Stuttgart 21/Leistung/Heimerl 1997: Unterschied zwischen den Versionen

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2014 wurde erstmals darauf hingewiesen, dass die  im Planfeststellungsverfahren zu PFA 1.1 im Regierungspräsidium ausgelegte Fassung von <u>Heimerls Gutachten von 1997</u> ({{cit|Heimerl 1997 1}}, {{cit|Heimerl 1997 2}}) <u>in Teil 2 in wesentlichen Teilen gekürzt</u> war gegenüber der  zur Anhörung in PFA 1.3 von der DB AG veröffentlichten Fassung ({{cit|Heimerl 1997 I+II}}). Dem Gutachten, das Grundlage sämtlicher Genehmigungsentscheidungen war, <u>fehlten damit wesentliche Informationen</u> insbesondere <u>zu der geringen Auslegungsleistung von Stuttgart 21</u> ({{cit|Engelh. 09.2014}} S. 31). Daraufhin vermochte die DB AG [[Stuttgart 21/Anhörung PFA 1.3/Analyse 09.2015#Antrag_67|nicht, die Diskrepanz zwischen den Gutachten aufzulösen]]. In der Folge konnte aufgedeckt werden, dass Heimerl tatsächlich gar nicht die für Stuttgart 21 im Auslegungsbetriebsprogramm “2010+X” bzw. dessen Nachfolge-Betriebsprogramm “2003” geforderte Tageszugzahl abgebildet hatte, sondern <u>um mindestens 165 Zugfahrten unter der Vorgabe</u> geblieben war. Das zur Genehmigung eingereichte Gutachten war um die Verweise auf diese Planverfehlung bereinigt worden.<ref>05/06.2015, [https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?113,7417807,page{{=}}all#msg-7440175 drehscheibe-online.de], Diskussion "Die WikiReal-Methoden I - Beispiel Nachtzüge", ab 10.06.2015</ref>
 
2014 wurde erstmals darauf hingewiesen, dass die  im Planfeststellungsverfahren zu PFA 1.1 im Regierungspräsidium ausgelegte Fassung von <u>Heimerls Gutachten von 1997</u> ({{cit|Heimerl 1997 1}}, {{cit|Heimerl 1997 2}}) <u>in Teil 2 in wesentlichen Teilen gekürzt</u> war gegenüber der  zur Anhörung in PFA 1.3 von der DB AG veröffentlichten Fassung ({{cit|Heimerl 1997 I+II}}). Dem Gutachten, das Grundlage sämtlicher Genehmigungsentscheidungen war, <u>fehlten damit wesentliche Informationen</u> insbesondere <u>zu der geringen Auslegungsleistung von Stuttgart 21</u> ({{cit|Engelh. 09.2014}} S. 31). Daraufhin vermochte die DB AG [[Stuttgart 21/Anhörung PFA 1.3/Analyse 09.2015#Antrag_67|nicht, die Diskrepanz zwischen den Gutachten aufzulösen]]. In der Folge konnte aufgedeckt werden, dass Heimerl tatsächlich gar nicht die für Stuttgart 21 im Auslegungsbetriebsprogramm “2010+X” bzw. dessen Nachfolge-Betriebsprogramm “2003” geforderte Tageszugzahl abgebildet hatte, sondern <u>um mindestens 165 Zugfahrten unter der Vorgabe</u> geblieben war. Das zur Genehmigung eingereichte Gutachten war um die Verweise auf diese Planverfehlung bereinigt worden.<ref>05/06.2015, [https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?113,7417807,page{{=}}all#msg-7440175 drehscheibe-online.de], Diskussion "Die WikiReal-Methoden I - Beispiel Nachtzüge", ab 10.06.2015</ref>
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===Schlechtrechnung des Integralen Taktfahrplans===
 
