Stuttgart 21/Gleisneigung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Das Längs- und Quergefälle der Bahnsteige ist nicht vertretbar''', die faktische Gefährdung der Reisenden ist erheblich. Neben der Gefahr für Reisende beim Ein- und Ausstieg im Falle wegrollender Züge bestehen die Gefahr, dass durch das Gefälle bspw. Kinderwagen in die Gleise rollen können. Die 15 ‰ Gefälle entsprechen laut DB in etwa dem Gefälle der Königsstraße in Stuttgart.<ref name="6.14:21">20.11.2010, 6. Tag der Faktenschlichtung, [http://stuttgart21.wikiwam.de/Wortprotokoll_der_Schlichtung_20.11.2010#14:21 ab 14:20 Uhr], Dr. Volker Kefer</ref> Ein solches Gefälle reicht jedoch aus, dass sich Kinderwagen oder Rollstühle in Bewegung setzen, insbesondere, wenn ein Quergefälle die Gesamtneigung auf rund 25 ‰ erhöht. Dieses Gefälle ist für die Fahrgäste schon im Blick auf die bestehenden Grenzwerte für barrierefreies Bauen bedenklich, ganz abgesehen von der Gefahrensituation im Bahnhof. Der Notbehelf mit einem rollhemmenden Belag versagt bei großrädrigen Gefährten und führt zu erheblichen Komfort-Einbußen. Die Kombination Gefälle, Querneigung und rollhemmender Belag widersprechen den Schutzzielen der EBO. | '''Das Längs- und Quergefälle der Bahnsteige ist nicht vertretbar''', die faktische Gefährdung der Reisenden ist erheblich. Neben der Gefahr für Reisende beim Ein- und Ausstieg im Falle wegrollender Züge bestehen die Gefahr, dass durch das Gefälle bspw. Kinderwagen in die Gleise rollen können. Die 15 ‰ Gefälle entsprechen laut DB in etwa dem Gefälle der Königsstraße in Stuttgart.<ref name="6.14:21">20.11.2010, 6. Tag der Faktenschlichtung, [http://stuttgart21.wikiwam.de/Wortprotokoll_der_Schlichtung_20.11.2010#14:21 ab 14:20 Uhr], Dr. Volker Kefer</ref> Ein solches Gefälle reicht jedoch aus, dass sich Kinderwagen oder Rollstühle in Bewegung setzen, insbesondere, wenn ein Quergefälle die Gesamtneigung auf rund 25 ‰ erhöht. Dieses Gefälle ist für die Fahrgäste schon im Blick auf die bestehenden Grenzwerte für barrierefreies Bauen bedenklich, ganz abgesehen von der Gefahrensituation im Bahnhof. Der Notbehelf mit einem rollhemmenden Belag versagt bei großrädrigen Gefährten und führt zu erheblichen Komfort-Einbußen. Die Kombination Gefälle, Querneigung und rollhemmender Belag widersprechen den Schutzzielen der EBO. | ||
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Version vom 4. September 2021, 08:34 Uhr
Der Tiefbahnhof von Stuttgart 21 wird eine Rekord-Gleisneigung von 15 Promille (‰), sechsfach über dem Sollwert aufweisen. Das bedeutet erhebliche Gefahren sowohl für Leib und Leben der Reisenden als auch für den Zugverkehr. Eine technische Sicherung gegen Wegrollen von Zügen oder Kinderwagen gibt es nicht. Das Gefälle übersteigt auch internationale Standards um Faktoren. Die reale Gefahr zeigen wegrollende Züge in Köln mit zahlreichen Verletzten schon bei einem Viertel des Gefälles und wegrollende Kinderwagen in Ingolstadt Nord. Zahlreiche Verfahrensmängel bewirkten, dass derzeit eine untaugliche Planung umgesetzt wird.
Aktuell
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Aktuell
- 2 Zusammenfassung
- 3 Bahnverkehr – Gefahren durch wegrollende Züge
- 4 Bahnsteig – Wegrollende Kinderwagen und mehr
- 5 Internationale Richtwerte – S21-Neigung praktisch überall verboten
- 6 Wegrollvorgänge in Köln – Schon viel weniger Gefälle ist gefährlich
- 7 Bahnhofsvergleich – Kein Knotenbahnhof mit ähnlichem Gefälle
- 8 Verfahrensmängel – Wie konnte diese Planung zugelassen werden?
- 9 Dokumente
- 10 Einzelnachweise
Zusammenfassung
Stuttgart 21 wird eine Rekord-Gleisneigung von 15,143 Promille (‰) sechsfach über dem Sollwert aufweisen. Dieses Längsgefälle ist einzigartig für einen Großbahnhof und soll laut § 7 Abs. 2 der EBO[13] 2,5 ‰ nicht überschreiten. In Köln kam es allein seit 2010 zu 22 Unfällen mit 8 Verletzten durch wegrollende Züge, überwiegend schon bei einem Viertel des S21-Gefälles. Durch die enge Auslegung des Tiefbahnhofs sind dann auch Kollisionen mit dem laufenden Verkehr möglich. Auf den Bahnsteigen ergibt sich durch eine zusätzliche Querneigung ein fast doppelt so hohes Gesamtgefälle, unbeaufsichtigte Kinderwägen können dann spontan vom Bahnsteig in das Gleis rollen.
Weltweit findet sich kein vergleichbar großer Knoten-Bahnhof mit einem solchen Gefälle. Die von Betreiberseite als Rechtfertigung genannten Beispiel-Bahnhöfe mit erhöhter Gleisneigung sind sämtlich nicht vergleichbar: Haltepunkte, insbesondere von S-Bahn- oder Trambahnen oder Abschnitte im Gleisvorfeld oder in sicheren Bereichen anderer Bahnhöfe können kein Maßstab für Stuttgart 21 sein. Internationale Grenzwerte für das höchst zulässige Gefälle liegen vielmehr zumeist deutlich unter dem deutschen "Sollwert" von 2,5 ‰.
Die Baugenehmigung ist nicht zu verantworten. Im Genehmigungsverfahren wurde eine "gleiche Sicherheit" ohne Nachweis lediglich behauptet. Die Erteilung der Baugenehmigung ist unhaltbar und mutmaßlich auf erheblichen politischen Einfluss zurückzuführen (Gutachten Andersen), sie widerspricht anerkannten Sicherheitsstandards. Der Bau des Tiefbahnhofs ist aufgrund dieses unbewältigten Sicherheitsmangels sofort zu stoppen.
