiche Begründungen der nebenstehenden Bewertung nachgetragen. Es kann aber schon jetzt mitgeholfen werden, die eingetragenen Bewertungen abzusichern bzw. gegenzuprüfen und die Verständlichkeit der Darstellung zu verbessern. Beiträge gerne auch auf der Diskussionsseite.

Zusammenfassung

PFA 1.3, Beantwortung der Anträge des Nachforderungskatalogs durch die DB. Entweder versuchte die DB gar nicht zu antworten, antwortete mit Falschaussagen, ausweichend oder unbelegt, meistens wurde die konkrete Frage gar nicht in der Sache aufgegriffen. Nur 1.7 % der Fragen wurden nachvollziehbar beantwortet!

Zur Klärung der Planrechtfertigung des Gesamtprojekts Stuttgart 21 wurde in der Erörterung zu PFA 1.3 die Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs diskutiert. Die DB Netz AG (nachfolgend kurz: DB) benötigte zuletzt ein knappes Jahr zu der in der Anhörung zu PFA 1.3 am 07.10.2014 beschlossenen Beantwortung des Nachforderungskatalogs zu offenen Fragen. Von den sie betreffenden 202 Anträgen beantwortete sie 98,3 % der Anträge nicht oder nicht nachvollziehbar. Nur 1/6 der Fragestellungen wurde überhaupt der Sache nach adressiert. Diese Nicht-Antwort der DB, die bisher vom Regierungspräsidium Stuttgart hingenommen wird, ist eine grobe Missachtung der Bürgerbeteiligung im Planfeststellungsverfahren. Und auch diese neueste Stellungnahme der DB ist gekennzeichnet von zahlreichen Falschaussagen. Nachvollziehbar antwortete die DB nur in dem Punkt, als sie eingestand, zur Anhörung im Herbst 2014 unrichtige und unfahrbare Stresstest-Daten geliefert zu haben. Erst ein knappes Jahr nach der Beschwerde über die unstimmigen Daten liefert die DB korrigierte und weiterhin konfliktträchtige Werte, schließt aber gleichzeitig eine weitere Diskussion aus. Die mangelnde Antwortbereitschaft und die Vielzahl der unaufrichtigen Aussagen lassen die DB nicht als verlässlichen Geschäfts- und Planungspartner erscheinen.

Auswertung

Mit der Einwendung des BUND RV Stuttgart vom 19.12.2013 (Engelh. 12.2013) wurde im Rahmen des Erörterungsverfahrens zu PFA 1.3 die Planrechtfertigung des Gesamtprojekts in Frage gestellt, da die Leistungsfähigkeit des Bahnknotens mit Verwirklichung des Projekts Stuttgart 21 unter den aktuellen Bedarf sinken würde. Darauf erwiderte die DB mit der Veröffentlichung von 637 Seiten an Dokumenten, darunter eine 100-seitige Stellungnahme zu der Kritik an der Leistungsfähigkeit (DB 07.2014). Diese Stellungnahme entkräftete keinen der Kritikpunkte. Mit dem Nachforderungskatalog vom 29.09.2014 (Engelh. 09.2014) wurden in 213 Anträgen Nachbesserungen vom Vorhabenträger eingefordert, die laut Ergebnis der Anhörung am 06./07.10.2014 von der DB beantwortet werden sollten. Ein Fachartikel von Jan. 2015 fasst die schwachen Argumentationen der DB und die fragwürdigen Umstände des Abbruchs der Anhörung zusammen (Engelhardt 2015). Es brauchte bis zum 02.09.2015, bis die DB ihre Antwort vorlegte (DB 09.2015). Inwieweit diese Antwort die Anträge bearbeitet bzw. beantwortet, wird nachfolgend analysiert und bewertet (siehe Abb. oben neben dem Inhaltsverzeichnis).

Grad der Beantwortung

Vorläufiger Stand der Auswertung (vor Fertigstellung der Dokumentation und Gegenprüfung): Die hohe Zahl der 213 Anträge der Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014) ergab sich, da die Fragen im Interesse der Sachaufklärung ganz gezielt auf einzelne nachprüfbare Tatsachenaussagen fokussiert waren. Die DB umging jedoch diese Tatsachenklärung größtenteils mit summarischen und oberflächlichen Antworten. Häufig wurden nur die kritisierten vorausgegangenen Argumentationen wiederholt. 15 Anträge, ein nicht unerheblicher Anteil, wurde von der DB nicht einmal formal adressiert. Schon aus diesem Grund hat die DB die in der Anhörung vom 07.10.2014 entschiedene Beantwortung der Anträge noch nicht erledigt. Darüber hinaus wurde aber vor allem in drei Viertel der gegebenen Antworten der eigentliche Punkt der Frage übergangen, es wurde zwar das generelle Thema adressiert aber mit keinem Satz auf den kritisierten Sachverhalt eingegangen. 7 % der Antworten sind sachlich falsch überwiegend aufgrund einer falschen Verwendung des Begriffs der Nennleistung und des Bezugs der Leistung auf Ankünfte durch den Sachbearbeiter bei der DB. 5 % der Antworten weichen der Frage aus, 1 % bestehen nur aus einer vollkommen unbelegten Behauptung.

Anträge Prozent Kategorie
15 7,4 % Keine Antwort versucht. In der Antwort der DB wird der entsprechende Antrag nicht einmal seiner Nummer nach adressiert.
155 76,7 % Keine Antwort in der Sache. Die Antwort der DB behandelt grob das Thema des Antrags, nicht aber die spezifische Fragestellung.
15 7,4 % Falschaussage als Antwort, der Fehler ist auch ohne weitere Daten der DB feststellbar.
10 5,0 % Ausweichende Antwort. Die DB geht vermeintlich auf den Punkt der Frage ein, schiebt jedoch ein Strohmann-Argument vor.
2 1,0 % Unbelegte Antwort. Die DB antwortet mit einer bloßen Behauptung und gibt keinerlei Referenz an.
3 1,5 % Teilantwort. Andere Teile der Fragen werden nicht nachvollziehbar beantwortet (wird in der Auswertung halb gezählt).
2 1,0 % Die Anträge wurden nachvollziehbar beantwortet: Eingeständnis der DB, zum Stresstest unrichtige Daten geliefert zu haben.
202 100% Summe der die DB betreffenden Anträge.
9 DB nicht Adressat des Antrags. Diese Anträge richteten sich an das EBA, das Regierungspräsidium oder Prof. Schwanhäußer.
2 Anträge wurden in der Anhörung entschieden: Die Zulassung von Videoaufzeichnungen wurde von der DB abgelehnt.
Vorläufiger Stand der Auswertung zum Grad der Beantwortung der Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014) durch die DB (DB 09.2015).
Fehlt.png

98,3 % der Anträge wurden nicht nachvollziehbar beantwortet. Entweder gar nicht, nicht in der Sache oder nicht nachvollziehbar. Dabei werden die Teilanworten der DB nur halb gezählt und es ergibt sich eine Antwortquote für die die DB betreffenden Anträge von 1,7 %. Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass der DB zur Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 inzwischen jede argumentative Basis fehlt.

Bemerkenswerte Muster im Antwortverhalten

Fehler.png

Eigene Fehler und Falschaussagen werden übergangen. Die DB übergeht die Punkte, in denen sie eines methodischen Fehlers oder einer Falschaussage überführt worden war. Somit fehlt eine Enkräftung des entsprechenden Vorwurfs und es ist von einem stillschweigenden Eingeständnis auszugehen:

  1. .......
Luege.png

Neue Falschaussagen. Parallel zu der mehr oder weniger gut verdeckten Verweigerung der Antwort in der Sache zu den meisten Kritikpunkten, kamen auch neue Falschaussagen der DB hinzu, die ihre Aufrichtigkeit, ihren Aufklärungswillen und ihre Verlässlichkeit als Geschäftspartner in Frage stellen.

  1. Auftritt der Gutachter. Die DB behauptet, zu der Frage, ob die Gutachter ihre Arbeiten selbst verteidigen, in der Anhörung Stellung genommen zu haben. Dabei war damals ihre Reaktion auf diese Frage: "Keine Antwort."
  2. Internationale Veröffentlichung zur Bestätigung des S21-Konzepts. Die DB behauptet auch hier, die Frage in der Anhörung beantwortet zu haben, dabei verweigerte sie vielmehr jegliche Antwort auf diese Frage.
  3. Grundsimulation des Stresstests regelkonform. Diese Behauptung der DB ist nicht haltbar, da zumindest die Korrekturen nötig waren, die im Finalen Simulationslauf berücksichtigt wurden.
  4. Falschaussagen zu den Ankünften. Die DB weicht den klärenden Fragen auf und beruft sich erneut aber ohne Belege auf die Ankünfte als Leistungskriterium (Anträge 16-21).</u>.
  5. Falschaussagen zur Nennleistung. ........
  6. Spitzenstunde sei ein punktuelles Spitzenereignis. Die DB versucht so, die Absenkung der von ihr ausdrücklich für die Spitzenstunde vorgegebenen Fußgängerqualität um eine Stufe zu rechtfertigen.
  7. ........
Selbsttäuschung.png

Insbesondere werden einfache Rechnungen zur Plausibilisierung übergangen. Die DB hat an mehreren Stellen deutliche Aussagen gemacht, die – wenn sie ernst genommen werden – zu einem Widerspruch führen. Die DB weigert sich, diese einfachen Rechnungen nachzuvollziehen:[1]

  1. 39 × 1,3 = 51 und 34 × 1,5 = 51. Wenn diese Rechnungen stimmen, dann wären nach den im Planfeststellungsverfahren und im Finanzierungsvertrag vorgesehenen Erhöhungen des Zugangebots für den Tiefbahnhof 51 Züge in der Spitzenstunde zu fordern. Die DB umgeht diese einfache Rechnung erneut mit einem persönlichen Angriff, der Einwender würde Begriffe verwechseln.
  2. 2 / 2 = 1. Wenn diese Rechnung stimmt, dann sind die Aussagen von Prof. Heimerl und Dr. Kefer zur Plausibilisierung von Stuttgart 21, dass ein Durchgangsbahnhof pro Gleis doppelt so viel leistet wie ein Kopfbahnhof, eben nicht geeignet, Stuttgart 21 zu plausibilisieren, da dann kein Wachstum bei halber Gleiszahl möglich wäre. Die DB übergeht diese konkrete Frage lieber.
  3. 40 – 6 = 34. Sofern das stimmt, bleiben der DB als von Prof. Schwanhäußer bestimmte oberste Leistungsgrenze für Stuttgart 21 nur 34 Züge pro Stunde. Zum Vergleich: Heute fahren im Kopfbahnhof 39 Züge pro Stunde. Die DB übergeht diese konkrete Frage lieber.
  4. [530 − (4 × 32) – (7,5 × 19)] / 12,5 = 20,8. Ist das zutreffend? Dann hat Heimerl tatsächlich ein Betriebsprogramm geplant, dass voraussetzt, dass nachts (mit 20,8 Zügen/h) mehr Züge als mittags (mit 19 Zügen/h) fahren müssten, um die vom Betriebsprogramm "2010 + X" geforderte Tageszugzahl von 530 Zügen zu erreichen. Die DB übergeht die Frage lieber.
  5. 32,8 × 1,2 = 39,4 << 49. Die DB will mit dieser von ihr selbst vorgeschlagenen Rechnung darstellen, dass Schwanhäußers Leistungsgrenze in der (mutmaßlich unzutreffenden) Interpretation als Nennleistung verträglich ist mit Leistungswerten etwa des Stresstests mit 49 Zügen/h. Dabei übertrifft diese (Fehl-)Interpretation der Leistungsgrenze nicht einmal die heutige Leistung des Kopfbahnhofs von 39 Zügen/h.
  6. 2 × 400 = 800 >> 400. Die DB stellt sich nicht der Unmöglichkeit, Kapazitätsreserven sowohl aus Doppelbelegungen wie auch aus Zugverlängerungen anzunehmen. Die Bahnsteige haben nur 400 m Länge, die für Züge dieser Länge keine Doppelbelegungen mehr zulassen.
Behauptung.png

Neue Behauptungen ohne jeglichen Beleg. Wo oberflächlich oder ausweichend geantwortet wurde, fehlen zumeist konkrete Belege und insbesondere Verweise auf entsprechende bahnwissenschaftliche Fachbeiträge.