===Schlechtrechnung des Integralen Taktfahrplans===

Version vom 19. Juni 2019, 09:16 Uhr


Huetchenspieler.png

Prof. Heimerl hatte in den von ihm entworfenen Betriebsprogrammen zur Auslegung von Stuttgart 21 nicht die geforderte Leistungsfähigkeit abgebildet. Fehlende Angaben und Vergleiche verdeckten diesen Umstand, unzulässig kurze Haltezeiten und die Annahme von nicht geplanter Infrastruktur schönten die Leistungsfähigkeit. Tatsächlich hatte er das für die Auslegung vorgegebene Tages-Betriebsprogramm um 191 Zugfahrten unterschritten. Die Teile seines Gutachtens, die diese Planverfehlung erkennbar gemacht hätten, waren aus dem ins Planfeststellungsverfahren eingereichten Gutachten bereinigt worden, wie erst anhand einer später aufgetauchten Langfassung erkannt werden konnte. Auch Heimerls Bewertung des Integralen Taktfahrplans für Stuttgart ist von methodischen Fehlern zugunsten einer Befürwortung von Stuttgart 21 durchzogen.

Fehler im Gutachten von Prof. Heimerl 1997

Lastkurve der Auslegung von S21 und des Fahrplans von 1996. Im neu gebauten Bahnhof sollten somit in der Planung für die Zukunft sowohl in der Spitze, wie in der Nebenzeit weniger Züge fahren, als im bestehenden Bahnhof zur Zeit der Planung. Dafür würden nachts, wenn der Verkehr normalerweise auf Null zurück geht, mehr Züge als am Mittag fahren.

Prof. Gerhard Heimerl vom VWI der Uni Stuttgart, der "Vater" von Stuttgart 21, hatte nicht nur seine Grundkonzeption und Trassenführung entworfen, sondern auch zusammen mit Mitarbeitern seines Instituts die Auslegung der Anlagen im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit für den Zugverkehr als Gutachter bewertet (Heimerl 1997 1, Heimerl 1997 2 bzw. Heimerl 1997 I+II). Diese Gutachten leiden an grundlegenden methodischen Fehlern, die über die Jahre in bisher drei großen Themenfeldern identifiziert wurden und nachfolgend erläutert werden. Die Autoren der Gutachten sind Prof. Dr. G. Heimerl, Dr. H. Dobeschinsky und Dipl.-lng. S. Reul. Im Folgenden müsste immer von Heimerl et al. gesprochen werden. Der Einfachheit halber wird stattdessen verkürzend nur von Heimerl als einer Person gesprochen.

Methodische Fehler in den Auslegungsbetriebsprogrammen

Als erstes Problemfeld waren 2012 die methodischen Fehler analysiert worden, die sich in Heimerls Festlegung und Bewertung der Betriebsszenarien finden, die Grundlage der entscheidenden Leistungsuntersuchungen in der Planfeststellung durch Prof. Wulf Schwanhäußer waren. Diese Betriebsszenarien bildeten nicht das geforderte Verkehrswachstum ab, sondern beschreiben einen deutlichen Rückgang der Zugzahlen während des Tages. Das geforderte Wachstum wird nur erreicht, wenn nachts mehr Züge als mittags fahren würden. Das ist ein unzulässiger Hütchenspielertrick, der nicht die Grundlage der Auslegung eines zentralen Bahnknotens sein kann. Die gewählte Haltezeit von 2 Min. ist viel zu kurz und schönt die Leistungsfähigkeit. Sie wurde mit einer methodisch falschen Untersuchung gerechtfertigt. In Prof. Heimerls Gutachten fehlen grundlegende Angaben und Vergleiche mit dem Ist und dem Soll, wodurch die Nicht-Erfüllung der Leistungsanforderung verdeckt wird. Auch das in den Vordergrund gerückte Szenario E, das aber eine nicht geplanten Infrastrukturvariante voraussetzt, täuscht über die wahre Leistungsfähigkeit hinweg.