Vertiefte Informationen finden sich auf der Unterseite Hintergrund, worauf verschiedentlich → hingewiesen wird. Unten auf dieser Seite findet sich eine Übersicht wichtiger Dokumente. Die Darstellung wesentlicher Nachrichten und Meilensteine zum Thema findet sich auf der Unterseite Chronologie.
Bahnverkehr – Gefahren durch wegrollende Züge
Risiken und Einschränkungen
Für den Bahnverkehr birgt das erhöhte Gleisgefälle mehrere Risiken:
- Gefährdung der Fahrgäste beim Wegrollen. Die am häufigsten zu erwartenden Unfälle sind Unfälle mit Reisenden, die durch den wegrollenden Zug beim Ein- oder Ausstieg zu Fall kommen oder eingeklemmt werden. So wurden in Köln seit 2010 bei 22 Wegrollvorgängen 8 Personen verletzt. Das Gefälle bei dem die Züge wegrollten, betrug fast durchgehend nur ein Viertel des S21-Gefälles. Bei Stuttgart 21 würden die Züge in derselben Zeit bis zu einer Bremsung 4-mal so schnell und so weit rollen, die Schadensintensität wäre dann 16-mal höher.
- Wegrollen in den Verkehr. Bei Stuttgart 21 mit dem sehr engen Bahnhof mit extrem kurzen Gleisvorfeldern und dem hohen Gefälle besteht eine erhebliche Gefahr, dass Züge in den anderen Verkehr hineinrollen. Mehrere solcher Unfälle mit zahlreichen Toten teils schon bei 9,5 ‰ Gefälle ereigneten z.B. in Großbritannien.[15] Zahlreiche weitere Unfälle mit abgestellten Zügen, die unbeabsichtigt teils viele Kilometer weit wegrollten, zeigen das reale Risiko trotz aller Vorschriften, allein in Kanada gibt es rund 35 Vorfälle pro Jahr,[16] darunter das Desaster von Lac Mégantic mit 47 Toten[17]. Ausgerechnet in Stuttgart zeigte auch die Deutsche Bahn AG mit den Güterwagen, die den Feuerbacher Bahnhof rammten, dass sie dieses Risiko nicht beherrscht.[18]
- Verlängerte Durchrutschwege. Selbst in einem unmerklichen Gefälle verlängert sich für Züge der Bremsweg deutlich. Diese Gefahr zeigen bspw. zahlreiche Vorfälle an dem Haltepunkt Haan zwischen Wuppertal-Vohwinkel und Solingen Hbf. Hier liegt ein Gefälle von "nur" 6,6 ‰ vor, und dennoch kam es in der Vergangenheit immer wieder vor, dass sich der Lokführer verbremste und über den Bahnsteig hinausrutschte. Bei Stuttgart 21 kann er dann bei ungünstigen Verhältnissen, etwa bei einem Schmierfilm auf dem Schienen, wenn im Winter Eisbrocken vermischt mit Bremsenabrieb schmelzen, schon in fremden Verkehr hineinrutschen.
- Betriebliche Einschränkungen. Wegen der verlängerten Bremswege im Gefälle verbunden mit den bei Stuttgart 21 in großem Umfang geplanten Doppelbelegungen ergeben sich zahlreiche betriebliche Entschränkungen, die auch die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können. Das EBA schrieb dazu, dass über "Auflagen und Nebenbestimmungen" erst für die "Inbetriebnahmegenehmigung" entschieden werden würde.[19] Und das BMVI äußerte dazu, dass über "betriebliche Maßnahmen", um die "Sicherheit des Betriebes zu gewährleisten", zur "Inbetriebnahme" zu entscheiden wäre.[20] Das erscheint als eine Verhöhnung der Steuerzahler, da die Einschränkungen so weitreichend sein können, dass die geforderte hohe Leistungsfähigkeit, die das Projekt überhaupt rechtfertigt, nicht mehr gegeben ist.
Unzulässige Genehmigung
Angesichts dieser Gefährdungen ist die → Genehmigung des Gleisgefälles durch das EBA (PFB 1.1 S. 372 f) nicht zu halten. In der Genehmigung ist vor allem zu kritisieren:
- Kein Nachweis gleicher Sicherheit. Das EBA begründet seine Genehmigung: "Die Vorhabenträgerin hat die hierfür notwendigen Vorkehrungen zur Gewährleistung der gleichen Sicherheit in nicht zu beanstandender Weise und nachvollziehbar in ihren Antragsunterlagen dargestellt." Im weiteren wird die Querneigung für die Bahnsteige beschrieben (s. nachfolgend) aber keine "Vorkehrung" gegen das Wegrollen der Züge:
- Keine technische Sicherung gegen Wegrollen. Dazu heißt es lediglich (PFB 1.1 S. 373): "Zum anderen wird hinsichtlich des Wegrollens der Züge auf die Schutzziele der einschlägigen EBO verwiesen, die vor allem ein selbstständiges in Bewegung setzen von abgestellten Eisenbahnfahrzeugen (Wagen und Züge) zuverlässig verhindern wolle." Es wird – auch in den Antragsunterlagen – keine "Vorkehrung" oder technische Sicherung gegen das Wegrollen genannt. Eine gleiche Sicherheit ist daher nicht gegeben. → Detaildarstellung
Bahnsteig – Wegrollende Kinderwagen und mehr
Untaugliche Sicherheitsmaßnahme Quergefälle
Das Längs- und Quergefälle der Bahnsteige ist nicht vertretbar, die faktische Gefährdung der Reisenden ist erheblich. Neben der Gefahr für Reisende beim Ein- und Ausstieg im Falle wegrollender Züge bestehen die Gefahr, dass durch das Gefälle bspw. Kinderwagen in die Gleise rollen können. Die 15 ‰ Gefälle entsprechen laut DB in etwa dem Gefälle der Königsstraße in Stuttgart.[21] Ein solches Gefälle reicht jedoch aus, dass sich Kinderwagen oder Rollstühle in Bewegung setzen, insbesondere, wenn ein Quergefälle die Gesamtneigung auf rund 25 ‰ erhöht. Dieses Gefälle ist für die Fahrgäste schon im Blick auf die bestehenden Grenzwerte für barrierefreies Bauen bedenklich, ganz abgesehen von der Gefahrensituation im Bahnhof. Der Notbehelf mit einem rollhemmenden Belag versagt bei großrädrigen Gefährten und führt zu erheblichen Komfort-Einbußen. Die Kombination Gefälle, Querneigung und rollhemmender Belag widersprechen den Schutzzielen der EBO.
