Diskussion:Stuttgart 21/Stresstest/Richtlinienverstöße: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Im Schlichtungsspruch steht konkret Punkt 12: "Dabei müssen anerkannte Standards des Bahnverkehrs für Zugfolgen, Haltezeiten und Fahrzeiten zur Anwendung kommen." <ref> 30.11.2010 [http://schlichtung-s21.de/39.html Geisslerspruch S21PLUS] Punkt 12 </ref> | ||
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+ | Da wurden doch klar Standarts für Zugfolgen, Haltezeiten und Fahrzeiten gefordert. Nicht das einhalten von Richtlinie XYZ. Vorallem wurde nicht das einhalten Interner Richtlinien der Bahn gefordert. Hier wurde IMHO eine umdefinition des Schlichtungsspruches vorgenommen, den SMA unterstützt hat. ( Mit Aussage anerkannte Standarts eingehalten) |
Version vom 16. November 2011, 16:44 Uhr
Bisher findet die Diskussion vor allem auf Diskussion:Stuttgart 21/Stresstest statt. Aber wenn Du spezifische Beiträge zu den Richtlinienverstößen hast, dann gerne hier.
Variante des Rettungsboot Vergleiches:
Man stelle sich vor, die Kapazität der Rettungsboote der Titanic soll durch den Eigner nachgewiesen werden. Jedes dieser Boote soll 49 Personen aufnehmen können, tatsächlich trägt es aber nur 32.
Der Eigner muss sich einem Test unterziehen, also befüllt er die Boote mit 49 Kindern, Das für hohen Wellengang vorgeschriebene sichere Freibord wird gerade noch eingehalten. der Test wird bestanden.
Der Auditor bemängelt, dass die Kinder nicht ausgewachsenen Personen entsprechen. Also werden die Kinder durch Erwachsene ersetzt.
In der Windstille eines See`s ragt die Reling gerade noch so aus dem Wasser heraus, daß das Boot noch schwimmt. Der Auditor ist zufrieden, daß die Kinder durch Erwachsene getauscht wurden, und testiert, es können 49 Personen gerettet werden.
--Fred 03:24, 10. Nov. 2011 (MET)
... Ach, ich hatte überlesen, daß im Orginal nur 2 Erwachsene ausgetauscht werden... vielleicht was hervorheben:
Man stelle sich vor, die Kapazität der Rettungsboote der Titanic soll durch den Eigner nachgewiesen werden. Dafür muss für Jedes dieser Boote eine Tragfähigkeit von 49 Personen nachgewiesen werden, tatsächlich ist es aber nur für 32 ausgelegt . Der Eigner muss sich einem Test unterziehen, also befüllt er die Boote mit 49 Kindern, der Test wird bestanden.
Der Auditor bemängelt, dass die Kinder nicht ausgewachsenen Personen entsprechen. Also werden zwei von den Kinder durch Erwachsene ersetzt. Das Boot fängt zwar an gefährlich zu schwanken und nimmt schon etwas Wasser auf. Da es aber nicht sofort untergeht gibt sich der Auditor damit zufrieden und testiert, es können 49 Personen gerettet werden – Erwachsene und Kinder
Das bild: Datei:Beförderungsenergie korrigiert 33 Züge. ist sehr gut.
Zur Veranschulichung kann man eine Version machen, mit einer -5% Linie = Sensivitätsanalsyse nur 1 korrigierter Parameter. -> die 49 wird bei etwas tieferm Betriebspunkt = verschlechterter Qualität gerade noch gehalten.
--Fred 03:58, 10. Nov. 2011 (MET)
Absachnitt: Simulation: 100 % Fahrzeitüberschuss genutzt Bitte prüfen, mir scheint, da ist was Text verlorengeganen im Absatz mit dem Kasten --Fred 04:03, 10. Nov. 2011 (MET)
Die Bahn hatte also Angekündigt, mit den Prämissen auf das Ergebnis zuzuarbeiten. Daß dafür statt 2 Monate wie angekündigt über ein halbes Jahr benötigt wurde, zeigt wie mühsam das war.
Daß die Stresstest Präsentation 2 Wochen verschoben, was Zeit für die Auswertung gegeben wurden, ist wohl vorallem darin Begründet, daß für SMA noch schnell die Sensivitäten zu berechnen waren.
Daß Herr Grube dabei seine Eigene Aussagen: Die Auftragsvergabeverfahren lassen keine weitere Verschiebung zu, als Lügen entlarvte ist eine Randnotzitz, die aber eigentlich bezeichnend für das Vorgehen ist.
--Fred 04:14, 10. Nov. 2011 (MET)
Im Schlichtungsspruch steht konkret Punkt 12: "Dabei müssen anerkannte Standards des Bahnverkehrs für Zugfolgen, Haltezeiten und Fahrzeiten zur Anwendung kommen." [1]
Da wurden doch klar Standarts für Zugfolgen, Haltezeiten und Fahrzeiten gefordert. Nicht das einhalten von Richtlinie XYZ. Vorallem wurde nicht das einhalten Interner Richtlinien der Bahn gefordert. Hier wurde IMHO eine umdefinition des Schlichtungsspruches vorgenommen, den SMA unterstützt hat. ( Mit Aussage anerkannte Standarts eingehalten)- ↑ 30.11.2010 Geisslerspruch S21PLUS Punkt 12