  1. Keine Beleg für die Behauptung, die Stresstest-Planung "fuße" auf den damaligen Planungen. Es fehlt jede Erläuterung, in wiefern das Land den Bedarf an eingesetzten und endenden Züge (entgegen dem anhaltenden Bedarf) reduziert haben soll.
  2. Kein Beleg für die Behauptung, alle Verspätungen können vorhergesehen werden.
  3. .......
Mundverbot.png

Frühere Behauptungen bleiben unbelegt. Insbesondere bleiben (falsche) frühere Behauptungen auch dann unbelegt, wenn ein Beleg ausdrücklich angefordert wurde:

  1. Kein Beleg für die Behauptung, die 32 Züge der Auslegung von S21 seien klar ausgewiesen.
  2. Kein Beleg für die Behauptung, in den Personenströmen werde nach Zugarten unterschieden.
  3. Kein Beleg für die Behauptung, PTV hätte die Prämissen der Personenstromanalyse "überprüft und bestätigt".
  4. Kein Beleg für die Behauptung, bei S21 seien Doppelbelegungen "selten".
  5. Kein Beleg für die behaupteten unglaubwürdig niedrigen Aussteigerzahlen als Grundlage der Fußgänger-Dimensionierung.
  6. .........
Informationszurueckhaltung.png

Informationen werden zurückgehalten, Gutachter vertreten nicht ihre Arbeit selbst. Auch jetzt werden, wie in den vielen Jahren zuvor, vorhandene Informationen bzw. Gutachten nicht veröffentlicht. Insbesondere verteidigen die Gutachter zur Leistungsfähigkeit, nicht ihre eigenen Arbeiten, sondern anonyme Autoren verbreiten dazu neue bahnwissenschaftlich unbelegte Interpretationen. Auch wenn zwei der drei Gutachter schon älter sind, waren alle drei bis zuletzt öffentlich aktiv, und zwei traten auch jüngst an anderer Stelle für die DB zur Verteidigung der Leistungsfähigkeit auf.

  1. Prof. Heimerl stellt die Fragen zu seinem Gutachten nicht selber klar.
  2. Prof. Schwanhäußer stellt die Fragen zu seinem Gutachten nicht selber klar.
  3. Prof. Martin stellt die Fragen zu seinem Gutachten nicht selber klar.
  4. Die Personenstromanalyse vom April 2014 wird nicht veröffentlicht.
  5. Das Brandschutzkonzept vom Sommer 2015 wird nicht veröffentlicht.

Analyse

Zu fast allen Anträgen fehlen nachvollziehbare Antworten zu dem Punkt der jeweiligen Frage. Die nebenstehenden Piktogramme illustrieren den jeweiligen Kritikpunkt oder erneuten Fehler der DB bei der Beantwortung. Anträge, die – über die skandalöse flächendeckende Antwortverweigerung der DB hinaus – besondere Beachtung verdienen, sind mit einem Punkt
gekennzeichnet.

Vorbemerkung des Einwenders (Antrag 1-6)

Bewertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014).

Summarische Antwort der DB zu den Anträgen 1-7: Sie seien im Erörterungstermin behandelt worden.

Heimlich.png
Antrag 1
                    
[Erledigt, abgelehnt] Zulassung von Videoaufnahmen durch die DB, sie möge Bild- und Tonaufzeichnungen zustimmen. Die DB hat in der Anhörung abgelehnt und damit die Chance vertan, Transparenz zu demonstrieren.
Antrag 2
                    
[Erledigt, abgelehnt] Zulassung von Videoaufnahmen durch das RP, das RP verwies auf die Ablehnung der DB.
Antrag 3
                    
[Steht noch aus] Das RP/EBA möge Gelegenheit geben für Faktencheck nach dem Vortrag. Antwort vom RP sowie vom EBA steht noch aus.
Antrag 4
                    
Luege.png
[Keine Antwort in der Sache] Gutachter/Fachleute mögen selbst zu ihren Themen sprechen. Zu anderen Themen hatten die DB-Gutachter selbst vorgetragen, aber bei der Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs nicht. Die DB in der Anhörung zu dieser Frage wörtlich: "Keine Antwort", nicht mal eine negative. Es wurde dagegen dem Fragesteller vorgeworfen, mit dieser Frage "den Moderator und Showmaster zu spielen" (Prot. 06.10. S. 148). Diese Frage ist also von der DB in der Anhörung entgegen ihrer Behauptung nicht inhaltlich behandelt worden.
Zeit.png
Antrag 5
                    
[Steht noch aus] Das EBA möge Kritik und behauptete Entkräftung Punkt für Punkt prüfen. Antwort steht noch aus.
Antrag 6
                    
[Keine Antwort vom EBA] Fachmann vom EBA in der Anhörung. Keine Antwort vom EBA, kein Fachmann vom EBA in der Anhörung.

Vorbemerkung des Vorhabenträgers (7-15)

Bewertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014).

Antrag 7
                    
Luege.png
[Keine Antwort in der Sache] Internationale Veröffentlichung, die das Konzept S21 bestätigt. Die DB antwortete entgegen der jetzigen Behauptung in ihrer Antwort in der Anhörung nicht inhaltlich zu diesen Punkt, sondern verlautbarte: "Wir lassen uns nicht mit der Kästchenmethode am Nasenring hier durch den Saal ziehen. Ganz bestimmt nicht!" (Prot. 06.10. S. 157).
Antrag 8
                    
OK fast erl mid.png
Umleitung.png
[Teilantwort] Kopfbahnhöfe, die durch 1/2 so großen Durchgangsbahnhof ersetzt werden. Die DB nennt andere Fälle, in denen lediglich eine Durchmesserlinie zum Kopfbahnhof hinzukommt (Zürich, Malmö). Lediglich Wien Hbf mit dem Ersatz zweier Kopfbahnhöfe durch einen Durchgangsbahnhof kann als Beispiel gewertet werden. Jedoch wurde gerade Wien zuvor wegen seiner geringen Auslegungsleistung als Beleg für die Unterdimensionierung von Stuttgart 21 angeführt (Engelh. 2011). Ein Beispiel für einen Durchgangsbahnhof, der die Leistung eines doppelt so großen Kopfbahnhofs erbringt, steht somit noch aus.
Antrag 9
                    
QEx.png
[Falschbehauptung] Beauftragung von leistungsüberhöhenden Annahmen in den Gutachten. Auf die konkrete neue Frage zu 5 erleichternden Prämissen in den Gutachteraufträgen antwortet die DB, sie habe das schon 2014 widerlegt, als diese Fragen noch gar nicht gestellt worden waren?!

In der summarischen Antwort der DB auf Antrag 10-12 liefert sie keine Antwort auf die konkreten Fragen zur Geringfügigkeit der Vorteils der verdoppelten Einfahrgeschwindigkeiten. Sie bringt lediglich die Relativierung, sie habe mit dem Argument ja nur einen von mehreren Vorteilen genannt. Dabei hatte sie die Geschwindigkeiten wesentlich als Begründung angeführt, dass 8 Bahnsteiggleise ausreichen (......).

Fehlt.png
Antrag 10
                    
[Keine Antwort in der Sache] Geschwindigkeit auf Zulaufstrecken irrelevant für die Leistungsfähigkeit der Bahnsteiggleisanlage. Darauf ging die DB überhaupt nicht ein.
Antrag 11
                    
[Keine Antwort in der Sache] Abstände der letzten Haltesignale als Grundlage der Quantifizierung des von der DB behaupteten Leistungsvorteils durch schnellere Einfahrgeschwindigkeiten wird nicht geliefert. Diese Antwort der DB ist ein gutes Beispiel für den offensichtlichen Unwillen, die Anträge im Detail zu beantworten. Dda die angefragten Abstände nicht aufwändig ermittelt werden müssen, sondern einfach aus den vorliegenden Plänen abgelesen werden können.
Antrag 12
                    
[Keine Antwort in der Sache] Mittlere Ein- und Ausfahrzeiten im Kopfbahnhof vor dem Umbau und im Stresstest werden nicht geliefert, so dass der behauptete Leistungsvorteil nicht zu quantifizieren ist.
Antrag 13
                    
Umleitung.png
[Ausweichende Antwort] 11 versus 8 Zulaufgleise für Reise- und Abstellverkehr. Die DB weicht der Frage aus[2] und versucht zu verdecken, dass faktisch für den Reise- sowie den in den Hauptverkehrszeiten hohen Abstellverkehr bei S21 nur 8 Zulaufgleise und beim Kopfbahnhof 11 Zulaufgleise zur Verfügung stehen.

Zu Antrag 14 bis 25 verweist die DB lediglich summarisch auf ihre einführenden Bemerkungen. Sie behauptet somit nicht einmal, die Anträge beantwortet bzw. bearbeitet zu haben. Durch diese Trennung von Frage und Antwort zu den wichtigen Prämissen der Leistungsdiskussion sollen offenbar die schwachen Argumente der DB zu den fragwürdigen Prämissen verdeckt werden.

Antrag 14
                    
Widerspruch.png
[Ausweichende Antwort] Einbringung des Stresstests in die Planfeststellung. Die DB legt nicht dar (DB 09.2015 S. 11), warum der Stresstest nicht jetzt formal in das Planfeststellungsverfahren eingebracht wird, obwohl sie ihn im Anhörungsverfahren zu PFA 1.3 (an derselben Stelle ihrer Antwort) als Beleg der "Funktionalität" des Knotens heranzieht.
Antrag 15
                    
Luege.png
[Keine Antwort in der Sache] Nachweis der Richtlinienkonformität des Stresstests vorzugsweise durch Thorsten Schaer. Auf die in vielen konkreten Punkten belegten Richtlinienverstöße wird nicht eingegangen. Schaer äußerte sich auch in der Anhörung nicht dazu, der Stresstest war dort gar nicht zur Diskussion gekommen. Es wird nun nur noch beiläufig und – angesichts der vielfachen faktischen Fehlereingeständnisse sowie der Korrekturen der Sensitivitäten und des Finalen Simulationslaufs – vollkommen unzutreffend behauptet, schon die Grundsimulation (ohne die Korrekturen der Sensitivitäten und des finalen Simulationslaufs) wäre regelkonform (DB 09.2015 S. 26 Antr. 171-176).

Prämissen (16-25)

Bewertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014).