Es muss allerdings festgestellt werden, dass die Bahnsteige des heutigen Kopfbahnhofs ein starkes Quergefälle zum Gleis hin aufweisen, an vielen Stellen mit mehr als 20 ‰. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass das Risiko, dass Kinderwägen o.ä. ins Gleis rollen, im Kopfbahnhof aktuell mindestens so groß ist wie es im Tiefbahnhof sein wird; insbesondere, da im Tiefbahnhof das Quergefälle zur Bahnsteigmitte, nicht zum Gleis hin geht.
Ein Quergefälle in Richtung Bahnsteigmitte soll verhindern, dass die Trolleys, Rollstühle und Kinderwagen auf die Gleise rollen (PFB 1.1 S. 373, [21]), wie das auf Bahnsteigen mit einem Quergefälle in Richtung der Gleise schon mehrfach passierte (mit teils glimplichen Verlauf, siehe Video rechts, aber auch mit tödlichem Ausgang).[22] Teils genügt ein Windstoß um den Buggy ins Gleis zu blasen,[23] was bei S21 an den Tunnelmündern und den hohen Einfahrgeschwindigkeiten ebefalls eine Rolle spielt. Auch Rollstuhlfahrer stürzten schon wiederholt auf Bahnsteiggleise.[24]
- Quergefälle: Genehmigt 10 ‰, geplant 20 ‰. Die nun ausgeführte Planung wurde nicht genehmigt (siehe Verfahrensmängel). Der Bau somit schon formal nicht zulässig.
- 10 ‰ Quergefälle untauglich. Ein solcher Wert vermag keine "gleiche Sicherheit" wie für einen ebenen Bahnsteig herzustellen. Bei 10 ‰ liegt der Gradient des maximalen Gefälles von 18,2 ‰ in einem Winkel von 33,44 ° zur Bahnsteigkante. Rollt ein Gefährt in dieser Richtung los, nimmt es sogar auf der "Gegensteigung" ggf. weiter Fahrt auf, da auch dort noch ein Gefälle von 8 ‰ vorliegt.
- 20 ‰ Quergefälle gleichermaßen untauglich. Die geplanten 20 ‰ Quergefälle[25] verschärfen die Gefährdung der Reisenden und die Komforteinbußen sind erheblich. Die Addition von Längs- und Quergefälle ergibt eine deutlich verschärfte Gesamt-Neigung von bis zu 25,09 ‰ in einem Winkel von 52,87 ° von der Bahnsteigkante in Richtung Bahnsteigmitte. Dieses Gefälle ist für die Fußgänger unangenehm und erhöht das Risiko für das Losrollen von Gefährten.
- Steigung über Grenzwert für barrierefreies Bauen. Die über 25 ‰ Gesamtsteigung liegen fast beim Doppelten der Königstraße und auch über dem Quergefälle-Grenzwert von 20 ‰ für barrierefreies Bauen in öffentlichen Gebäuden.[26] Die Trolleys und Kinderwägen, die bei 15 ‰ noch nicht losrollten, die schaffen es jetzt.
- Für Rollstuhlfahrer sind mehr als 20 ‰ nicht mehr handhabbar. So heißt es im Leitfaden für Barrierefreies Bauen:[27] "Besonders Benutzern von handbetriebenen Rollstühlen bereiten steilere Querneigungen als 2 % [20 ‰] durch das dann notwendige, für manche gar nicht mögliche Gegenlenken, Probleme." Bei Stuttgart 21 müssen Rollstuhlfahrer im Zweifelsfall über eine Strecke von mehreren hundert Metern das schräg wirkende Gesamtgefälle von 25 ‰ meistern.
- Gefährte mit starren Achsen rollen in breitem Winkelbereich ins Gleis. Selbst entgegen der Richtung des Quergefälles, also schräg zum Gleis hin, gibt es einen Winkelbereich, in dem das Gefährt ins Gleis rollt. Noch breiter ist der Bereich etwa zur Bahnsteigmitte hin, wo z.B. der Kinderwagen mit dem Quergefälle zusätzlichen Schwung holt, um auf der Gegenseite eine kleine Steigung zu überwinden, oder wo er sogar noch weiter Fahrt aufnimmt (Engelh. 2016 S. 14/15).
- Mülltonnen als Lösung. Die DB will in Bewegung gekommenes Gepäck oder Personen durch Bänke und "Mülltonnen" in dieser Abroll-Rinne stoppen.[21] Dies ist einerseits die Bestätigung, dass sehr wohl mit dem Losrollen von Gefährten gerechnet wird, andererseits erscheint diese Lösung wenig elegant für einen so modernen Bahnhof. Diese Einbauten behindern außerdem die Personenströme beim Fahrgastwechsel und können daher auch nicht lückenlos ausgeführt werden, so dass auf erheblicher Länge des Bahnsteigs kein gewaltsames Abstoppen stattfindet.
- Hindernisrennen. Das Quergefälle ist auf die Hindernisse gerichtet. D.h. ein Fußgänger, der üblicherweise dem Gefälle folgt, wird auf die Hindernisse gelenkt und muss beim Ausweichen unbequem quer zu einem Gefälle von 25 ‰ laufen. Damit sinkt der Komfort.
- Regelmäßiger Baby-Crash? Sofern die zu erwartenden losrollenden Kinderwagen tatsächlich das "Glück" haben, wie von Vorstand Kefer vorgesehen, mit einer Mülltonne zu kollidieren, so kann auch das zu Verletzungen führen, da ein Kinderwagen nach rund 20 Sekunden schon auf Jogger-Geschwindigkeit ist.