  1. Auslegungsleistung 32 Züge nicht offengelegt. Prof. Heimerl hat die tatsächliche, geringe Auslegungsleistung in dem einzig relevanten "Szenario A" nicht offengelegt, sondern nur zum Selber-Abzählen im Anhang verborgen (Heimerl 1997 2 Anl. 21-24).
  2. Unbegründetes Urteil "optimal dimensioniert". Stattdessen wird in der Zusammenfassung ohne weitere Begründung grob unzutreffend behauptet (Heimerl 1997 2 S. 20): "Das Betriebsprogramm Stuttgart 21 ist im Hinblick auf die zu erwartende zukünftige Nachfrage ausreichend und optimal dimensioniert." In Band I seines Gutachtens bezeichnet sein Betriebsprogramm "sehr gut der prognostizierten Nachfrage angepasst" ohne das im Einzelnen zu belegen. Dabei fuhren 1996 schon ab Morgens um 6:40 Uhr 38 Züge pro Stunde, also deutlich mehr als die 32 Züge seines Auslegungsbetriebsprogramms.
  3. Betriebsprogramm verfehlt das geplante Wachstum. Heimerl bildete das mit dem "Betriebsprogramm 2010+X, 2015" geforderte Wachstum nicht annähernd zutreffend in seinem Auslegungsbetriebsprogramm "Szenario A" ab. Die 32 Züge in der Spitzenstunde liegen –15 % unter dem damaligen Fahrplan und die 19 Züge der Nebenverkehrszeit liegen –11 % unter dem Ist (Abb. rechts), geschweige denn, dass sie dem geforderten Wachstum (siehe oben) von rund +43 % nahe kommen.
  4. Nachts mehr Züge als mittags. Die absurde Konsequenz: Um die Tageszugzahlen zu erreichen, die dem Wachstum entsprechend dem geforderten Betriebsprogramm entsprechen, müssten nachts mehr Züge als mittags fahren (Abb. rechts)! Tatsächlich geht aber der Verkehr in der Nacht normalerweise auf Null zurück. Aus dem Heimerl Betriebsszenario ergibt sich die Notwendigkeit, dass Nachts im Schnitt fast dreimal so viele Züge fahren wie üblich (+174 %).
Nebenrechnung Nachtverkehr: Maßgebliches Betriebsszenario BVWP 2003: 530 Züge pro Tag.[1] Typischer Modellverlauf laut Heimerl über den Tag: 4 Stunden mit Spitzenstundenverkehr (32 Züge / h), zwei morgens, zwei abends, und dazwischen 7,5 Stunden mit Nebenstundenverkehr (19 Züge / h).[2] Für die verbleibenden 12,5 Stunden ergeben sich damit durchschnittlich [530 − (4 × 32) – (7,5 × 19)] / 12,5 = 20,8 Züge im Schnitt in jeder Stunde der Nacht! Das ist mehr als mittags!
  1. "Auftragsgemäß" nur niedrige Nachmittagsspitze betrachtet. Prof. Heimerl und Prof. Schwanhäußer hatten auf Anforderung des "Auftraggebers" nur die weniger herausfordernde Spitzenstunde am Nachmittag betrachtet (Schwanhäußer 1997 S. 61).
  2. Reduktion der Leerfahrten ist zu begründen. In Heimerls Betriebsprogrammen werden die Leerfahrten gerade in Spitzenstunden entgegen dem Bedarf reduziert (Engelh. 06.2013 Rek. Punkt 18, Engelh. 06.2012 S. 5, 28, Engelh. 06.2013 S. 7). Es ist aber zu erwarten, dass die Pendler zukünftig weiterhin im Wesentlichen ähnlich wie heute überwiegend morgens in die Stadt und abends stadtauswärts fahren würden, was auch die internationalen Fachleute bestätigen (Engelh. 06.2013 Umfr. Statement 5).
  3. Haltezeiten von 2 Min. viel zu kurz. Die praktisch durchgehend auch als Planhaltezeiten angesetzten Mindesthaltezeiten von 2 Minuten sind für einen Knotenbahnhof wie Stuttgart nicht zu halten. In Knotenbahnhöfen mit vergleichbarem Fahrgastwechsel wie Köln oder Hannover liegen Haltezeitenn von 4 bis 6 Minuten vor. Die Haltezeiten sind – auch laut Prof. Heimerl (Heimerl 1994 S. 31) – der größte Hebel für die Leistungsfähigkeit eines Durchgangsbahnhofs. Auch die Vorgabe des Stresstest-Fahrplans (durch Fachleute des Landes Baden-Württemberg) mit mittleren veröffentlichten Haltezeiten von 5,3 Minuten ist eine weitere Bestätigung dieser Kritik. In der Umfrage wurde deutlich gemacht, dass über die Mindesthaltezeit hinaus Pufferzeiten zu berücksichtigen sind (Engelh. 06.2013 Umfr. Statement 7).
  4. Vergleichsuntersuchung zu Haltezeiten methodisch falsch. Die auch vor dem VGH akzeptierte Rechtfertigung der Haltezeiten (VGH 2006 Rn. 61) durch eine Orientierung an Durchschnittswerten ist methodisch falsch. Deutschlandweite Durchschnittswerte können nicht Maßstab für Stuttgart sein, wo ein bekanntermaßen besonders "starker Fahrgastwechsel" vorliegt (Schwanhäußer 1994 S. 14). Dies wird auch von der Umfrage bestätigt (Engelh. 06.2013 Umfr. Statement 6, 8). Die Bahn-Richtlinie schreibt in jedem Fall zusätzlich die Verwendung von Abfertigungszeiten vor (Richtlinie 405.0103 A 02 S. 3), was in der Untersuchung der Planfeststellung nicht der Fall war.
  5. Szenario E nicht relevant. Das Szenario E "erweitertes Angebot" mit bis zu 39 Zügen pro Stunde wurde schon 2006 vom VGH verworfen, da es auf der geplanten Infrastruktur nicht realisiert werden kann und den Ausbau des Pragtunnels voraussetzt (VGH 2006 Rn. 59, 47, Engelh. 06.2013 S. 11). Die 39 Züge sind ohnehin auch für die Bahnsteiggleisanlage aufgrund der angesetzten unrealistisch niedrigen Haltezeiten überhöht und sind schon bei der von Gutachter Schwanhäußer favorisierten Haltezeit auf rund 33 Züge zu reduzieren (Engelh. 06.2012 S. 10 f, Engelh. 06.2013 Rek. Punkt 20).