Antrag 16
                    
Fehler.png
[Falschaussage, ausweichende Antwort] Kann Bemessung der Infrastruktur alleine auf Ankünfte bezogen werden? Gibt es dafür wissenschaftliche Belege? Die DB behauptet: "Früheren Gutachten des Vorhabenträgers lagen dagegen »Züge« zu Grunde, die jeweils genau eine Ankunft und eine Abfahrt beinhalteten." Das ist falsch, da die Züge bzw. Gleisbelegungen von Prof. Schwanhäußer und Prof. Heimerl auch Abstellfahrten beinhalteten (Heimerl 1997 Anl. 10-14, 21-24, Martin 2005 S. 38). Auch wird behauptet, die Ankünfte seien die "anspruchsvollste aller denkbaren Messlatten". Das ist natürlich dann nicht richtig, wenn ein S21-Fahrplan, in dem aus jedem Zug eine Ankunft gemacht wird, verglichen wird mit einem Bestandsfahrplan, der auch eingesetzte Züge enthält. Diese Fokussierung auf die Ankünfte lässt S21 im Vergleich besser aussehen, als es ist. Wissenschaftliche Belege für ihre Argumentation mit Ankünften bleibt die DB schuldig. Falsch ist die Diskreditierung der wissenschaftlich akzeptierten und von den S21-Gutachtern vor dem Stresstest durchgängig angewandten Zugzählung inkl. Abstellfahrten als "eine andere" "nicht vergleichbare Zählweise", umgekehrt ist es richtig (DB 09.2015 S. 8/9).
Fehlt.png
Antrag 17
                    
[Keine Antwort in der Sache] Wann wurde der Stresstest auf die Ankünfte bezogen? Die DB vermag keinen Beleg anführen, dass sie in Absprache und unter Zustimmung der Schlichtungspartner gehandelt hat.
Antrag 18
                    
[Keine Antwort in der Sache] Vorlage der Zustimmung der Landesregierung zum Bezug auf Ankünfte. Auch zu dieser behaupteten Zustimmung vermag die DB keinen Beleg vorzulegen.
Antrag 19
                    
Widerspruch.png
Luege.png
[Keine Antwort in der Sache, Falschaussage] Leistungsziel in Ankünften verträglich mit Stresstest-Zielvorgabe in "Zughalten" und "Zügen"? Im Antrag die Darstellung der DB zum Stresstest "geforderten Kapazität" von 49 "Zughalten" zitiert und ihre Aussage, der "Leistungszuwachs von 30 % in der Spitzenstunde entspricht in Summe 49 Zügen". Die jetzige Aussage der DB: "Die angesprochene 30-prozentige Erhöhung des Zugangebots bezieht sich im Übrigen auf den Tageszeitraum" ist somit im Widerspruch zu ihrer eigenen Darstellung und unzutreffend.
Antrag 20
                    
[Keine Antwort in der Sache] Bereitstellungsfahrten als "reguläre Zugfahrten" und "normale Ankünfte" bahnwissenschaftlich zulässig? Hierzu findet sich keine Aussage in den einführenden Bemerkungen.
Antrag 21
                    
[Keine Antwort in der Sache] Beleg für Festlegung des Landes allein auf verkehrliche Ankünfte? Auch hierzu fehlt die Antwort.
Antrag 22
                    
[Keine Antwort in der Sache] Vor dem Stresstest durchgehend Züge/Gleisbelegungen als Maßstab. Keine Stellungnahme der DB.
Antrag 23
                    
[Keine Antwort in der Sache] Haben frühere Arbeiten keinen Bestand, da auf einer dem Stresstest nicht vergleichbaren Basis? Keine Stellungnahme.
Antrag 24
                    
[Keine Antwort in der Sache] Vergleich mit den Vorgaben der Fachwelt für die Leistungsmessung. Keine Stellungnahme.
Antrag 25
                    
[Keine Antwort in der Sache] Leistungsvorgabe in Ankünften als Vorgabe der Planfeststellung? Keine Stellungnahme.

Zählung der Züge und Nennleistung (26-34)

Bewertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014).

In ihrer summarischen Antwort auf Antrag 26 bis 29 geht die DB nur ein auf den Stresstest, nicht auf die Themen der Planfeststellung.

Fehlt.png
Antrag 26
                    
[Keine Antwort in der Sache] Fehlende eingesetzte und endende Züge in Szenarien M, A, E bedarfsgerecht? Keine Stellungnahme dazu.
Antrag 27
                    
[Keine Antwort in der Sache] Wurde ein entsprechen geänderter Bedarf in der Planfeststellung dargelegt? Keine Stellungnahme dazu.
Antrag 28
                    
[Unbelegte Antwort] Welche Bedarfsänderung im Stresstest? DB: Die Planung "fußt" auf den damaligen Planungen des Landes. Die Begründung für die Bedarfsänderung fehlt.
Antrag 29
                    
[Keine Antwort in der Sache] Der Kopfbahnhof könnte mit dem Ansatz für S21 schon heute die geforderte Leistung bringen. Keine Stellungnahme dazu.
Mundverbot.png
Seite 13/14
                    
[Mundverbot für die Leistungsfähigkeits-Gutachter?] Gutachter zur Leistungsfähigkeit vertreten nicht ihre Aussagen. Während die DB zu anderen Punkten in der Anhörung immer ihre Gutachter persönlich die Argumentation vortragen lässt, werden hier selbst entsprechende Anträge vollständig übergangen. Selbst die Autoren der Antwort der DB werden anonym gehalten, waren jedoch unter den Teilnehmern der Anhörung (vgl. Prot. ......).
Antrag 30
                    
[Keine Antwort versucht] Prof. Heimerl möge persönlich antworten. Heimerl machte zuletzt noch in einem Interview Werbung für das Projekt. Und äußerte sich im Vorfeld der Anhörung zu PFA 1.3 zum Thema. Die DB überging jedoch diesen Antrag vollständig. S.a. Antrag 4.
Antrag 31
                    
[Keine Antwort versucht] Prof. Schwanhäußer möge persönlich antworten. Er war noch im Juni 2014 bahnwissenschaftlich tätig. Auch hier übergeht die DB den Antrag vollständig. S.a. Antrag 4.
Antrag 32
                    
Fehler.png
[Falschaussage] Aus Haupt- und Nebenverkehrszeit wird die Fahrplanleistung bestimmt und nicht die Nennleistung. Die DB geht auf die konkrete Frage nicht ein. Sie unterstellt dem Einwender einen Fehler, den sie selbst begeht. Mit erstaunlicher Chuzpe liefert sie die Begriffsdefinitionen der Nennleistung, die es gar nicht zulassen, die Qualitätsermittlung von Schwanhäußer als Nennleistung zu bezeichnen.
Antrag 33
                    
Widerspruch.png
[Keine Antwort in der Sache, Falschaussage] Qualitätsermittlung nur inkl. den zusätzlichen Verstärkerzüge möglich/zulässig. Die DB widerspricht sich einerseits selbst, wenn sie nun statt von der Nennleistung vielmehr von der Spitzenstunde von Szenario E spricht. Auf die Frage, die ganz unabhängig von Szenario A oder E allgemein nach der Bestätigung fragt, dass eine Qualitätsermittung nur inklusive der Spitzenstunde möglich bzw. zulässig ist, geht sie gar nicht ein. Die DB wiederholt lediglich ihre Falschbehauptungen zur Nennleistung. Zu der unzulässigen Zahl für die Leistungssteigerung von 178 % siehe (Engelh. 12.2013 S. 19 Punkt 3a).
Ad hominem.png
Antrag 34
                    
[Keine Antwort in der Sache] Rechtfertigung der Rechnung mit Spitzenfaktoren anhand der Fachliteratur. Die DB antwortet nicht mit der geforderten Fachltiteratur, sondern widerholt nur ihre falsche und diskreditierende Unterstellung der Begriffsverwechslung, freilich ohne irgendeine Referenz dafür angeben zu können.

Bedarf (35-44)

Bewertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014).

Antrag 35
                    
[Keine Antwort in der Sache] Angebotsverbesserung des Szenario A? Die einfache Frage wird nicht beantwortet, sondern nur die ungerechtfertigte Unterstellung der Begriffsverwechslung wiederholt.
Umleitung.png

Die DB antwortet summarisch auf Antrag 36 und 37 und weicht dabei aus.

Antrag 36
                    
[Ausweichende Antwort] Anteil der Fahrgäste, die durch Durchbindungen einen Umstieg spart. Die DB führt den "Kundennutzen" der "Direktverbindungen" im Planfeststellungsverfahren an, ist aber nicht bereit, diesen zu quantifizieren.
Antrag 37
                    
[Ausweichende Antwort] Saldo der Reisezeiten S21 und Kopfbahnhof. Auch hier Fehlanzeige.

Die DB antwortet summarisch auf Antrag 38, 39 und 41, übergeht wesentliche Fragen dabei.

Antrag 38
                    
Huetchenspieler.png
[Teilantwort, Falschaussage] [Teilantwort] Klärung "Zielstellung", "Betriebskonzept" und "absehbare Zukunft". Die DB beantwortet die Zielstellung als die des Stresstests, als Betriebskonzept gibt sich die "Angebotskonzeption 2020" des Landes an, die jedoch höchstens das Betriebsprogramm zur Inbetriebnahme, aber nicht das einer mittelfristig geforderten Verkehrswachstums wiedergibt. Die "absehbare Zukunft" wird nicht quantifiziert. Soll er Bahnhof nur auf einen Bedarf des Jahres zwei Jahre vor Inbetriebnahme ausgelegt werden, obwohl er doch erhebliches Wachstum ermöglichen soll?
Antrag 39
                    
[Keine Antwort in der Sache] Reserven für 100 Jahre. Hierzu wird keinerlei Stellung genommen.
Antrag 40
                    
Behauptung.png
[Unbelegte Antwort] Ausbaufähigkeit auf 10 Gleise. Die bloße Behauptung, eine Erweiterbarkeit auf 10 Gleise sei grundsätzlich möglich ist keine hinreichende Antwort. Es bleibt vollkommen offen, wie mit der baulichen Enge zwischen Bahnhofsturm und Landesbank umgegangen werden soll und der Wieder-Öffnung des Bahnhofstrogs, etc. "Grundsätzlich" ist technisch fast alles möglich, aber zumeist nicht in der Praxis realisierbar.
Antrag 41
                    
Fehler.png
[Teilantwort, Falschaussage] Nachweis für "Ausbau des Zugangebots" über Stresstest hinaus. Die DB gesteht einerseits ein, dass kein Nachweis einer höheren Leistungsfähigkeit erbracht wurde. Andererseits wird trotz dieses klaren Eingeständnisses die nicht belegbare Behauptung wiederholt, "grundsätzlich" ließen sich in den "Lücken der Belegung" "weitere Züge" unterbringen. Dies wurde eben gerade nicht nachgewiesen.
Seite 15
                    
Fehler.png
Reserven in den Zulaufgleisen. Tatsächlich sind die Zulaufstrecken von Zuffenhausen selbst nach Aussage der DB überlastet und die nach Wangen ebenso, wie eine eigene neuere Analyse zeigt (...Quelle ergänzen...).
Antrag 42
                    
Mundverbot.png
[Keine Antwort in der Sache, Falschaussage] Bestätigung der historischen Zugzahlen. Die DB drückt sich davor, die nach der von ihr selbst bestätigten Zählweise ausgezählten Fahrplan-Leistungen zu bestätigen.
Antrag 43
                    
Ad hominem.png
[Keine Antwort in der Sache, Falschaussage] Was ist 39 × 1,3 und was ergibt 34 × 1,5? Auch die Anwendung der Grundrechenarten wird von der DB verweigert mit dem wiederholten unzutreffenden Hinweis auf eine Begriffsverwechslung, der sie sich jedoch selbst schuldig macht. Der Ausbau des "Zugangebots" muss auch und insbesondere die Spitzenstunde betreffen. Inwieweit dazu Züge entgegen der Lastrichtung beitragen können, bleibt die DB zu erklären schuldig.
Antrag 44
                    
Vogelstrauss.png
[Keine Antwort in der Sache] Darstellung von Spitzenstundenleistungen zulässig. Der Punkt, dass in jedem Fall die reine Darstellung der Spitzenstundenleistungen entgegen dem Vorwurf der DB zulässig ist, wird übergangen.

Kapazität Kopfbahnhof (45-50)

Bewertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014).

Antrag 45
                    
Umleitung.png
[Ausweichende Antwort] Unterirdische S-Bahnen unerheblich für oberirdische Bahnsteiggleisanlage der Kopfbahnhofs. Die Frage war ausdrücklich auf die Bahnsteiggleisanlage beschränkt, die unabhängig von den Zulaufgleisen betrachtet werden sollte.
Antrag 46
                    
[Keine Antwort in der Sache] Unabwendbare Hindernisse, von 45,5 Zügen auf 50 Zügen zu kommen? Auch diese Frage wird mit der fadenscheinigen Ausrede übergangen.
Antrag 47
                    
Panzer.png
[Keine Antwort in der Sache] Auswertung blockierter Trassen bei Verspätungen bis 6 Min. Die DB bleibt die sehr wohl schon mit den ihr vorliegenden Daten mögliche Beispielrechnung schuldig und geht stattdessen zum Gegenangriff über, erneut mit einer unbelegten qualitativen Behauptung von einer Überlastung des Kopfbahnhofs.
Antrag 48
                    
Huetchenspieler.png
[Keine Antwort in der Sache] Falls Durchgangsbahnhöfe doppelte Leistung erbringen, wie viel ist dann bei halber Gleiszahl möglich? Oder was ergibt 2 / 2? Die DB verweigert die Anwendung der von ihren Vertretern selbst zur Rechtfertigung von Stuttgart 21 angeführten, ebenfalls "pauschalen Aussage" einer vorgeblichen Leistungsverdopplung durch Durchgangsbahnhöfe. Die DB argumentiert pauschal, wenn es ihr nützt, und verweigert es, wenn sie dabei der Täuschung überführt wird.
Umleitung.png
Antrag 49
                    
[Ausweichende Antwort] Durch welche Maßnahmen wird der fehlende Faktor 2 zum Erreichen der geforderten Leistung erreicht? Erneut verweigert die DB eine quantitative Beantwortung und wiederholt ihre qualitativen Argumente.
Antrag 50
                    
[Keine Antwort in der Sache] Fachliteratur für die Leistungsverdopplung bei Durchgangsbahnhöfen. In gleicher Weise wie bei Antrag 48 misst die DB mit unterschiedlichem Maß, sobald sie der Täuschung überführt wurde.