Rollhemmender Belag bringt nichts außer Einbußen
Ein rollhemmender Belag soll das Wegrollen behindern (PFB 1.1 S. 373, [28]). Eine effektive Wirkung eines solchen Belags ist technisch fraglich und führt zu einer hohen Lärmbelastung und spürbaren Komforteinbußen:
- Der "rollhemmende Belag" ist unbekannt und unerprobt. Der Begriff ist in der Fachliteratur unbekannt, auch in der englischsprachigen (z.B. "roll-free surface"). Bisher taucht dieser Begriff nur in den Dokumenten der DB auf. Außerhalb der DB lassen sich bisher keine Beispiele bzw. Erfahrungen mit diesem Konzept finden, so dass es als unerprobt und nicht allgemein akzeptiert anzusehen ist. Es ist ja auch tatsächlich ungeeignet, da es bei großrädrigen Gefährten versagt (s. nachfolgend und unten unter Genehmigung).
- Großrädrige Gefährte rollen dennoch los. Wirklich rollhemmende Unterlagen wie Kies oder Sand sind offensichtlich nicht geplant. Gedacht wird an eine "erhöhte Makrorauheit (z.B. durch Fugenanteil)" (Richtlinie 813.0201A02 S. 3). Ein solcher Belag versagt jedoch bei großrädrigen Gefährten. Je nach Standpunkt setzen sich diese auch auf diesem Untergrund schnell von selbst in Bewegung und erfahren dann nur noch einen geringfügig erhöhten Rollwiderstand.
- Der Lärm von tausend Trolleys. Dieser rollhemmende Belag führt jedoch zu einer erheblichen Lärmbelastung. Die meisten Bahnhöfe haben glatten Asphalt oder polierten Steinboden. Eine Art Kopfsteinpflaster erhöht den Lärm der Trolleys und Gepäckwagen beträchtlich, wie man leicht selbst auf entsprechendem Untergrund nachvollziehen kann. Dieser Lärm, vervielfacht von hunderten Reisenden, führt zu einer enormen Lärmkulisse, die durch die (im Vergleich zu anderen Bahnhöfen) sehr niedrigen Decken (im Randbereich des Bahnhofs sogar gebündelt) zurückgeworfen wird, wozu der normale Bahnhofslärm (z.B. quietschende Bremsen) noch hinzukommt. Die Akustik des Tiefbahnhofs erscheint tatsächlich als ein noch ungeprüftes kritisches Feld des Projektes.
- Fitnesstraining mit dem Rollgepäck. Es bedeutet eine erhebliche Anstrengung, einen Rollkoffer gegen das Gefälle und den Widerstand des rollhemmenden Belags zu befördern. Wenn der Belag das Gepäck (nur das mit kleinen Rädern) bei 25 ‰ Neigung bremsen soll, dann muss der Bergaufgehende für seinen Trolley mindestens gefühlte 50 ‰ überwinden. Das entspricht einem mit 5 % unangenehm steilen Anstieg. Bei dieser Steigung beginnt die DB mit Zahnradantrieb[29]. Dieser Wert liegt auch nur knapp unter der Maximalsteigung für behindertengerechte Rampen von 6 %.[30]
Unrichtiger Sicherheitsnachweis verdächtig zurückgehalten
Der Genehmigung der überhöhten Bahnsteigneigung fehlt der Sicherheitsnachweis. Die Baugenehmigung für Stuttgart 21 beruht bezüglich der Gleisneigung auf einer Falschbehauptung bzw. unrichtigen Risikobewertung (s.a. den entspr. Verfahrensmangel).
- Falsch behaupteter Nachweis gleicher Sicherheit. Der behauptete "Nachweis gleicher Sicherheit" entbehrt einer nachvollziehbaren und belegten Begründung. Querneigung und rollhemmender Belag sollen dies bewirken (PFB 1.1 S. 372 f, s.a. → Hintergrund#Genehmigung), ohne dass dazu ausdrücklich ein Sicherheitsnachweis geführt oder die technische Machbarkeit belegt worden wäre.
- Risikobetrachtung PFA 1.1 ohne Richtungen mit verschärftem Gefälle. Die Riskobetrachtung, die Grundlage der Behauptung gleicher Sicherheit mittels Quergefälle ist, ist unvollständig (Abb. oben). Sie lässt die Richtungen, in denen sich das Gefälle erhöht, aus und suggeriert somit fälschlich, die Situation würde durchgehend entschärft.
- Ingolstadt Nord belegt die Fehlerhaftigkeit. Die Wegrollversuche mit einem Jogger-Kinderwagen in Ingolstadt Nord (Abb. rechts) belegen, das die Überlegungen der DB AG zur Herstellung "gleicher Sicherheit" wie im ebenen Fall fehlerhaft sind.
- Risikobewerung verdächtig zurückgehalten. Im Vorfeld der Anhörung im Deutschen Bundestag waren bei der DB die Physikalischen Risikobewertungen, die Grundlage der Empfehlungen der DB-Richtlinie 813 (RiL 813.0201A02, Seite 2 / Bl. 46) für die Sicherheit geneigter Bahnsteige sind, angefragt worden. Vorstand Kefer verweigerte jedoch die Übersendung (Engelh. 2016 S. 27 Punkt i).
Internationale Richtwerte – S21-Neigung praktisch überall verboten
→ Detaildarstellung mit allen Quellen: Hintergrund#Internationale_Richtwerte
Zur Einordnung der exorbitant hohen Längsneigung bei Stuttgart 21 von 15,143 ‰ lohnt der Blick auf Internationale Richtwerte. Da der Stuttgarter Haupbahnhof auch und gerade vom Fernverkehr angefahren wird, sind die Werte für den Hochgeschwindigkeitsverkehr maßgeblich.
Andersen hatte die Grenzwerte für des Hochgeschwindigkeitsverkehrs für Japan, Taiwan und China berichtet (Andersen 2013). Die Bundesregierung antwortete auf eine Kleine Anfrage der Linken, ihr seien keine Informationen zu Soll- und Kannbestimmungen für die Gleisneigung in anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt (KA LINKE 2015 Frage 12). Dies provozierte eine erste Recherche von WikiReal zum Thema, die für Europa die Werte von Spanien und Großbritannien erbrachte sowie zahlreicher anderer Länder (Abb. rechts).
Es lassen sich keine Grenzwerte deutlich über 2,5 ‰ zulässiger Gleisneigung finden. Der Shinkansen in Japan markiert mit 3 ‰ den höchsten zulässigen Wert. In den Ländern Taiwan, Israel, Spanien, Bangladesh, USA, Indien, China und Singapur gelten Grenzwerte von 1 ‰ oder darunter, die nur in Ausnahmefällen überschritten werden dürfen (unter die S21 in der Regel nicht fällt). In Indien werden sogar bestehende Bahnhöfe verlegt, um sie eben auszuführen und in Fällen oberhalb 3,8 ‰ muss außerdem eine Notfallspur eingerichtet werden.