Keine Entkräftung der Kritik durch die DB AG und durch Heimerl

In allen ihren Stellungnahmen zu der schon im VGH-Verfahren ab 2012 wiederholt vorgetragenen Kritik an Heimerls Betriebsprogramm für die Auslegung von Stuttgart 21 (Engelh. 06.2012, Engelh. 06.2013, Engelh. 06.2014) wich die DB in ihren Stellungnahmen vor dem VGH dem Kern der Kritik aus, wenn sie sie überhaupt aufgriff. So zuletzt auch in den (Nicht-)Antworten auf den "Nachforderungskatalog" von C. Engelhardt im Anhörungsverfahren zu PFA 1.3. Über die klar vorgetragenen Mängel in Heimerls Gutachten von 1997 wie auch die Frage, dass nur eine um entscheidende Informationen gekürzte Fassung in das Planfeststellungsverfahren einging, geht die DB einfach hinweg.

Darüber hinaus wurde Heimerl auch direkt kontaktiert mit detaillierten Fragen zu den grundlegenden Fehlern in seinem Gutachten. Mit der Email vom 07.12.2012[3] wurde Heimerl direkt angesprochen zu den gravierendsten Fehlern in seinem Gutachten von 1997, ohne darauf je zu reagieren – und das trotz der anderen Adressaten wie Bundeskanzlerin, Bundesverkehrsministerium, Landesregierung, Landesrechnungshof, DB-Aufsichtsrat, EU-Betrugsbehörde etc. Beigefügt war ein Positionspapier zur rechtlichen Bewertung der Täuschungen über die Auslegungsleistung von Stuttgart 21.[4] Im deutlichen Kontrast dazu, dass Heimerl sich dieser fundierten Kritik nicht stellte, stehen seine wiederholten Einsätze in den Folgejahren pro Stuttgart 21.[5]