Stuttgart 21 ein Rückbau (51-58)

Bewertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014).

Antrag 51
                    
[Keine Antwort in der Sache] Schwanhäußer-Leistungsgrenze: Was ist das Ergebnis der Rechnung 40 – 6? .
Antrag 52
                    
Mundverbot.png
[Betrifft nicht die DB] Schwanhäußers Leistungsgrenze bezieht sich auf die Stunde. Die Frage war an Prof. Schwanhäußer gerichtet, den die DB lieber nicht persönlich auftreten lassen wollte.
Antrag 53
                    
[Keine Antwort in der Sache] . .
Antrag 54
                    
[Keine Antwort in der Sache] . .
Antrag 55
                    
[Keine Antwort in der Sache] . .
Antrag 56
                    
[Keine Antwort in der Sache] . .
Antrag 57
                    
[Keine Antwort in der Sache] . .
Antrag 58
                    
[Keine Antwort in der Sache] . .

Belegungsgrad, Haltezeiten (59-66)

Bewertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014).

Antrag 59
                    
[Keine Antwort in der Sache] . .
Antrag 60
                    
[Keine Antwort in der Sache] . .
Antrag 61
                    
[Betrifft nicht die DB]. EBA.
Antrag 62
                    
[Keine Antwort in der Sache] . .
Antrag 63
                    
[Keine Antwort in der Sache] . .
Antrag 64
                    
[Keine Antwort in der Sache] . .
Antrag 65
                    
[Keine Antwort in der Sache] . .
Antrag 66
                    
[Ausweichende Antwort] . .

Gutachten Heimerl (67-75)

Bewertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014).

Raub.png
Die DB antwortet summarisch auf Antrag 67-69, sie gibt dabei vor, das von ihr im Planfeststellungsverfahren eingereichte Gutachten nicht zu kennen. Die vom Einwender zitierte Fassung der Planfeststellung war um alle Inhalte bereinigt worden, die hätten erkennen lassen, dass Heimerl mit maximal 32 Zügen im Auslegungsbetriebsprogramm nicht einmal annähernd die damalige Spitzenstundenleistung des Kopfbahnhofs (von 38 Zügen 1996) erreicht, und wie erst im Juni 2015 herauskam[3] überhaupt nicht das Ziel-Betriebsprogramm "2010+X" abbildete, sondern lediglich um 165 Zugfahrten weniger in seinem Auslegungsbetriebsprogramm für Stuttgart 21 ansetzte[4]. Es wird also die Leistungsanforderung weit verfehlt, um rund 20 %. Die Einbringung eines um die wesentlichen Eckdaten bereinigten Gutachtens in die Planfeststellung ist ein Vorgang, der als Betrug an der Behörde und an der Öffentlichkeit gewertet werden könnte.
Antrag 67
                    
Maus.png
Selbsttäuschung.png
[Keine Antwort in der Sache] Welche Rolle spielt die jetzt veröffentlichte Langfassung des Heimerl-Gutachtens? Die DB schreibt: "Dem Vorhabenträger ist nicht bekannt, welchen Bearbeitungsstand des Gutachtens Heimerls der Einwender seiner Kritik zu Grunde legt." Dabei hatte der Einwender klargestellt, dass es die Fassung ist, auf die der Planfeststellungsbeschluss verweist (Engelh. 09.2014 S. 31 vor Antrag 67). Angesichts des Vorwurfs, in der Planfeststellung ein um die entscheidenden Kenndaten bereinigtes Gutachten eingereicht zu haben, versucht die DB, diesen unglaublichen Vorgang zu verharmlosen: "Dabei kommt es nicht darauf an, ob in den einzelnen Bearbeitungsständen die exakt gleiche Wortwahl erfolgt ist."
Antrag 68
                    
[Keine Antwort in der Sache] Anlage 41 in der Planfeststellungs-Fassung nicht enthalten. Diese Übersicht aus Anlage 41 hätte auch einem Richter deutlich gemacht, dass nur 32 Züge pro Stunde fahren, die er mit den damals im Kopfbahnhof fahrenden 38 Zügen (1996 6:40 bis 7:40 Uhr Engelh. 09.2014 S. 93) hätte vergleichen und hinterfragen können.
Antrag 69
                    
[Keine Antwort in der Sache] An welcher Stelle im Gutachten wurde die Auslegungsleistung von 32 Zügen pro Stunde offengelegt? Die DB vermag auch nicht in dem von ihr vorgelegten Gutachten eine entsprechende Stelle zu benennen, da der zuvor von ihr dafür angeführte Beleg (Anlage 41) ja im Gutachten der Planfeststellung gar nicht enthalten ist.

Vorlage:LconRight Die DB antwortet summarisch auf die Anträge 70-75. Dabei übergeht sie die einzelnen sachlich vollkommen klaren Fragepunkte mit dem erneuten pauschalen und ungerechtfertigten Vorwurf der Begriffsverwechslung bezüglich "Belastung" und "Nennleistung".

Antrag 70
                    
Statik.png
[Keine Antwort in der Sache] Wo sind im Heimerl-Gutachten die Erwartungen an das Betriebsprogramm dokumentiert? Diese fehlende Grundvoraussetzung eines Gutachtens zur Auslegung des Bahnhofs, die unabhängig von der Frage nach Nennleistung und Belastung ist, bleibt ohne Stellungnahme.
Antrag 71
                    
[Keine Antwort in der Sache] Wo ist die Überleitung der Angebotskonzeption in das Betriebsprogramm dokumentiert? Diese weitere fehlende Grundvoraussetzung eines Gutachtens zur Auslegung bleibt ebenfalls unbehandelt.
Antrag 72
                    
[Keine Antwort in der Sache] Selbsttäuschung.png
Antrag 73
                    
[Keine Antwort in der Sache] Szenario E hängt von der nicht geplanten Realisierung der P-Option ab. Seine 40 Züge/h in der Spitze sind also als Kapazitätswert irrelevant. Die DB geht auf diesen Punkt nicht ein.
Huerde.png
Antrag 74
                    
[Keine Antwort in der Sache]{{{4}}}
Antrag 75
                    
[Keine Antwort in der Sache] Sind Mindest- und Durchschnitthaltezeit deutscher Bahnhöfe ein geeigneter Maßstab für Stuttgart Hbf mit einem der höchsten Fahrgastwechsel? Erneut keine Klarstellung durch die DB.

Gutachten Schwanhäußer (76-93)

Bewertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014).

Die DB antwortet summarisch auf die Anträge 76-79. Sie übergeht dabei mehrere Fragen, aber liefert dabei

Antrag 76
                    
[Keine Antwort in der Sache] Ergebnisse der Untersuchungen längerer Haltezeiten? Diese wichtige Frage zur Einordnung der Haltezeiten wird vollkommen übergangen.
Antrag 77
                    
[Keine Antwort in der Sache] Wo im Gutachten Nennleistung als Mittelwert von 16 Stunden? Dieses frühere Argument der DB wird vollkommen übergangen.
Antrag 78
                    
[Keine Antwort in der Sache] Weder Szenario A noch Szenario E stellen "die" Nennleistung dar. .
Antrag 79
                    
[Keine Antwort in der Sache, Falschaussagen] Achtung.png.
Vogelstrauss.png

Die DB antwortet summarich auf die Anträge 80-83 und verweist auf ihre Stellungnahme von 2014, aber diese war ja der Ausgangspunkt der neuerlichen fokussierten Anträge zu offenen Fragen.

Antrag 80
                    
[Keine Antwort in der Sache] Wo ist die Kritik an Schwanhäußers vielfach ungenügender Ergebnisdarstellung falsch? Keine Stellungnahme der DB.
Antrag 81
                    
[Keine Antwort in der Sache] Fehlende Erläuterung der Leistungsgrenze von 32,8 Zügen? Keine Stellungnahme.
Antrag 82
                    
Marionettenspieler.png
[Keine Antwort in der Sache] Warum Beauftragung der Betrachtung des Nachmittags statt der viel höheren Vormittagsspitze? Warum wurde von der DB die Betrachtung der Nachmitttagsspitze beauftragt, statt der von der Bedarfsanalyse betrachteten (in der Praxis viel höheren) Morgenspitze? Die DB bleibt eine Antwort schuldig.
Antrag 83
                    
Trillerpfeife.png
[Keine Antwort in der Sache] Warum fehlt der wissenschaftlich selbstverständliche Vergleich mit dem Ist? Der Verweis auf eine damals unstrittige Ansicht einer ausgeschöpften Leistungsfähigkeit des Kopfbahnhofs beantwortet nicht die Frage. Genau dieses Punkt hätte im Gutachten dargestellt und quantifiziert werden müssen. Kein Gutachten kann von unausgesprochenen und unbelegten Prämissen ausgehen.

Die DB antwortet zu den Fragen betreffend Schwanhäußers Stellungnahme von 2003 summarisch auf die Anträge 84-88 durch Wiederholung der kritisierten Aussagen, erneut ohne die spezifischen Fragen dazu zu beantworten.

Antrag 84
                    
[Keine Antwort in der Sache] Kapazitätsplus durch Zugverlängerungen nicht im Kopfbahnhof? Es ist unzulässig Reserven, die sowohl dem Kopfbahnhof wie auch dem Tiefbahnhof zur Verfügung stehen, allein dem Tiefbahnhof als Kapazitätsvorteil zuzurechnen. Die DB blendet das aus.

{{flaw| Antrag 85 | | Keine Antwort in der Sache | 400 m lange Doppelstockzüge im Fildertunnel fahrbar? Die DB übergeht die eindeutige Aussage ihres Brandschutzbeauftragten, der aussagte, dass schon 7-gliedrige (knapp über 200 m lange) Doppelstockzüge im Fildertunnel nicht mehr fahrbar sind (Engelh. 09.2014 S. 49 vor Antr. 123[5]).

Antrag 86
                    
Selbsttäuschung.png
[Keine Antwort in der Sache] Doppelbelegungen mit 400 m langen Zügen? Die DB stellt sich nicht der Unmgölichkeit an 400 m langen Bahnsteigen keine Doppelbelegungen mit 400 m langen Zügen vornehmen zu können. Es können also nicht beide Kapazitätsreserven gleichzeitig angesetzt werden.
Fehlt.png
Antrag 87
                    
[Keine Antwort in der Sache] Fachartikel für Kapazitätsermittlung durch Nennleistung plus Spitzenfaktor? Keine Antwort der DB.
Antrag 88
                    
[Keine Antwort in der Sache] Interpretation der Spitzenfaktoren zutreffend? Keine Stellungnahme der DB, sie gibt den Spitzenfaktor in der Überschrift ihrer Antwort an, geht aber nicht im geringsten darauf ein.

Die DB antwortet summarisch auf die Anträge 89-93 zum Ringverkehr und verweist auf ihre Stellungnahme von 2014, die jedoch keine Aussagen zu den spezifischen Fragen enthält.