Bisher sind keine weiteren – insbesondere auch keine höheren – Grenzwerte aus weiteren Ländern bekannt. Auch wurden keine Länder gefunden, die ausdrücklich ein beliebig hohes Gefälle von Bahnsteiggleisen zulassen. Höhere Werte wurden in den vorgenannten Ländern für S-Bahnen und Trambahnen gefunden, die jedoch mit dem Hochgeschwindigkeitsverkehr nicht vergleichbar sind.
Wegrollvorgänge in Köln – Schon viel weniger Gefälle ist gefährlich
→ Detaildarstellung mit Tabelle der Unfälle: Hintergrund#Koeln
Für Stuttgart 21 gibt es keine technische Sicherungen gegen Wegrollen, sondern allein die Dienstanweisung, dass Lokführer die Züge bremsen sollen. Das gilt aber bspw. auch in Köln, wo das Gefälle der Bahnsteiggleise zumeist nur gering über dem Sollwert liegt.[31] Hier kam es jedoch zu zahlreichen Wegrollvorgängen (Andersen 2013, Gutachten Andersen S. 17, Frage Gastel 2015, KA LINKE 2015). Die Wegrollvorgänge geschahen fast durchgängig bei nur 3,68 ‰ Neigung. 70 % der Ereignisse geschahen in den 2 Stunden von 4:45 Uhr bis 6:45 Uhr. Diese vielen Wegrollvorgänge in Köln mit inzwischen 8 Verletzten,[6] zeigen die erhebliche Gefahr für Leib und Leben der zukünftigen Reisenden im Tiefbahnhof von Stuttgart 21.
Vielfach höhere Unfallhäufigkeit und Schadensintensität in Stuttgart
Bei Stuttgart 21 ist das Gefälle mit 15,143 ‰ rund 4-mal höher als bei den meisten Vorfällen in Köln. Das Risiko ist ebenfalls etwa um diesen Faktor höher. Züge werden in Stuttgart in derselben Zeit rund 4-mal so schnell und rollen 4-mal so weit. Die Schadensintensität ist dann rund 16-mal so hoch wie in Köln.[32] Auch die Häufigkeit der Unfälle wird deutlich zunehmen, da der sogenannte Losbrechwiderstand bei 5 ‰ liegt.[33][34] Das heißt, dass es in Stuttgart 21 nicht zu vereinzelten Wegroll-Ereignissen kommt, nur wenn die günstige Witterungsbedingungen und Rollmaterial-Varianten ein Wegrollen begünstigen, sondern dass bei Stuttgart 21 jeder ungebremste Zug losrollen wird.
Bahnhofsvergleich – Kein Knotenbahnhof mit ähnlichem Gefälle
Bahnhof | Neigung | Bemerkung |
---|---|---|
Stuttgart 21 | 15,143 ‰ | Groß- u. Knotenbhf., hunderttausende Fahrgäste, HGV |
Köln Hbf | v.a. 3,68 ‰, bis 6,8 ‰ | vergleichbar S21, aber zahlreiche Unfälle mit Verletzten! |
Fornsbach | 9,187 ‰ | Kreuz.bhf. an 1-gleis. Strecke, 1.400 Einwohn., Reg.verk. |
Düsseldf. Wehrhahn | 5-6 ‰ | S-Bahn |
Ludersheim | 4,127 ‰ | S-Bahn |
Ingolstadt Nord | 20,0 ‰ | Haltepunkt, Regionalverkehr, wiederholte Wegrollvorg.! |
Stuttgart-Feuersee | 20,0 ‰ | Haltepunkt, S-Bahn |
In Ermangelung von technischen Vorkehrungen zur Herstellung einer gleichen Sicherheit wie in einem Bahnhof mit maximal 2,5 ‰ Neigung argumentiert die Betreiberseite lediglich mit Beispiel-Bahnhöfen mit erhöhtem Gefälle (DB Beispiele 2014). Die genannten Beispiele sind jedoch sämtlich nicht vergleichbar. Haltepunkte, insbesondere von S-Bahn- oder Trambahnen oder Abschnitte im Gleisvorfeld oder in sicheren Bereichen anderer Bahnhöfe können kein Maßstab für Stuttgart 21 sein (Andersen 2015). Die noch am ehesten zu prüfenden bzw. häufiger genannten Kandidaten werden in nebenstehender Tabelle aufgeführt.
Köln Hbf kommt S21 am nahesten, wo es – wie oben dargestellt – schon bei einem Viertel des S21-Gefälles, bei 3,68 ‰, zu zahlreichen Wegrollvorgängen mit Verletzten kam. Köln Hbf ist also kein Nachweis für die Unbedenklichkeit des Gefälles, vielmehr der Beweis für die erhebliche Gefährdung. Wir können uns ausrechnen, dass bei Stuttgart 21 das Risiko rund 16-mal höher ist. Im zweigleisigen Bahnhof Fornsbach mit stündlichem Zugtakt an einer eingleisigen Strecke und überwiegend mit den Örtlichkeiten vertrautem Publikum ist die Situation eher einem S-Bahn-Haltepunkt als einem Großbahnhof vergleichbar.
Haltestellen von S-Bahnen und Trambahnen sind einem Großbahnhof nicht vergleichbar. Die Triebfahrzeugfahrer und die Reisenden sind damit vertraut, dass die Bahnhöfe teilweise der Topologie folgend eine Neigung aufweisen. Wenn die Bahn als Referenz auf den S-Bahn-Haltepunkt Feuersee verweist, so ist das als Vergleich vollkommen untauglich und als grobe Irreführung einzustufen.
Es findet sich weltweit kein vergleichbar großer Knoten-Bahnhof mit Zügen, die dem deutschen Fern- und Regionalverkehr entsprechen, mit einer annähernd so hohen Längsneigung, wie sie bei Stuttgart 21 geplant ist. Vorlage:Verfahrensmängel
Verfahrensmängel – Wie konnte diese Planung zugelassen werden?