Planvorgabe weit verfehlt

2014 wurde erstmals darauf hingewiesen, dass die im Planfeststellungsverfahren zu PFA 1.1 im Regierungspräsidium ausgelegte Fassung von Heimerls Gutachten von 1997 (Heimerl 1997 1, Heimerl 1997 2) in Teil 2 in wesentlichen Teilen gekürzt war gegenüber der zur Anhörung in PFA 1.3 von der DB AG veröffentlichten Fassung (Heimerl 1997 I+II). Dem Gutachten, das Grundlage sämtlicher Genehmigungsentscheidungen war, fehlten damit wesentliche Informationen insbesondere zu der geringen Auslegungsleistung von Stuttgart 21 (Engelh. 09.2014 S. 31). Daraufhin vermochte die DB AG nicht, die Diskrepanz zwischen den Gutachten aufzulösen. In der Folge konnte aufgedeckt werden, dass Heimerl tatsächlich gar nicht die für Stuttgart 21 im Auslegungsbetriebsprogramm “2010+X” bzw. dessen Nachfolge-Betriebsprogramm “2003” geforderte Tageszugzahl abgebildet hatte, sondern um mindestens 165 Zugfahrten unter der Vorgabe geblieben war. Das zur Genehmigung eingereichte Gutachten war um die Verweise auf diese Planverfehlung bereinigt worden.[6]

Schlechtrechnung des Integralen Taktfahrplans

→ Detailanalyse: Stuttgart 21/ITF Detailkritik Heimerl 1997

Seit 2018 wurde auch Teil 1 des Gutachtens von Heimerl et al. aus dem Jahr 1997, der sich mit dem Integralen Taktfahrplan (ITF) und Stuttgart 21 beschäftigt, auf WikiReal.org vertieft analysiert. Das Gutachten war in zwei Varianten veröffentlicht worden (siehe zuvor), hier wird auf Teil I in (Heimerl 1997 I+II) referenziert, die andere Fassung (Heimerl 1997 1) ist fast gleichlautend, die Unterschiede zwischen den Gutachten betreffen vor allem Teil 2/II. Die Analyse von Teil 1 zeigt, dass Heimerl den ITF in mindestens 25 Punkten systematisch schlechtgerechnet hatte, wie die Zusammenfassung der 27 Kernkritikpunkte der Detailanalyse zeigt, nachfolgend nach Rubriken gegliedert:

  1. Es wurden mehrere nachteilige Annahmen für den ITF getroffen, wie der ITF-Teilknoten (Nord-BW, Punkt 1), die unnötige Symmetrieforderung (Punkt 3) und Verlangsamung von Zügen (Punkt 5), ein nachteiliger ITF-Fahrplan (Punkt 7), insbes. auch im Großknoten (Punkt 10), Einführung einer schädlichen Direktverbindung (Punkt 12), ein gezielt unflexible konstruierter Beispiel-Knoten (Punkt 17), die übertriebene Forderung eines vollkommenen ITF mit überdimensionierter Infrastruktur (Punkt 18), für den ITF unvorteilhafter Wechsel von Stunden- auf Halbstundentakt (Punkt 21).
  2. Einfache Optimierungen wurden unterlassen und so große Nutzenpotentiale verschenkt, wie etwa einfache Modifikationen im Gleisplan (Punkt 11).
  3. Notwendige quantitative Vergleiche wurden unterlassen, so wurden bspw. keine objektiven Vergleichskriterien definiert (Punkt 2), Vergleichsdurchreisezeiten ohne ITF nicht berechnet (Punkt 8), insbes. auch im Großknoten (Punkt 9), der Takt, bis zu dem der ITF vorteilig ist, wurde nicht bestimmt (Punkt 13).
  4. Stattdessen wurde der ITF mit qualitativen Formulierungen schlechtgeredet im Widerspruch zur Faktenlage, etwa für Zeiten geringer Nachfrage (Punkt 4), nötigen Überwerfungsbauwerken (Punkt 6) und der Überproblematisierung von Bündelungseffekten (Punkt 19).
  5. Wesentliche Aspekte wurden ausgeblendet. Heimerl beurteilt den Aufwand für einen stabilen ITF-Knoten als "ökonomisch nicht vertretbar", blendet aber aus, dass der Aufwand für S21 um ein vielfaches höher ist (Punkt 25) (und darüber hinaus auch weniger Nutzen bringt). Gleichermaßen wird ausgeblendet wie groß der Nutzen schon allein bei der Optimierung des Bestands in den Zuläufen ist (Punkt 27).
  6. Falschaussagen wurden gemacht. Falsch heißt es, bei gebrochenen Linien seien mehr Gleise nötig (Punkt 16), was auch noch unzulässig auf den Kopfbahnhof verallgemeinert wurde (Punkt 22). Falsch (und ohne Begründung) wurde behauptet, dass zwei Teilknoten sinnvoll wären (Punkt 20). Falsch heißt es, S21 brächte keine Änderung an der Mischverkehrssituation, wobei die zahlreichen neuen Zwangspunkte auf der Filderstrecke übergangen werden (Punkt 26).
  7. In der Folge wurden mehrere Fehlschlüsse gezogen. Falsch wurde gefolgert, dass schon 2 zusätzliche Linien den ITF sprengen würden (Punkt 14), der Fernverkehr nicht mehr integrierbar sei (Punkt 15), sowie dass der ITF für Großknoten "generell" ungeeignet sei (Punkt 24).