Fehlt.png
                    
{{{4}}}
Antrag 89
                    
[Keine Antwort in der Sache] Fachartikel und Beispiele für Leistungssteigerung durch Ringverkehr. Die DB bleibt bei ihren qualitativen Behauptungen und kann keine Bestätigung der Fachwelt und der Praxis dieses doch eigentlich revolutionären Konzepts nennen, das unzählige Bahnhöfe weltweit entlasten könnte.
Antrag 90
                    
[Keine Antwort in der Sache] Für die meisten Züge keine Flexibilisierungswirkung. Keine Stellungnahme der DB.
Antrag 91
                    
[Keine Antwort in der Sache] Zwang zur Durchbindung und fehlende Wendemöglichkeit bei defekten Weichen. Keine Antwort.
Vogelstrauss.png
Antrag 92
                    
[Keine Antwort in der Sache] Vergleich der Größe des Kölner und Stuttgarter Ringverkehrs. Die DB bleibt den Beleg für ihre nicht nachvollziehbare Aussage, der Ringverkehr in Köln sei "wesentlich länger" (DB 07.2014 S. 44) schuldig.
Antrag 93
                    
[Keine Antwort in der Sache] Geschwindigkeiten der Streckenabschnitte beider Ringverkehre. Auch zu den Geschwindigkeiten bleibt die DB die Antwort schuldig.

Gutachten Martin (94-110)

Bewertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014).

Antrag 94
                    
Mundverbot.png
[Keine Antwort versucht] Beantwortung der ihn betreffenden Fragen durch Prof. Martin. Obwohl die DB immer wieder Prof. Martin zur Rechtfertigung der Leistungsfähigkeit als Sachverständigen auftreten lässt (Schlichtung und Anhörung 2010, Anhörung 2015), lässt sie jetzt nicht einmal zu, dass er die ihn betreffenden Fragen beantwortet. Jedenfalls übergeht sie die Frage vollständig. Angesichts einer Antwortquote von 0 % zu den an Martin gerichteten Fragen, wäre es wohl hilfreich gewesen, ihn zu Wort kommen zu lassen.
Antrag 95
                    
Achtung.png
[Falschaussage] Längere Haltezeiten in späterer Untersuchung stützen Kritik an zu kurzen Haltezeiten. Die DB antwortet nicht auf die Frage, sondern räumt vielmehr ein, dass Martins Gutachten kein "praxisnaher Fahrplan" zugrunde lag. Insbesondere aber behauptet sie falsch, die von Martin verwendeten Haltezeiten würden sich am "reinen Fahrgastwechsel" orientieren, der ist in Stuttgart (und selbst im Stresstest) höher, eben weil Stuttgart Hbf kein durchschnittlicher Halt ist.
Fehlt.png
Antrag 96
                    
[Keine Antwort in der Sache] Für Stuttgart nicht Durchschnittswerte der Richtlinie, sondern Bahnhöfe mit vergleichbarem Fahrgastaufkommen für Haltezeit relevant. Die DB übergeht dieses grundlegende Argument.
Antrag 97
                    
[Keine Antwort in der Sache] Köln oder Hannover liefern vergleichbare Haltezeiten. Wird in gleicher Weise übergangen wie der vorausgehende Antrag.

Die DB antwortet summarisch auf die Fragen 98-110 und verweigert dabei die Antwort auf die spezifisch angefragten Punkte. Erneut wird ungerechtfertigt der falsche Vorwurf einer Begriffsverwechselung durch den Einwender vorgebracht.

Vogelstrauss.png
Antrag 98
                    
[Keine Antwort in der Sache] Bestätigung der Benachteiligung des Kopfbahnhofs. Die DB übergeht vollkommen die angeführte Belege und wiederholt nur frühere Behauptungen.
Antrag 99
                    
[Keine Antwort in der Sache] Bestätigung der Benachteiligung durch Martins korrigierte Kapazitätsaussage. Wird komplett übergangen.
Antrag 100
                    
[Keine Antwort in der Sache] Quantitative Abschätzung der Vorteilhaftigkeit von S21. Keine Reaktion.
Antrag 101
                    
Fehlt.png
[Falschaussage] Unabhängige internationale Veröffentlichungen zur Anwendung von Martins Methode. Prof. Hertel ist der geistige Vater der (theoretischen) Idee des "optimalen Leistungsbereichs". Es ist aber bisher keine Arbeit aus Hertels Lehrstuhl bekannt, die Martins Vorgehen reproduziert (durch eine Simulation) und auch die DB vermag nicht auf eine solche Arbeit zu verweisen. Es existiert schon gar keine internationale Bestätigung der Methode.
Antrag 102
                    
Luege.png
[Keine Antwort in der Sache] Bewertung von Martins Behauptung einer praktischen Leistungsfähigkeit von 51 Zügen/h. Diese grob täuschende öffentliche Aussage in Reaktion auf die Anforderung des VGH-Richters nach einer besonderen Rechtfertigung des Projekts wird von der DB vollkommen übergangen.
Vogelstrauss.png
Antrag 103
                    
[Keine Antwort in der Sache] Bestätigung: VGH-Urteil von 2006 unterlag Missverständnis. Keine Stellungnahme.
Antrag 104
                    
[Keine Antwort in der Sache] Beleg der Abschätzung "zur sicheren Seite" durch Martin. Warum sollte eine unvorsichtige Abschätzung gewählt werden? Keine Stellungnahme.
Antrag 105
                    
[Keine Antwort in der Sache] Betrachtung des Belegungsgrads keine Begründung? Keine Stellungnahme.
Fehlt.png
Antrag 106
                    
[Keine Antwort in der Sache] Einbringung des Martin-Gutachtens in die Planfeststellung. Keine Stellungnahme.
Antrag 107
                    
[Keine Antwort in der Sache] Versicherung Martins, dass durch seinen "abstrakten Vergleich" das Ergebnis nicht umkehren kann. Keine Stellungnahme.
Antrag 108
                    
[Keine Antwort in der Sache] Vergleichbarkeit von Martin-Fahrplan und Stresstest-Fahrplan. Keine Stellungnahme.
Fehlt.png
Antrag 109
                    
[Keine Antwort in der Sache] Bestätigung von 49 Zügen durch 42 Züge bei einem Drittel der Haltezeit? Keine Stellungnahme.
Antrag 110
                    
[Keine Antwort in der Sache] Terminalbahnhof Reserven, wenn Betriebsprogramm schon Kapazitätsgrenze erreicht? Keine Stellungnahme.

Personenstromanalysen (111-138)

Bewertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014).

Vogelstrauss.png

Die DB antwortet summarisch auf die Anträge 111-113 die DB verweist auf die auch vom Einwender referenzierte Bedarfsuntersuchung und geht auf die spezifischen Fragen überhaupt nicht ein.

Antrag 111
                    
[Keine Antwort in der Sache] DB-"Methodik" der Personenstromanalysen wissenschaftlich beschrieben? Keine Stellungnahme der DB.
Luege.png
Antrag 112
                    
[Keine Antwort in der Sache] Beleg für Behauptung: Unterscheidung nach Zugarten? Die DB geht auf ihre Falschbehauptung nicht ein.
Antrag 113
                    
[Keine Antwort in der Sache] Ermittlung der Belastung am Bahnsteig methodisch richtiger. Keine Stellungnahme der DB.
Antrag 114
                    
[Keine Antwort in der Sache] Wachstum an Reisenden mindestens entsprechend dem Wachstum an Zügen? Keine Antwort.
Seite 20
                    
Fehler.png
[Falschaussage] Die Behauptung, die Erhebungsdaten aus 2009 könnten die Prognosedaten rechtfertigen, geht fehl, da die Erhebung zu niedrige und nicht belastbare Daten lieferte.
Antrag 115
                    
Fehler.png
[Keine Antwort versucht] Regionalverkehrsbestellungen von unausgelasteten Relationen? Die DB übergeht diese Frage komplett. Die Annahmen der DB für umfassende Durchbindungen ist wirtschaftlich nicht begründbar und entspricht einem in der Praxis bestellten Bedarf überhaupt nicht.

Die DB beantwortet die Anträge 116, 119, 121 summarisch und ließ dabei die konkreten Fragepunkte unbeantwortet.

Antrag 116
                    
QEx.png
[Keine Antwort in der Sache] Warum wurden die Fußgängeranlagen ausgerechnet auf 32 Züge/h ausgelegt? Auf die Frage: "Warum 32?" antwortet die DB damit, dass das Betriebsprogramm 32 Züge umfasste!?
Antrag 117
                    
Selbsttäuschung.png
[Keine Antwort versucht] Wie verträgt sich das Wachstum von 11-23 % an Reisenden mit dem geplanten Wachstum in Zügen von 30 %, 50 % oder 100 %? Zu dieser grundlegenden Plausibilisierung versucht die DB nicht einmal eine Antwort.

Die DB beantwortete die Anträge 118, 120, 128, und 129 summarisch. Sie übergeht dabei die einzelnen Fragepunkte vollständig und versteigt sich darüber hinaus in zweifelhafte Interpretationen:

Seite 21
                    
Raub.png
[Falschaussage] Regeln sind zum Übertreten da? Während die DB auf die spezifisch angefragten Punkte nicht antwortet, erklärt sie ganz allgemein, statt einer zugesagten Qualitätsstufe C und einer von der Richtlinie vorgegebenen Bahnsteigräumzeit von maximal 180 s (im Fall von S21 sogar nur 120 s), könne "als sinnvoll erachtet werden", davon abzuweichen und Stufe D und eine Bahnsteigräumzeit von 240 s zuzulassen (DB 09.2015 S. 21). Eine Passage der Richtlinie oder eine Klausel in der Darstellung gegenüber der Öffentlichkeit, die dieses Vorgehen legitimiert, vermag die DB nicht zu nennen. Sie nimmt also für sich in Anspruch, Zusagen und Regelwerke immer dann, wenn es opportun erscheint, zu übertreten.
Antrag 118
                    
Luege.png
[Keine Antwort in der Sache] Überprüfung und Bestätigung der Prämissen durch PTV. Inwiefern hatte PTV die zentralen Annahmen der Bahnsteigräumzeit von 4 Min. und der Absenkung der Ziel-Qualitätsstufe C auf nur noch D "überprüft und bestätigt"? Die DB kann ihre falsche Behauptung nicht belegen und spricht den Punkt nicht einmal entfernt an.
Antrag 119
                    
[Keine Antwort in der Sache] Zu erwartender Bedarf rund 35 % über der Annahme der DB für die Personenstromanalyse. Keine Antwort auf die Zweifel an dem angesetzten Bedarf.
Antrag 120
                    
[Keine Antwort in der Sache] Bei Doppelbelegung und 4 Min. Bahnsteigräumzeit Verdopplung der Zeit für die Räumung des Bahnsteigs. Keinerlei Stellungnahme.
Antrag 121
                    
[Keine Antwort in der Sache] Bei Doppelbelegung mindestens um 50 % höhere Belastung des Bahnsteigs. Nicht einmal entfernte Behandlung dieser Frage durch die DB.
Antrag 122
                    
Luege.png
[Keine Antwort versucht] Erläuterung: Doppelbelegung bei S21 selten? Die DB versucht nicht einmal eine Stellungnahme zu dieser unhaltbaren Aussage von ihr. Tatsächlich hält im Stresstest-Fahrplan jeder zweite Zug in einer geplanten Doppelbelegung, ein absoluter Einzelfall in Deutschland, wo höchstens vereinzelt Doppelbelegungen an überlasteten Bahnhöfen geplant sind, und dann auch keine "seriellen".
Antrag 123
                    
[Keine Antwort versucht] 7-gliedrige Regionalverkehrszüge nicht im Fildertunnel fahrbar! Die DB nimmt nicht Stellung zu diesem beunruhigenden Eingeständnis, dass S21 nicht einmal für übliche Regionalverkehrszüge fahrbar ist.
Antrag 124
                    
[Keine Antwort versucht] Beleg für sehr geringe Aussteigerzahlen. Die DB muss vollkommen passen zu diesen von ihr behaupteten extrem unglaubwürdigen Zahlen als Grundlage der Dimensionierung für die Fußgänger.