→ Hauptseite: Stuttgart 21/Gleisneigung/Verfahrensmängel
Welche Verfahrensmängel im Genehmigungsverfahren und in den späteren politischen oder juristischen Überprüfungen sind dafür verantwortlich, dass ein Bahnhof gebaut wird, dessen Betriebssicherheit tatsächlich nicht gegeben ist? Die Hürden waren wiederholt durch ein Zusammenspiel von Verschleierung der Gefahren und unvollständigen Prüfungen überwunden worden.
- Baugenehmigung PFA 1.1, 2005. Es wird ohne ausdrücklichen Nachweis behauptet, Quergefälle und rollhemmender Belag würde eine gleiche Sicherheit auf dem Bahnsteig herstellen. Für das Wegrollen der Züge wird entgegen der Anforderung von § 2 EBO kein Nachweis gleicher Sicherheit vorgetragen. Außerdem wird die Gefällebetrachtung auf dem Bahnsteig nur für 10 ‰ und nicht für die inzwischen umgesetzten 20 ‰ vorgenommen. In der Gefällebetrachtung fehlen die Richtungen verschärften Gefälles (s.o.). Es wird ein Nachweis gleicher Sicherheit verlangt aber nicht ansatzweise nachvollziehbar geführt.
- Schlichtung, 2010. In der Schlichtung zu Stuttgart 21 wurden die Risiken aufgrund der Gleisneigung mehrfach mit unrichtigen und unvollständigen Angaben kleingeredet. Insbesondere Bahnvorstand Dr. Volker Kefer müssen schwere Täuschungen und Falschaussagen zur Verharmlosung der Bahnsteiggleisneigung vorgeworfen werden. Er duldete außerdem solche Aussagen seiner Mitarbeiter und korrigierte sie nicht. Insbesondere ist seine eigene Einlassung zum Stopp wegrollender Kinderwagen durch Mülltonnen das Eingeständnis der Gefahren auf dem Bahnsteig. Und zum Wegrollen der Züge war in der Diskussion herausgearbeitet worden, dass für ein Wegrollen entgegen der Fahrtrichtung keine hinreichende Sicherung besteht. Dennoch bezeichnete Kefer abschließend die Gefährdung als nur "theoretisch" und bezeichnete unzutreffenderweise den Grad der Überschreitung des Sollwerts als unerheblich (Engelh._2019 S. 5 f).
- EBA-Antworten an Beschwerdeführer, 2014/2015. Auf Anragen kritischer Bürger zu den möglichen betrieblichen Einschränkungen aufgrund der Gleisneigung antwortete das EBA, dass dies erst zur "Inbetriebnahme" zu einscheiden wäre. Es ist aber schon für die Planfeststellung zur Frage der Machbarkeit zu klären, ob Sicherheitsanforderungen die geplante Leistungsfähigkeit unmöglich machen. Das unterblieb laut dem Eingeständnis des EBA unzulässigerweise.
- Baugenehmigung PFA 1.3b, 2014-2016. Sven Andersen hatte in der Anhörung die Täuschungen im Verfahren und den fehlenden Sicherheitsnachweis ausführlich dargelegt. Die Vertreter der DB AG entgegneten daraufhin lapidar, der Bahnhof sei "aber genehmigt". Das Regierungspräsidium wie auch das EBA übergingen die nicht entkräftete Sachkritik.
- Anhörung im Bundestag, 2016. In der Anhörung vom 16.03.2016 im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur waren sich alle geladenen Experten darin einig, dass grundsätzlich ebene Bahnhöfe anzustreben sind und Neigungen über 2,5 ‰ erhebliche Gefahren mit sich bringen. Die grundlegenden Risiken in geneigten Bahnhöfen. Insbesondere auch der Präsident des Eisenbahn-Bundesamts (EBA), Gerald Hörster, bestätigte die Richtigkeit der physikalischen Zusammenhänge (Engelh. 2016) ausdrücklich (S. 15 des Protokolls): „Dass es besser ist, wenn es weniger Gefälle in einem Bahnhof gibt, darüber sind wir uns alle im Klaren. Ich will auch die Gesetze der Physik, die Herr Dr. Engelhardt angeführt hat, in keiner Weise infrage stellen. Das ist natürlich richtig.“ Dass er direkt im Anschluss hieran die endgültige Bewertung der Sicherheit der Gleisneigung auf die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 hinausschiebt und „betriebliche Maßnahmen“ nicht ausschließt, ist unverantwortlich. Gleichermaßen ungerechtfertig ist, dass auf Basis dieser Faktenlage in der Folge die Regierungsmehrheit beschließt, keine Änderung an der EBO vorzunehmen.
- Untreue-Klage gegen DB-Verantwortliche, 2017. Die wiederholt im Detail vorgetragenen Versäumnisse und auch aktiven Täuschungen der DB-Vorstände Dr. Volker Kefer und Dr. Rüdiger Grube sowie von AR-Vorsitzenden Prof. Dr. Dr. Utz-Hellmuth Felcht waren in einem Akt vollständiger Wahrnehmungsverweigerung von der Staatsanwaltschaft in Berlin übergangen worden (Engelh. 2019, [35]).
Dokumente
Relevante Dokumente in umgekehrt chronologischer Reihenfolge, im obigen Text in Klammern referenziert, z.B. (Gutachten Andersen).