In einem Punkt gesteht Heimerl selbst ein, dass seine Annahmen dem ITF schaden:

  1. Eingeständnis der Benachteiligung. Die von Heimerl angenommenen und im ITF ohnehin unnötigen Durchbindungen sind nach seiner eigenen Aussage schädlich (Punkt 23).

Im Ergebnis zeigt diese Analyse anhand der hohen Systematik der durchgehend nachteiligen, aber dabei willkürlichen, widersprüchlichen, unvollständigen und unsachgemäßen Betrachtung des ITF zugunsten einer Bevorzugung von Stuttgart 21, dass Prof. Heimerl tendenziös und unwissenschaftlich gearbeitet hat (s.a. Punkt 24).

Dokumente

Siehe auch → Leistung/Dokumente

Auswahl, in chronologisch aufsteigender Reihenfolge.

Heimerl 1994   Gerhard Heimerl et al., "Projekt Stuttgart 21, Machbarkeitsstudie Verkehrliche und betriebliche Untersuchung, betriebs- und gesamtwirtschaftliche Bewertung Ergebnisbericht der Fachgruppe 2", 1994 (pdf bahnprojekt-stuttgart-ulm.de)
Heimerl 1997 1   Gerhard Heimerl et al., "Stuttgart 21 Ergänzende betriebliche Untersuchungen, Teil 1, Integraler Taktfahrplan (ITF) Betriebsprogramm für Stuttgart 21", 1997, 50 Seiten (pdf wikireal.org)
Heimerl 1997 2   Gerhard Heimerl et al., "Stuttgart 21 Ergänzende betriebliche Untersuchungen, Teil 2, Kapazitätsreserven beim geplanten Stuttgarter Hauptbahnhof sowie beim Betriebskonzept Stuttgart 21", 1997, 50 Seiten inkl. Anlage 1-33 (pdf wikireal.org). [Wird teils verkürzt nur mit "Heimerl 1997" zitiert.]
Heimerl 1997 I+II   Gerhard Heimerl et al., „Stuttgart 21, Ergänzende betriebliche Untersuchungen Teil I: Integraler Taktfahrplan (ITF), Betriebsprogramm für Stuttgart 21, Teil II: Kapazität des geplanten Stuttgarter Hauptbahnhofs und seiner Zulaufstrecken“, 1997, 132 Seiten inkl. Anlage 1 bis 41 (pdf bahnprojekt-stuttgart-ulm.de). Ungekürzte Fassung.[7]
Engelh. 06.2012   C. Engelhardt, Stellungnahme für den VGH BW zu dem in der Planfeststellung belegten Rückbau durch S21, 07.06.2012 (pdf wikireal.org)
Engelh. 06.2013   C. Engelhardt, Ergänzende Stellungnahme für den VGH BW zu neuer Sachlage, 24.06.2013 (pdf wikireal.org)
Engelh. 06.2013 Umfr.   C. Engelhardt, Ergebnis einer Umfrage unter internat. Fachleuten zu Prämissen der S21-Kapazitätsbestimmung, 24.06.2013 (pdf wikireal.org, Fragebogen, Anschreiben)
Engelh. 06.2013 Rek.   C. Engelhardt, Rekonstruktion – Warum der Leistungsrückbau übersehen werden konnte, 24.06.2013 (pdf wikireal.org, Vorgängertext v. 04.03.13)
Engelh. 06.2014   C. Engelhardt, Stellungnahme zum Hauptsacheverfahren Sängerstraße vor dem VGH, 06.06.2014 (pdf wikireal.org). Beweisanträge vom 02.07.2014 (pdf wikireal.org)
Engelh. 09.2014   C. Engelhardt, "Nachforderungskatalog zur Stellungnahme des Vorhabensträgers", 29.09.2014, (pdf wikireal.org oder rp.baden-wuerttemberg.de)