Die DB beantwortete Anträge 125-127 summarisch

Antrag 125
                    
[Keine Antwort in der Sache] Kritik der PTV an der Wegewahl der S-DB-Umsteiger. Auf die Kritik der PTV wird mit keinem Wort eingegangen.
Antrag 126
                    
[Keine Antwort in der Sache] Wegewahl im Kopfbahnhof und bei S21 nicht vergleichbar. .
Antrag 127
                    
[Keine Antwort in der Sache] Bestätigung der Fehlerabschätzung für die S-DB-Umsteiger. .
Antrag 128
                    
Luege.png
[Falschaussage] Qualitätsstufe C auch in Spitzenstunden vorgegeben. Die DB antwortet Stufe C könne für ein punktuell auftretendes Spitzenereignis überschritten werden. Die Spitzenstunde ist jedoch dagegen ein über eine Stunde ausgedehnter regelmäßiger Bestandteil des täglichen Fahrplans, für den ausdrücklich die Stufe C vorgegeben worden war, worauf die DB nicht eingeht.
Antrag 129
                    
[Keine Antwort in der Sache] Durch Absenkung auf Stufe D 75 % höhere Personendichte zugelassen. Hierauf wird nicht eingegangen, aber der Wert insbesondere auch nicht bestritten
Antrag 130
                    
[Falschaussage] Höchstwert der Richtlinie "bis" 3 Min. .
Antrag 131
                    
[Keine Antwort in der Sache] Mindestzugfolgezeit von 4 Min. vorgegeben, obwohl 2 Min. anzusetzen. .
Antrag 132
                    
[Keine Antwort versucht] Bahnsteigräumzeit entsprechend Zugfolgezeit auf 2 Min. festzulegen. .
Luege.png
Ad hominem.png

Die DB antwortet summarisch auf die Anträge 133-135 zum Brandschutzkonzept. Sie beantwortet keine der spezifischen Fragen, sondern greift den Einwender persönlich an, indem sie ihm "selbst erdachte Vorgaben" entgegen den anerkannten Regeln der Technik diskreditierend vorwirft. Tatsächlich beruft sich der Einwender nur wortgetreu auf die entsprechenden Vorschriften des EBA. Wenn die DB sich nun für ihr behauptetes regelkonformes Vorgehen nur noch auf § 4 AEG beruft, gesteht sie indirekt ein, vom Leitfaden des EBA für Brandschutz abzuweichen und ihr eigenes Gutdünken zum Maßstab von § 4 AEG zu machen.

Heimlich.png
Antrag 133
                    
[Keine Antwort in der Sache] Vorstellung des Brandschutzkonzepts vom August 2014 und Veröffentlichung der Gutachten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dieses vorliegende Brandschutzkonzept entsprechend dem berechtigten Interesse der Einwender und Bürger nicht veröffentlicht werden könnte, es sei denn die DB hätte dabei etwas zu verbergen.
Antrag 134
                    
[Keine Antwort in der Sache] Angabe der Zahl der zu entfluchtenden Personen. Die DB ist nicht willens, oder nicht in der Lage, diese grundlegendste Zahl des Brandschutzkonzepts zu quantifizieren bzw. zu nennen.
Antrag 135
                    
Statik.png
[Keine Antwort in der Sache] Welche betrieblichen Auswirkungen hat das Brandschutzkonzept (und die Gleisneigung)? Diese wesentlichen Randbedingungen, die die erreichbare Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs limitieren müssen am Anfang der Klärung der Planrechtfertigung stehen. Die erreichbare Kapazität lässt sich nicht klären ohne dass die Beschränkungen aus Brandschutz und Gleisneigung berücksichtigt werden. S.a. zuvor.
Antrag 136
                    
Behauptung.png
Luege.png
[Falschaussage] Veröffentlichung der Ergebnisse der detaillierten Prüfung. Einerseits geht es um die Personenströme im täglichen Betrieb und nicht um das "Brandschutzkonzept". Dieser Fehler der DB soll als Tippfehler übergangen werden. Die DB behauptet, die Vorwürfe von Ende Februar 2013 "geprüft und als sachlich unzutreffend verworfen" zu haben. Sie vermag aber kein entsprechendes Dokument anzugeben, nicht einmal einen Verweis auf eine Passage ihrer Stellungnahmen. Tatsächlich wurden diese Vorwürfe nie ausgeräumt.
Antrag 137
                    
Heimlich.png
[Keine Antwort versucht] Veröffentlichung der aktualisierten Personenstromanalyse, die im April 2014 an das MVI ging. Die DB übergeht diese hier in der Diskussion der Leistungsfähigkeit von S21 für die Fußgänger so wichtige Analyse. Diese Studie ist ein kritisches Dokument, da die DB zwar dem MVI die unbekannte Studie überließ, aber nicht beim EBA einreichte zur dort parallel laufenden Prüfung des Brandschutzkonzepts, das durch die neuen Fluchttreppen im täglichen Betrieb untragbare Engpässe mit sich bringt, also gar nicht hätte genehmigt werden dürfen.
Trillerpfeife.png
Antrag 138
                    
[Keine Antwort versucht] Auch diese Simulation mutmaßlich mit regelwidrigen Parametern. Mit regelkonformen Parametern würde sich die heillose Unterdimensionierung der Fußgängeranlagen deutlich zeigen.

Stresstest unfahrbar (139-150)

Bewertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014).

Die DB antwortet auf Antrag 139-150 summarisch, wobei die meisten Fragen unbeantwortet bleiben.

Antrag 139
                    
OK erl mid.png
[Beantwortet] Welche der widersprüchlichen Belegungsdaten sind falsch? Züge hatten laut den Daten das Gleis verlassen, bevor sie überhaupt losgefahren waren. Die DB gesteht ein, dass sie mit der Stellungnahme vom 24.07.2014 aufgrund eines "redaktionellen Fehlers" unrichtige Daten des Stresstests in der Anhörung dargestellt hatte (DB 09.2015 S. 22). Siehe auch Antrag 148. Selbst die korrigierten Daten sind nicht vollständig.[6] Obwohl somit erst jetzt halbwegs nachprüfbare Daten vorliegen, erlaubt sich die DB zu formulieren (S. 4): "Eine weitere Behandlung der Kritikpunkte des BUND erscheint daher nicht angezeigt." Dabei kann zu Belegung und Fahrbarkeit erst jetzt die Prüfung beginnen.
Fehlt.png
Antrag 140
                    
[Keine Antwort in der Sache] Ausweisung der Abfertigungszeiten. Die DB weist diese Zeite auch jetzt nicht aus. Damit ist die Regelkonformität der Haltezeiten nicht prüfbar.
Antrag 141
                    
[Keine Antwort in der Sache] Nutzung der Nachbarblöcke bei geteiltem Bahnsteiggleis. Die DB weist diese Daten nicht aus. Damit ist die Belegung nicht vollständig prüfbar.
Fehlt.png
Antrag 142
                    
[Keine Antwort in der Sache] Ausweisung notwendiger Stresstestprämissen. Die DB weist die Zugfolgezeiten nicht pro Zulaufstrecke aus, ebensowenig Pufferzeiten und Trennzeiten. Damit ist die Regelkonformität nicht prüfbar.
Antrag 143
                    
[Keine Antwort in der Sache] Daten für Flughafenterminalbahnhof. Keine Antwort der DB.
Antrag 144
                    
Informationszurueckhaltung.png
[Keine Antwort in der Sache] Animation des Stresstest-Fahrplans. Plus ggf. Beispiel für extremes Verspätungsgeschehens. Die DB stellt eine solche Animation, die von der Software standardmäßig bereitgestellt wird, nicht vor. Diese Animation würde die Grenzwertigkeit des Fahrplans auch für Laien veranschaulichen.
Antrag 145
                    
Fehlt.png
[Keine Antwort in der Sache] Praxisbeispiele für serielle Doppelbelegungen. Die DB ist nicht in der Lage, ein einziges Praxisbeispiel einer seriellen Doppelbelegung zu geben. Doppelbelegungen sind in der Praxis fast ausschließlich "gegenläufig", so dass sich die Züge im Unterschied zu Stuttgart 21 nicht gegenseitig behindern.
Seite 23
                    
Fehler.png
[Falschaussage] "Verbesserung der Betriebsqualität" durch Doppelbelegungen (DB 09.2015 S. 23), wie angeblich in (DB 07.2014) ausgeführt. Diese Aussage wurde in der Stellungnahme von 2014 nicht gemacht und nicht belegt und ist auch nicht haltbar. Tatsächlich kommen Doppelbelegungen in der Regel nur bei überlasteten Bahnhöfen zum Einsatz und die betrieblich problematischen "seriellen" Doppelbelegungen schon gar nicht. Richtig ist, die Doppelbelegungen betrieblich ungünstig, bei S21 aber zwingend notwendig, da sonst die Leistung überhaupt nicht darstellbar wäre.
Fehlt.png
Antrag 146
                    
[Keine Antwort in der Sache] Ein- und Ausfahrgeschwindigkeiten großteils nicht fahrbar. In der Praxis sind die als Leistungsargument angeführten "doppelten" Geschwindigkeiten selten fahrbar, etwa wegen Durchrutsch- und Flankenschutzkonflikten. Dadurch verschwindet der Nutzen weitgehend. Auf diesen Punkt geht die DB nicht ein.
Antrag 147
                    
[Keine Antwort in der Sache] Verantwortlicher mit Unterschrift für korrigierte Daten. Die DB mag auch hier keinen Verantwortlichen angeben für die Daten des finalen Simulationslaufs und damit den vermeintlichen zentralen Beleg der Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21.
Antrag 148
                    
OK erl mid.png
[Beantwortet] Wie konnten die fehlerhaften Daten simuliert werden? Die DB gesteht ein, dass ihre mit der Stellungnahme vom 24.07.2014 veröffentlichten Daten des Stresstests "so nicht fahrbar" sind und "so auch nicht simuliert" wurden (DB 09.2015 S. 22). Siehe auch Antrag 139.
Fehlt.png
Antrag 149
                    
[Keine Antwort in der Sache] Keine Reserven im Stresstest. Die dargestellten Stressmerkmale wie Doppelbelegungen, Pufferzeitunterschreitungen etc. sind ein deutliches Zeichen für Überlastung des Bahnhofs. Die DB übergeht diesen Punkt vollständig.
Antrag 150
                    
[Keine Antwort in der Sache] Praxisbeispiele für einen ähnlich auf Kante genähten Fahrplan. Die DB vermag kein Praxisbeispiel zu nennen.

Stresstest Qualität bis Verspätungsniveaus (151-164)

Bewertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014).

Antrag 151
                    
Fehler.png
[Falschaussage] Zustimmung der Kritiker für Herabsenkung der Qualität auf wirtschaftlich optimal. Die DB antwortet neben dem Thema, sie behauptet, der Hauptbahnhof (nur die Bahnsteiggleisanlage) erreiche Premiumqualität. Zum Einen war das nicht die Frage, da der Stresstest auf den "Bahnknoten" gerichtet war, zum Zweiten wurde das auch nicht von der SMA testiert und zum Dritten ist laut Richtlinie 405, die Bestimmung der Betriebsqualität bei den vorgenommenen Haltezeitverkürzungen (Folgeantrag) allein aus den Verspätungen nicht zulässig.
Antrag 152
                    
[Keine Antwort in der Sache] Verfälschende Wirkung der Haltezeitverkürzung. Die DB übergeht diesen zentralen Punkt in ihrer fehlerhaften Qualtitätsermittlung.
Antrag 153
                    
[Keine Antwort in der Sache] Summe der Zu- und Ablaufstrecken verfehlt Optimum. Das ist der Beleg, dass der Bahnknoten so wie simuliert keine Reserven hat. Die DB übergeht den Punkt vollständig.
Antrag 154
                    
[Keine Antwort in der Sache] Welche der DB-Darstellungen zur Betriebsqualität ist falsch? Die DB übergeht ihre eigenen sich gegenseitig widersprechenden Darstellungen zur Betriebsqualität. Diese machen die Dokumentation des Stresstests im zentralen Punkt der Definition der Qualität widersprüchlich und damit ungültig.
Antrag 155
                    
Fehlt.png
[Keine Antwort versucht] Warum Ankünfte als Leistungsreferenz auch außerhalb Spitzenstunde? Diesen bahntechnisch vollkommen unsinnigen und unhaltbaren Ansatz, dass bei der Leistungsbetrachtung konsequent die eingesetzten Züge ausgeblendet werden, adressiert die DB nicht einmal in ihren summarischen Antworten.
Antrag 156
                    
Fehlt.png
[Keine Antwort versucht] Die vom Land vorgegebenen "Züge" bekräftigen die Verwendung der "Ankünfte"? Die unlogische Aussage der DB, das Land habe mit der Vorgabe von Zügen die Verwendung der Ankünfte als Maßstab "bekräftigt", wird ebenfalls nicht einmal formal adressiert.
Antrag 157
                    
Fehler.png
[Fehlerhafter Ansatz] Überproportionale Entlastung der Stunden 8 und 9. Die DB argumentiert mit der Landesplanung, dabei war die Aufgabe des Stresstests, einen 30 % erhöhten Verkehr abzubilden. Ein zusammengesetzter Fahrplan aus einer 30 % zunehmenden Spitzenstunde und einer Landesplanung, die kaum Wachstum bringt, ist kein realistischer Leistungsnachweis.

