Diskussion:Stuttgart 21/Leistung: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | [http://www.bei-abriss-aufstand.de/2012/11/29/stuttgart-21-wurde-schon-im-finanzierungsvertrag-als-ruckbau-vereinbart/ Wolli von Bei-Abriss-Aufstand] hat die Quelle der entscheidenden Aussage in der Verfügung vom 05.11.2012 genauer identifiziert: | ||
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Version vom 6. Dezember 2012, 20:50 Uhr
Hallo Christoph, schön dass Du die Probleme mit WikiReal gelöst hast und jetzt ein Zugriff wieder möglich ist.
Du schreibst "Der alte Kopfbahnhof [...] hat eine bestätigte Kapazität von 50 Zügen"
Gibt es da neue Untersuchungen der DB oder wer hat die 50 Züge bestätigt? Es ist leider keine Quellenangabe bei diesem Satz angeführt, und mich würde diese Bestätigung sehr interessieren. --Christof 08:59, 13. Okt. 2012 (UTC)
- Ich habe die entsprechende Referenz hinzugefügt. --Traumflug 09:20, 14. Okt. 2012 (UTC)
Interpretation der Staatsanwaltschaft Stuttgart
Wolli von Bei-Abriss-Aufstand hat die Quelle der entscheidenden Aussage in der Verfügung vom 05.11.2012 genauer identifiziert:
- In der Entscheidung 5 S 848/05 weist [der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim] eine gegen den Planfeststellungsbeschluss PFA 1.1 vom 28.01.2005 gerichtete Klage ab und führt in der Begründung aus, der achtgleisige Durchgangsbahnhof reiche „für abgestimmte Betriebsprogramme mit 32 bis 35 Gleisbelegungen pro Stunde aus“ (Randziffer 59).
--Traumflug 19:50, 6. Dez. 2012 (UTC)