Einzelnachweise

  1. Planfeststellung: 1.060 Züge (gemeint sind Fahrten) aus 856 An- und Abfahrten und 204 Fahrten von und zum Abstellbahnhof (PFB 1.1 S. 149, 154).
    Finanzierungsvertrag: Die täglich 856 Zugfahrten (Ankünfte und Abfahrten) des BVWP 2003 im Bahnhof Stuttgart 21 sind "maßgebend für die Bemessung der geplanten Infrastruktur" (Ziff. 2 S. 5). Sie werden für das "Angebot" genannt, das S21 ermöglichen soll (Ziff. 3.2 S. 7, 8), zusammen mit den dort erwähnten 204 Abstellfahrten ergeben sich 1060 Zugfahrten = 530 Züge täglich im Betriebsszenario BVWP 2003.
    Das Betriebsszenario BVWP 2003 war das zuletzt maßgebliche Szenario in der Planfeststellung. Heimerl hätte eines der Vorgängerszenarien abbilden müssen, diese hatten alle aber noch mehr Zugfahrten (zum Vergleich: BVWP 2015 hat 984 An- und Abfahrten), also würde der Nachtverkehr noch größer ausfallen. Zugunsten von Heimerl wurde mit BVWP 2003 gerechnet.
  2. ITP/VWI 1997 Abb. 4.4, 4.5, 5.6, 5.7
  3. 07.12.2012, wikireal.org, Email-Anschreiben zum Positionspapier von C. Engelhardt zur Kündigung des S21-Finanzierungsvertrags
  4. C. Engelhardt, Positionspapier "Stuttgart 21-Finanzierungsvertrag: Das Leistungsversprechen ist unerfüllbar", 07.12.2012 (pdf wikireal.org)
  5. Zum Beispiel:
    30. Mai 2017, 18.30 Uhr, Ringveranstaltung, Professor Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Gerhard Heimerl, der Egerländer Vater von Stuttgart 21: "Die Eisenbahn-Neubaustrecke Stuttgart - Ulm mit Stuttgart 21 im europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz - Planungsanstoß und Projektentwicklung", Studentendeutsche Akademie der Wissenschaften und Künste in München, Hochstraße 8, München-Au (sudetendeutsche-akademie.eu).
    17.04.2016, stuttgarter-zeitung.de, "Heimerl will Schienenverkehr stärken".
    Gerhard Heimerl, "Die Eisenbahn-Neustrecke Stuttgart-Ulm mit »Stuttgart 21« im europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz. Planungsanstoß und Projektentwicklung", in: Rudolf Fritsch (Hrsg.), "Forschungsbeiträge der Naturwissenschaftlichen Klasse - Schriften der Sudetendeutschen Akademie der Wissenschaften und Künste", Band 34, Seite 223-240, 24.10.2014 (pdf sudetendeutsche-akademie.eu).
    Bahnprojekt Stuttgart-Ulm, "Bezug 04.2014. Das Projektmagazin" (pdf bahnprojekt-stuttgart-ulm.de)
  6. 05/06.2015, drehscheibe-online.de, Diskussion "Die WikiReal-Methoden I - Beispiel Nachtzüge", ab 10.06.2015
  7. Diese Fassung des Heimerl-Gutachtens wurde von der DB Netz AG erst am 22.07.2014 veröffentlicht. Sie weicht deutlich von den zuvor genannten Fassungen ab, die in der Planfeststellung eingereicht worden waren. Insbesondere in Teil II gibt es deutliche Abweichungen in den Formulierungen, sie ist um 50 % umfangreicher als die in der Planfeststellung eingereichte Fassung, in der die Zugzahl des Auslegungsbetriebsprogramms noch schlechter feststellbar ist. Es stellt sich die Frage, zu welchem Zweck das Gutachten für die Planfeststellung derart deutlich gekürzt worden war (Engelh. 09.2014 S. 31 f).