In der summarischen Antwort der DB zu Antrag 158-160 wird die konkrete Fragestellung umgangen.

Bla bla.png
Antrag 158
                    
[Keine Antwort in der Sache] Belegungsgrad und Vergleichssimulation: Beschränkung auf Infrastruktur? Die DB vermag nicht, die Stelle der Richtlinie zu nennen, die eine solche Beschränkung vorgibt. Die Formulierung der Richtlinie, "generell" und für "Simulationsmethoden", ist unzweifelhaft und gibt den Spielraum nicht her, den die DB versucht, wortreich herbeizureden. S.a. Antrag 160.
Selbsttäuschung.png
Antrag 159
                    
[Keine Antwort in der Sache] Stresstest laut Formulierung eine Aufgabe der Bemessung. Die DB nimmt zu dem eindeutigen Auftrag der Prüfung der Bemessung in den Formulierungen des Schlichterspruchs nicht Stellung.
Antrag 160
                    
[Keine Antwort in der Sache] Wo findet sich der Ausschluss des Belegungsgrads für Fahrplanrobustheitsprüfung in der Richtlinie? Die DB vermag auch hierfür nicht den Beleg der Richtlinie zu nennen. Siehe Antrag 158.

In ihrer summarischen Antwort zu Antrag 161-163 beschreibt die DB das ihr angelastete Vorgehen ausführlich und übergeht mit (falschen) Allgemeinplätzen die eigentlich angesprochenen Punkte.

Antrag 161
                    
Luege.png
[Keine Antwort in der Sache] Den gegenüber dem MVI behaupteten Umverteilungsprozess gibt es nicht. Zu ihrer Falschaussage gegenüber dem Landesverkehrsministerium nimmt die DB nicht Stellung, aber gesteht mit der ausführlichen Beschreibung des Vorgehens und den zuvor schon dargestellten Daten faktisch ein, dass die Darstellung gegenüber dem MVI unzutreffend war.
Antrag 162
                    
[Keine Antwort in der Sache] Sensitivität zu vertretbarer Kappung. Die Forderung übergeht die DB. Dies wäre die einzige Möglichkeit die Vertretbarkeit des Vorgehens zu belegen. Eine Durchführung dieser Simulation würde die Unzulässigkeit der extrem weitgehenden Kappungen bestätigen.
Antrag 163
                    
Behauptung.png
Fehler.png
[Falschaussage, ausweichende Antwort] Erläuterung, wie die unveränderten kleinen Haltezeitverlängerung die Kappung der hohen Verspätungen kompensieren sollen. Die rein qualitative Erläuterung wiederholt nur die unbegründete Behauptung. Eine quantitativ nachvollziehbare Erläuterung der freilich mathematisch unhaltbaren Behauptung erfolgt natürlich nicht. Es ist schlichtweg unmöglich, dass die unveränderten kleinen Haltezeitverlängerungen die Kappung der hohen Verspätungswerte kompensieren.
Antrag 164
                    
Fehlt.png
[Keine Antwort versucht] Fernverkehrs-Pünktlichkeit: Diskrepanz zwischen veröffentlichten und im Stresstest angesetzten Werten. Der DB war schon nachgewiesen worden (Engelh. 09.2014 S. 65), dass für die S-DB eine Pünktlichkeit von 94 % angesetzt hatte, obwohl die tatsächlichen Werte nur bei rund 80 % lagen. Dazu hatte die DB in schonungsloser Offenheit eingestanden, sie hätte die Vergleichszeiträume "bewusst gewählt, um verzerrende Einflüsse durch größere Baumaßnahmen zu vermeiden", d.h. sie hat gezielt die günstigsten Praxisdaten selektiert. Zum gleichgelagerten Vorwurf im Fernverkehr, wo sie 95 % Pünktlichkeit ansetzte, obwohl sie nur 84 % Pünktlichkeit berichtet hatte schweigt sie nun.

Stresstest Vergleichssimulation bis neue Infrastruktur (165-178)

Bewertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014).

Vogelstrauss.png

In der summarischen Antwort auf Antrag 165 und 166 wird der erste Antrag vollkommen übergangen und zum zweiten wird eine unglaubwürdige und unbegründete Antwort gegeben.

Antrag 165
                    
[Keine Antwort in der Sache] Ist der Stresstest die Ermittlung einer Leistungsfähigkeitskenngröße? Auf die laut Richtlinie unzweifelhaft verpflichtende Durchführung einer Vergleichssimulation (K20) geht die DB überhaupt nicht ein.
Antrag 166
                    
Behauptung.png
[Teilantwort, unplausibel und unbelegt] Infrastrukturdaten Kopfbahnhof vorhanden. Die DB antwortet, sie habe die Infrastrukturdaten des Kopfbahnhofs nicht in nötiger Qualität. Dies erscheint aber unplausibel angesichts der laufenden Baumaßnahmen und der Notwendigkeit der Simulation von Bauzuständen. Es wird anerkannt, dass die DB geantwortet hat, aufgrund der Unglaubwürdigkeit der Antwort und der Qualität eine bloßen Behauptung ohne weitere Belege und ohne einen Verantwortlichen, der für die Aussage im Wort steht, wird dies jedoch nur als Teilantwort gewertet.
Antrag 167
                    
[Steht noch aus] Neue Vergleichssimulation des Kopfbahnhofs. Dieser Antrag richtet sich an das EBA, betrifft also nicht die DB.

Zur Argumentation, den Regelzuschlag zum Verspätungsabbau nutzen zu können, antwortet die DB summarisch auf Antrag 168-170, ohne auf einen der Anträge einzugehen.

Antrag 168
                    
QEx.png
[Keine Antwort in der Sache] Nutzung aller Zeitanteile zum Verspätungsabbau, die nicht ausdrücklich untersagt sind? Diese Folgefrage zur fragwürdigen Argumentation der DB, die Nutzung des Regelzuschlag sei ja nicht verboten, übergeht die DB. Tatsächlich zählt die Richtlinie die für den Verspätungsabbau zulässigen Zeitanteile einzeln auf, der Regelzuschlag ist nicht dabei.
Antrag 169
                    
QEx.png
[Keine Antwort in der Sache] Konsequenz der Verwendung des Regelzuschlags: Bei Verspätung müsste das Wetter schön werden. Die DB argumentiert, den Regelzuschlag zum Verspätungsabbau nutzen zu können. Dieser ist jedoch ein fester Bestandteil der technischen Fahrzeit, er enthält Witterungseinflüsse und in der Praxis unvermeidbare technische und menschliche Defizite. Ihn zu verwenden würde bedeuten, dass bei Verspätung das Wetter schön würde, Kühe würden, sobald ein herannahender Zug eine Verspätung hat, das erkennen und von den Gleisen gehen, nasses Laub würde sich selbst im Verspätungsfall von den Gleisen entfernen, alte Lokomotiven würden wieder jung und Lokführer zu Übermenschen mit einem Blickwinkel von 360 Grad. Die DB nimmt dazu nicht Stellung.
Antrag 170
                    
Luege.png
[Keine Antwort in der Sache] Auch Fahrzeitreserven ausdrücklich von Richtlinie zum Verspätungsabbau zugelassen. Die DB schweigt zu ihrer früheren Falschbehauptung.
Seite 76
                    
[Falschbehauptung] Verwendung des Regelzuschlags "in Deutschland übliche Anwendungspraxis". Die DB führt für diese unhaltbare Behauptung (siehe Antrag 169) auch keinerlei Referenz an.

Die DB antwortet summarisch auf die Anträge 171-176 mit einem Verweis auf ihre Darstellung von 2014 (DB 07-2014 S. 61), die jedoch keine Aussagen zu den hier gestellten spezfischen Fragen enthält. Auch der Verweis auf das Testat von SMA hilft nicht weiter, da in der Anhörung nachvollzogen werden sollte, ob das Testat gerechtfertigt ist, immerhin wurden der SMA schon zahlreiche Fehler nachgewiesen.

Trillerpfeife.png
Antrag 171
                    
[Keine Antwort in der Sache] Finaler Simulationslauf ohne Sensitivitäten zu Fahrzeitüberschüssen und Spitzenstunde. Auch 2014 keine Aussage hierzu.
Antrag 172
                    
[Keine Antwort in der Sache] Erläuterung der "vorausschauenden Disposition". Auch 2014 keine Aussage hierzu.
Antrag 173
                    
[Keine Antwort in der Sache] Entspricht diese Disposition "denselben Maßstäben" wie in anderen Untersuchungen? Auch 2014 keine Aussage hierzu.
Schleuderzug.png
Antrag 174
                    
[Keine Antwort in der Sache] Behandlung der S-DB im Finalen Simulationslauf? Auch 2014 keine Aussage hierzu. Die S-DB war schon zuvor am "Kippen", unter den verschärften Bedingungen des Simulationslaufs musste sie sich in einem äußerst kritischen Zustand befinden.
Antrag 175
                    
[Keine Antwort in der Sache] Auswertung der S-DB nachholen. Auch 2014 keine Aussage hierzu.
Antrag 176
                    
[Keine Antwort in der Sache] Wann wurde mit wem das Auslassen der Auswertung der S-DB "vereinbart"? Hier wird zu einer Aussage von 2014 gefragt, daher kann sich die Antwort nicht in der Darstellung von 2014 finden.
Bla bla.png
Antrag 177
                    
[Keine Antwort in der Sache] Verspätungsabbau im Bahnhof Fahrplanwirkung. Auf die konkrete Frage, die schon in der Stresstest-Präsentation vom 29.07.2011 im Prinzip geklärt wurde, wird mit allgemeinen Aussagen zu einem anderen Thema geantwortet.
Antrag 178
                    
[Keine Antwort in der Sache] Offenlegung der infrastrukturbezogenen Behinderungen und Wartezeiten. Zu dieser Anforderung einer regelkonformen Dokumentation wird nicht einmal entfernt eingegangen.

Stresstest Haltezeiten bis Modellunschärfe (179-199)

Bewertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014).