Engelh. 2019 | C. Engelhardt, "Stuttgart 21: Gefährliche sechsfache Gleisneigung – Verfehlungen von DB-Vorstand und -Aufsichtsrat, 23.05.2019" (pdf wikireal.org) | |
Engelh. 2017 | C. Engelhardt, "Stuttgart 21: Stark überhöhte Gleisneigung – Übersicht zu wesentlichen Beweisen für nicht beherrschte Gefahren", 06.07.2017 (pdf wikireal.org) | |
PFB 1.3a | Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, "Planfeststellungsbeschluss Stuttgart 21, PFA 1.3a", 14.07.2016 (pdf web.archive.org) | |
Beschl. VA 07.2017 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5406 – "Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zur Erhöhung der Sicherheit im Eisenbahnverkehr", Drucksache 18/9098, 06.07.2016 (pdf dipbt.bundestag.de) | |
Prot. VA 03.2016 | Wortprotokoll der 61. Sitzung, Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Berlin, 16.03.2016 (pdf bundestag.de | |
Anhörung 2016 | Bundestag, Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, öffentliche Anhörung "Änderung der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung zur Erhöhung der Sicherheit im Eisenbahnverkehr", 16.03.2016 (bundestag.de, Stellungnahmen bundestag.de) | |
Engelh. 2016 | C. Engelhardt, "Änderung der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung zur Erhöhung der Sicherheit im Eisenbahnverkehr, Schriftliche Stellungnahme", 14.03.2016 (pdf bundestag.de) | |
RP PFA 1.3a | Regierungspräsidium Stuttgart, "Anhörungsbericht zum Teilabschnitt 1.3a", 26.01.2016 (rp.baden-wuerttemberg.de, pdf rp.baden-wuerttemberg.de) | |
KA Linke 2015 | Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken "Aufklärung von Wegrollvorgängen bei der Bahn aufgrund der Gleisneigung in Bahnhöfen", 15.07.2015 (pdf dipbt.bundestag.de) | |
Die Linke 2015 | Antrag der Fraktion Die Linke, "Änderung der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung zur Erhöhung der Sicherheit im Eisenbahnverkehr", 01.07.2015, BT-Drs 18/5406 (dipbt.bundestag.de, pdf dipbt.bundestag.de) | |
Frage Gastel 2015 | Antwort der Bundesregierung auf Fragen Nr. 69 und 70/Februar von Matthias Gastel, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen. In: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2015 eingegangenen Antworten der Bundesregierung (pdf dipbt.bundestag.de), S. 57 / Bl. 65 | |
Andersen 2015 | Sven Andersen, "Stuttgart 21 – bei der Neigung ein Einzelfall", Eisenbahn-Revue International 02/2015, S. 96-97 | |
DB Beispiele 2014 | Zwei Dokumente, eingereicht beim RP Stuttgart am 09.12.2014: "Ausgewählte Beispiele von Längsneigungen in Bahnhöfen" (pdf rp.baden-wuerttemberg.de), "Ausgewählte Beispiele von Bahnsteigneigungen in Bahnhöfen" (pdf rp.baden-wuerttemberg.de) | |
Andersen 2014 | Dipl.-Ing. Sven Andersen, "Zum Problem der Gleisneigung beim Projekt »Stuttgart 21«", Eisenbahn-Revue International 11/2014, S. 582-583 | |
Gutachten Andersen | Dipl.-Ing. Sven Andersen, BDir a.D., "Gutachten über die Beurteilung der überhöhten Gleisneigung beim Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der EBO und dem bisherigen Verfahrensablauf", 04.10.2014 (pdf rp.baden-wuerttemberg.de) | |
Andersen 2013 | Sven Andersen, "Die Neigung von Gleisen an Fahrgastbahnsteigen im Spiegel der Vorschriften und der betrieblichen Praxis", Bahn-Report 3/2013, S. 7-10 | |
Andersen 2011‑11 | Sven Andersen, "Das Bahnsteiggleisgefälle im neuen Stuttgarter Tiefbahnhof im Licht der TSI Infrastruktur HGV", Eisenbahn-Revue International 11/2011, S. 564-565 (pdf michael-cramer.eu) | |
Andersen 2011‑06 | Sven Andersen, "Das Bahnsteiggleisgefälle in Stuttgart 21 im Blick der Vorschriften und der betrieblichen Praxis", Eisenbahn-Revue International 06/2011, S. 310-311 (pdf archiv.kopfbahnhof-21.de) | |
Happe 2010‑12 | Eberhard Happe, Leserbrief zu "Stuttgart 21 – betriebsgefährlich?", Eisenbahn-Revue International 12/2010, S. 645 | |
Andersen 2010‑11 | Sven Andersen, "Stuttgart 21 – wie es dazu kam" (pdf gute Qualität archiv.kopfbahnhof-21.de, pdf mit Kommentar bawue.gruene-fraktion.de) | |
PFB 1.1 | Planfeststellungsbeschluss, "Projekt Stuttgart 21" Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Talquerung mit neuem Hauptbahnhof) (Az.: 59160 Pap-PS 21-PFA 1.1 Talquerung), 28.01.2005 (bahnprojekt-stuttgart-ulm.de) | |
Antr. III | Antragsunterlagen zur Planfeststellung Band III (PFA 1.1 Anlage 1 Teil III). Auf S. 85-96 "Genehmigungsbedürftige technische Sonderlösungen", v.a. Gleisneigung. | |
Richtlinie 813 | Richtlinie 813 "Personenbahnhöfe planen", darin besonders 813.02 "Bahnsteige und ihre Zugänge planen". Ausgabe vom 15.10.2005 (pdf vkib.de) gültig zur Zeit der Planfeststellung, neueste Ausgabe vom 01.05.2012 in diesen Punkten unverändert. | |
Happe 1992 | Eberhard Happe, "Kritisches zur Neubaustrecke Stuttgart-Ulm", Eisenbahn-Kurier 2/1992, S. 28-31 |
Einzelnachweise
- ↑ a b 24.05.2016, "Unfälle durch abschüssige Bahnsteige" (Video Mediathek zdf.de, Manuskript pdf zdf.de, Video youtube)
- ↑ 16.03.2016, Bundestag, Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, öffentliche Anhörung "Änderung der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung zur Erhöhung der Sicherheit im Eisenbahnverkehr" (bundestag.de)
- ↑ 16.03.2016, matthias-gastel.de, Presseerklärung "Anhörung im Verkehrsausschuss: Bundesregierung und DB bei Gleisneigung im Blindflug"
- ↑ 17.03.2016, stuttgarter-nachrichten.de, "Genehmigung für Gleisneigung nötig"
- ↑ 29.09.2015, stuttgarter-zeitung.de, "Ex-Bahner zieht Klage zurück"
- ↑ a b c 28.07.2015, express.de, "Immer mehr Geisterzüge am Kölner Hbf!"
- ↑ 21.07.2015, sabine-leidig.de, Pressemitteilung von Sabine Leidig, der verkehrspolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, "Gleisneigung bei S21: Gefährlich!"