Antrag 179
                    
. .
Antrag 180
                    
. .
Antrag 181
                    
. .
Antrag 182
                    
. .
Antrag 183
                    
. .
Antrag 184
                    
. .
Antrag 185
                    
. .
Antrag 186
                    
. .
Antrag 187
                    
. .
Antrag 188
                    
. .
Antrag 189
                    
. .
Antrag 190
                    
. .
Antrag 191
                    
. .
Antrag 192
                    
. .
Antrag 193
                    
. .
Antrag 194
                    
QEx.png
[Keine Antwort in der Sache] Durch Fehlbuchung erscheinen sowohl Verspätungsaufbau als auch Haltezeitverkürzung geringer als in Wirklichkeit. Die DB antwortet, dies sei für sie "nicht verständlich". Somit keine Antwort.
Antrag 195
                    
Behauptung.png
[Unbelegte Behauptung/Falschaussage] Weitgehender Abbau der Haltezeitverlängerung durch Haltezeitverkürzung beim selben Halt. Die DB behauptet ohne jede Begründung, Referenz oder Bezug auf den begründeten Vorhalt, diese sei "nicht richtig". Dies kann nicht zutreffen nach dem Eingeständnis der DB, die "Haltezeitverlängerungen" auch mit der Funktion der "Haltezeitverlängerung" in RailSys abgebildet zu haben, statt wie unter der gewählten Interpretation zutreffender durch die Funktion der "Abfahrtverspätung".
QEx.png
Antrag 196
                    
[Keine Antwort in der Sache] Modellunschärfe einerseits gar nicht vorhanden, andererseits sind von ihr nur wenige Züge betroffen!? Die DB löst den Widerspruch in ihren Aussagen nicht auf. S.a. Folgepunkte.
Antrag 197
                    
[Unbelegte Antwort] Kompensation der Modellunschärfe bei Stuttgart 21. Die DB argumentiert, dass entgegen der üblichen Praxis bei Stuttgart 21 "die Ausfahrt erst nach Fertigmeldung des Personals gestellt" werden soll. Wie dies begründet oder gerechtfertigt wird und wie mit dieser Abfertigungsprozedur ein chronischer Verspätungsaufbau bei der Abfahrt vermieden wird, bleibt offen.
Luege.png
Antrag 198
                    
[Keine Antwort in der Sache] Simulation mit fehlerbereinigter Software. Insofern als die DB den Widerspruch zu ihren Aussagen, wenige (Antr. 196) bzw. "0,26 bis 0,38%" der Züge seien betroffen (Antr. 199) nicht ausräumt, bleibt sie auch die Quantifizierung dieser Aussagen durch eine Simulation schuldig, oder aber das Eingeständnis, dass diese Aussagen unzutreffend waren.
Antrag 199
                    
[Keine Antwort in der Sache] Berechnung offenlegen, nach der 0,26 % bis 0,38 % der Züge betroffen seien. Die DB übergeht ihre entsprechende frühere Mitteilung an das MVI vollkommen.

Doppelte Leistungsfähigkeit und Planfeststellung (200-213)

Bewertung der Antworten der DB (DB 09.2015) auf die Anträge des Nachforderungskatalogs (Engelh. 09.2014).

Die DB antwortet summarisch auf Antrag 200-204, der Stresstest habe den Nachweis erbracht, dass S21 doppelt so viele Züge wie der Hauptbahnhof bewältigen würde.

Antrag 200
                    
Fehler.png
[Falschaussage] Beweis für erneut bekräftigte Behauptung von der Kapazitätsverdopplung. 1. ist der Verweis auf den Stresstest ohne Angabe des Bezugszeitraums untauglich (in der Nacht kann man beliebig viele Züge fahren lassen). 2. sind Ankünfte und Abfahrten zwar geeignet, den Bedarf zu beschreiben, aber sie sind nicht die von den Bahngutachtern und der Wissenschaft akzeptierte Messgröße für die Kapazität. 3. verstößt der Stresstest laut den Einlassungen der DB mehrfach gegen das Regelwerk und fällt somit als Nachweis aus.
Luege.png
Vogelstrauss.png
Antrag 201
                    
[Keine Antwort in der Sache] Wie war 2007 die Kapazitätsverdopplung mit den damaligen Gutachten begründbar? Keine Antwort zu 2007.
Antrag 202
                    
[Keine Antwort in der Sache] Auf welchem Kapazitätswert des Kopfbahnhofs gründet sich die Aussage der Kapazitätsverdopplung? Keine Antwort.
Antrag 203
                    
[Keine Antwort in der Sache] Nachweis einer Kapazitätsverdopplung nur duch entsprechende Simulation auch des Kopfbahnhofs? Keine Antwort.
Antrag 204
                    
Heimlich.png
[Keine Antwort in der Sache] Beendigung der Werbung mit Kapazitätsverdopplung. Die DB überging diesen Punkt in ihrer Antwort, entfernte jedoch im Frühjahr 2015 auch noch die letzte Werbetafel im Hbf Ulm mit der Behauptung der Kapazitätsverdopplung.
Antrag 205
                    
Trillerpfeife.png
[Keine Antwort versucht] Muss der Bedarf nicht in der Zahl Züge in der Spitzenstunde formuliert werden? Die DB geht nicht einmal formal ein auf diese Schlussfolgerung aus ihren eigenen Aussagen und diesen grundlegenden Mangel des Planfeststellungsverfahrens, der auch von Dr. Steinborn von der TU Dresden hervorgehoben wird.
Antrag 206
                    
Heimlich.png
[Keine Antwort versucht] Zugzahl pro Stunde in der Planfeststellung über den genannten 32 bis 35 Gleisbelegungen pro Stunde? Die DB übergeht vollkommen diesen grundlegenden Mangel, dass in der Planfeststellung keine Leistungsfähigkeit oberhalb des damaligen und aktuellen Bedarfs von mindestens 38 Zügen pro Stunde festgestellt wurde, also der Leistungsrückbau somit amtlich ist.

In ihrer summarischen Antwort auf Antrag 207-209 übergeht die DB die konkreten Fragen und wiederholt nur die Falschbehauptung, die Stresstest-Ergebnisse seien "umfassend und vollständig dokumentiert". Immerhin vermeidet die DB das Wort "regelkonform".

Antrag 207
                    
Trillerpfeife.png
[Keine Antwort in der Sache] Es sei vereinbart worden, dass SMA den Stresstest zu dokumentieren habe. Die DB übergeht die konkrete Rechtfertigung ihres unhaltbaren Vorgehens, die Dokumentation ihrer Simulation an den Auditor abwälzen zu wollen.
Antrag 208
                    
[Keine Antwort in der Sache] Lässt die Richtlinie eine Dokumentation durch Außenstehende zu? Auch hier muss die DB passen.
Antrag 209
                    
QEx.png
[Keine Antwort in der Sache] Wie kann die SMA aus der Prüfung einer beschränkten Darstellung eine "vollständigere Dokumentation als nötig" erstellen? Die DB übergeht diese logische Unmöglichkeit.
Antrag 210
                    
Luege.png
[Falschaussage] Vorlage der Notfallkonzepte für den finalen Simulationslauf. Die DB antwortet, die Notfallkonzepte seien auf ihre Homepage veröffentlicht, diese datieren jedoch sämtlich vor dem finalen Simulationslauf für einen deutlich verschiedenen Fahrplan, die Machbarkeit des Notfallkonzepts kann mit diesen Konzepten nicht geprüft werden.
Antrag 211
                    
[Steht noch aus] Baugenehmigung für PFA 1.3 versagen. Antrag richtet sich an das EBA.
Zeit.png
Antrag 212
                    
[Steht noch aus] Unabhängiges Gutachten von internationalem Institut zur Prüfung dieser Kritikpunkte. Antrag richtet sich an das EBA.
Antrag 213
                    
[Steht noch aus] Unabhängige Simulation von S21 und dem Kopfbahnhof. Antrag richtet sich an das EBA.
Mitarbeit.png

Machen Sie mit! Wollen Sie zu dieser Analyse beitragen oder haben Sie einen Fehler gefunden? Registrieren Sie sich oder melden Sie sich an (oben rechts) und helfen Sie mit bei der Aufklärungsarbeit oder eröffnen Sie ein neues Thema. Auf der Diskussionsseite kann ohne komplizierte Textformatierung mitgearbeitet werden. Bei strittigen Fragen hilft der Experten-Rat Stuttgart 21. Auf dieser Hauptseite bitte nur ausformulierte und belegte Aussagen eintragen. Oder unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende!


Dokumente

In chronologisch absteigender Reihenfolge.

DB 09.2015   DB Netz AG (anonymer Autor), "Stellungnahme des Vorhabenträgers zu den Anträgen des BUND im Rahmen des Erörterungsverfahrens im Planfeststellungsabschnitt 1.3 des Projekts Stuttgart 21", 14.08.2015, veröffentlicht am 02.09.2015 zuerst gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart (pdf bahnprojekt-stuttgart-ulm.de, rp.baden-wuerttemberg.de).
Engelhardt 2015   C. M. Engelhardt, "Stuttgart 21: Ungenügende Leistungsfähigkeit nach Filder-Anhörung", Eisenbahn-Revue International (Deutschlandausgabe) 01/2015, S. 41-47 (pdf wikireal.org)
Prot. 07.10.   Stenografisches Protokoll vom Erörterungstermin am 07.10.2014, Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24, Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zu Stuttgart 21 PFA 1.3
Prot. 06.10.   Stenografisches Protokoll vom Erörterungstermin am 06.10.2014, Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24, Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zu Stuttgart 21 PFA 1.3
Engelh. 09.2014   C. Engelhardt, "Nachforderungskatalog zur Stellungnahme des Vorhabensträgers", 29.09.2014, Nachforderungskatalog zur Stellungnahme des Vorhabensträgers", 29.09.2014, (pdf wikireal.org oder rp.baden-wuerttemberg.de)
DB 07.2014   Anonymer Verfasser, Stellungnahme des Vorhabenträgers zur "Kritik an der Leistungsfähigkeit des Gesamtprojekts", 24.07.2014, 100 Seiten (pdf rp.baden-wuerttemberg.de)
Engelh. 12.2013   C. Engelhardt, Einwendung zu PFA 1.3, Leistungskritik am Gesamtprojekt, fehlende Planrechtfertigung (Kernargumente S. 3-7), 19.12.2013 (pdf wikireal.org)
PFA 1.3 Erl.   Projekt Stuttgart 21 Umgestaltung des Bahnknotens Stuttgart Ausbau- und Neubaustrecke Stuttgart - Augsburg Bereich Stuttgart - Wendlingen mit Flughafenanbindung, Planfeststellungsunterlagen PFA 1.3, Filderbereich mit Flughafenanbindung, Anlage 1, Erläuterungsbericht Teil I", 03.11.2011 (rpbwl.de)
Engelh. 2011   Christoph M. Engelhardt, "Stuttgart 21: Leistung von Durchgangs- und Kopfbahnhöfen", in "Eisenbahn-Revue International", Heft 6/2011, S. 306-309, 2011 (pdf kopfbahnhof-21.de)

Einzelnachweise

  1. Die Ergebnisse werden in der Genauigkeit der Eingangsgrößen gerundet angegeben. Es wird dabei vor dem Ergebnis ein Gleichheitszeichen = geschrieben, auch wenn zutreffender ≈ geschrieben werden sollte.
  2. Die DB argumentiert damit, dass Gleise zur Abstellanlage nicht für Fahrten besetzter Züge zur Verfügung stehen. Das ist aber irrelevant, wenn diese Gleise in der Lage sind, durch Übernahme der unbesetzten Fahrten die verkehrlich genutzten Gleise zu entlasten. Bei S21 belegen die unbesetzten Fahrten zum Abstellbahnhof die (verkehrlichen) Zulaufgleise zusätzlich.
  3. drehscheibe-online.de/foren/read.php?113,7417807,page=all#7441368
  4. In der Planfeststellungs-Fassung fehlen die Abbildungen 8-10 (Heimerl I+II S. 74) und 8-17 (Heimerl I+II S. 80), die belegen, dass Heimerls Planung das Tagesbetriebsprogramm "2010+X" um 165 Zugfahrten verfehlt.
  5. Regionalzüge mit 7 Doppelstockwaggons sind im Fildertunnel nicht "fahrbar":
    Brandschutzbeauftragter Klaus-Jürgen Bieger:
    22.10.2013, Sitzung des Umwelt- und Technikausschuss (UTA) des Stuttg. Gemeinderats, Prot. S. 19.
    22.01.2014, Sitzung der Stuttgart 21-Arbeitsgruppe Brandschutz.
  6. Es fehlen zwei Zeiten für das Ende der Belegung:
    RB 90001, Gleis 2, Abfahrt 7:08:10 Uhr, Ausfahrt (Ende der Belegung) um ?.??.?? Uhr?
    RE 80006-2, Gleis 3, Abfahrt 7:50:37 Uhr, Ausfahrt (Ende der Belegung) um ?.??.?? Uhr?