- ↑ 01.07.2015, dip21.bundestag.de, Antrag der Fraktion Die Linke, "Änderung der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung zur Erhöhung der Sicherheit im Eisenbahnverkehr", BT-Drs 18/5406
- ↑ a b 10.01.2015, spiegel.de, "Kunststück am Hang" (Erklärvideo Spiegel online auf youtube.com, facebook.com)
- ↑ a b 18.06.2013, zdf.de, Frontal21, "Bahnhof in Schieflage" (Video youtube.com)
- ↑ 20.11.2010, 6. Tag der Faktenschlichtung, 17:19 Uhr, Dr. Heiner Geißler
- ↑ 18.11.2010, Pforzheimer Zeitung, "Ich sehe meine Zukunft im Land" S. 3. (pdf, siehe auch 17.11.2010, pz-news.de)
- ↑ Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. 1967 II S. 1563)" (EBO) (Link gesetze-im-internet.de, pdf gesetze-im-internet.de)
- ↑ 12.2010, "21 Gute Gründe für Stuttgart 21", 4. Auflage (bahnprojekt-stuttgart-ulm.de), S. 21
- ↑ • en.wikipedia.org/wiki/Glasgow_Queen_Street_rail_accident. Bericht an das Verkehrsministerium zu dem Unfall im Bahnhof Glasgow Queen Street vom 12.10.1928 mit 3 Toten und 52 Verletzen (pdf railwaysarchive.co.uk)
• 1945 in London Kings Cross mit 2 Toten und 25 Verletzten: en.wikipedia.org/wiki/King's_Cross_railway_accident - ↑ 03.12.2013, cbc.ca, "Runaway trains almost triple reported rate, CBC finds"
- ↑ 06.07.2013, Eisenbahnunfall von Lac Mégantic bei 12 ‰ Gefälle mit 47 Toten (de.wikipedia.org/wiki/Eisenbahnunfall_von_Lac-Mégantic, Erklärvideo youtube.com)
- ↑ 30.11.2012, drei gekoppelte mit schweren Schienen beladene Waggons setzen sich im Güterbahnhof Kornwestheim um 4 Uhr morgens unbeabsichtigt in Bewegung und prallen nach einer unkontrollierten sieben Km langen Fahrt auf einer im Mittel 3,9 ‰ abschüssigen Strecke gegen Bahnsteig 1 des Bahnhofs in Stuttgart-Feuerbach und zerstören diesen vollständig, aufgrund der frühen Stunde kommt kein Mensch zu Schaden. Zur Unfallursache wird über eine aus Kostengründen abgebaute Schutzweiche spekuliert (stadtwiki-stuttgart.de).
30.11.2012, stuttgarter-nachrichten.de, "Stuttgart: Güterwaggons machen sich selbständig"
01.12.2012, stuttgarter-zeitung.de, "Hat der Fahrdienstleiter richtig gehandelt?"
17.12.2012, stuttgarter-zeitung.de, "Waggon-Unfall gibt weiter Rätsel auf"
27.02.2013, kontextwochenzeitung.de, "Der Schiefbahnhof" (3,9 ‰ mittl. Gefälle). - ↑ 11.08.2014, EBA an VCD Landesverband Baden-Württemberg (Gutachten Andersen Bl. 47)
- ↑ 04.05.2015, BMVI an Jobst Knoblauch
- ↑ a b c 20.11.2010, 6. Tag der Faktenschlichtung, ab 14:20 Uhr, Dr. Volker Kefer
- ↑ • 23.04.2015, 20min.ch, "Zug erfasst Kinderwagen – Bub (1) tot",
27.08.2015, tagesanzeiger.ch, "SBB verzichten auf Durchsagen – meistens"
• 08.04.2015, oe24.at, "Kinderwagen rollt auf Gleise: Kleinkind tot",
08.04.2015, tagesanzeiger.ch, "Kinderwagen rollt auf Zuggleise – Kind tot"
• 08.2014 Überwachungsbilder von einem Vorfall in Whyteleafe, Surrey, Großbritannien, aus 2013 werden veröffentlicht (Video youtube.com, Untersuchungsbericht gov.uk). 19.08.2014, getsurrey.co.uk, "CCTV shows pushchair rolling off platform onto railway line"
• 05.2013, West Philadelphia, Kinderwagen rollt ins Gleis (Video youtube.com)
• 15.10.2009, Australien, Kinderwagen rollt ins Gleis, Baby wird vom Zug überrollt (Video youtube.com) - ↑ 11.08.2014, ein Buggy wird vom Luftzug auf die Gleise der Londoner U-Bahn geweht (Video youtube.com, Bericht bbc.com)
- ↑ • 26.05.2014, presseportal.de, "BPOL-BadBentheim: Unfall mit glücklichem Ende / Rollstuhlfahrerin stürzt in Bahngleis" (s.a. Gutachten Andersen S. 26)
• 04.2015, Ein Rollstuhlfahrer fällt auf die U-Bahn-Gleise in Washington DC und wird gerettet (Video youtube.com).
• 21.10.2013, standard.co.uk, "Baby buggy and wheelchair roll onto train tracks due to »wrongly sloping platform«" - ↑ 06.05.2015, bahnprojekt-stuttgart-ulm.de, "Anhörung im Bundestag: Neuer Stuttgarter Hauptbahnhof ist sicher"
- ↑ Dachverband Integratives Bauen, "Checklisten für die Neuplanung", S. 3 (dipb.org). Der Grenzwert stammt offenbar aus Din 18024-2.
- ↑ Leitfaden für Barrierefreies Bauen, Bd. 3 "Straßen, Plätze, Wege, Öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze" (pdf akbw.de), S. 27
- ↑ 08.11.2010, spiegel.de, "Schiefe Bahn"
- ↑ wikipedia.org Gefälle von Eisenbahnstrecken
- ↑ din18040.de/rampen.htm
- ↑ Nach den örtlichen Richtlinien für Zugbegleitpersonal (Zub) für Köln Hbf gelten folgende Längsneigungen (Frage Gastel 2015): Gleis 2: 5,160 ‰, Gleis 3: 6,800 ‰, Gleis 4-8: 3,680 ‰.
- ↑ Energiesatz: E = ½ mv², der Schaden ist proportional zur Energie E, die bei 4-facher Geschwindigkeit v auf das 16-fache steigt.
- ↑ Wolfgang Schiemann, "Schienenverkehrstechnik: Grundlagen der Gleistrassierung", Springer-Verlag, 08.03.2013, S. 77 (books.google.de)
- ↑ Jürgen Janicki, Horst Reinhard, "Schienenfahrzeugtechnik", Bahn Fachverlag, 2008, S. 41 (books.google.de)
- ↑ Dokumente zur Strafanzeige wegen Untreue in Berlin: stuttgart21.strafvereitelung.de/dokumente/strafanzeige-6-2017-2018/