Diskussion:Stuttgart 21/Brandschutz Tunnel: Unterschied zwischen den Versionen
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:Trotz aller Recherche konnten die hier genannten ausländischen Original-Richtlinien nicht in der Zeit der Gutachten-Erstellung ausfindig gemacht werden und wurden auch in den Arbeiten bzw. Planfeststellungsunterlagen der ausländischen Tunnelprojekte nicht so zitiert. Danke für die Nennung hier. Links auf Online-Fassungen oder Scans der entsprechenden Inhalte wären prima. Ausgangspunkt für den Vergleich im Gutachten war die Arbeit von Micolitti (siehe Gutachten) von 2004 und wurde, wo es möglich war, aktualisiert). Hier muss offenbar weiter recherchiert werden ... So wie für den gesamten Parametervergleich Recherche-Mithilfe wärmstens begrüßt würde.--[[Benutzer:Christoph|Christoph]] ([[Benutzer Diskussion:Christoph|Diskussion]]) 17:55, 30. Okt. 2018 (CET) | :Trotz aller Recherche konnten die hier genannten ausländischen Original-Richtlinien nicht in der Zeit der Gutachten-Erstellung ausfindig gemacht werden und wurden auch in den Arbeiten bzw. Planfeststellungsunterlagen der ausländischen Tunnelprojekte nicht so zitiert. Danke für die Nennung hier. Links auf Online-Fassungen oder Scans der entsprechenden Inhalte wären prima. Ausgangspunkt für den Vergleich im Gutachten war die Arbeit von Micolitti (siehe Gutachten) von 2004 und wurde, wo es möglich war, aktualisiert). Hier muss offenbar weiter recherchiert werden ... So wie für den gesamten Parametervergleich Recherche-Mithilfe wärmstens begrüßt würde.--[[Benutzer:Christoph|Christoph]] ([[Benutzer Diskussion:Christoph|Diskussion]]) 17:55, 30. Okt. 2018 (CET) | ||
::Habe nun auch diese Richtlinienwerte auf der Hauptseite übernommen und mit Quellenverweisen belegt.--[[Benutzer:Christoph|Christoph]] ([[Benutzer Diskussion:Christoph|Diskussion]]) 23:46, 3. Nov. 2018 (CET) | ::Habe nun auch diese Richtlinienwerte auf der Hauptseite übernommen und mit Quellenverweisen belegt.--[[Benutzer:Christoph|Christoph]] ([[Benutzer Diskussion:Christoph|Diskussion]]) 23:46, 3. Nov. 2018 (CET) | ||
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+ | * Kann man S-Bahn-Tunnel und "normale" Eisenbahntunnel überhaupt strikt trennen, wenn ja, anhand welcher Kriterien? Zumal die Tunnel bei S21 ja in gewisser Hinsicht (z.B. dichte Zugfolge) ähnlicher zu manchem S-Bahn-Projekt sind. | ||
+ | * Es sollten nicht nur doppelröhrige Tunnel betrachtet werden, die ja an sich schon ein wesentlich höheres Sicherheitsniveau aufweisen. Es werden immer noch viele Projekte (wo zulässig, etwa Grand Paris Express) mit einröhrigen/doppelgleisigen Tunneln neu gebaut. Dies müsste m.E. auch als weiteres Kriterium im Risikofaktor berücksichtigt werden (z.B. Anteil einröhriger Abschnitte an der Gesamtlänge). | ||
+ | * Die farbkodierten, als Bilder eingefügten Tabellen sollten aktuell gehalten, oder entfernt und die Farben ggf. in die Wiki-Tabellen übernommen werden. | ||
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+ | Viele Grüße [[Benutzer:Pelotes|Pelotes]] ([[Benutzer Diskussion:Pelotes|Diskussion]]) 19:37, 21. Okt. 2020 (CEST) |
Version vom 21. Oktober 2020, 18:37 Uhr
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Zulässige Fluchtwegbreiten
Hier kommt jemand, der sich vermutlich auskennt, bei den zulässigen Fluchtwegbreiten zu einem anderen Ergebnis. Das Dokument, auf das er sich bezieht, hat er freundlicherweise gleich als Standbild angehängt: https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?113,8724216,8724526#msg-8724526 Demnach:
- EU, TSI SRT
- Einseitiger Fluchtweg, im Regelfall mindestens 0,8m breit, Einengung auf 0,7m Breite auf einer Länge von 2m erlaubt.
- DE, EBA Tunnelrichtline
- Einseitiger Fluchtweg, im Regelfalls mindestens 1,2m breit, Einengung auf 0,8m Breite auf einer Länge von 2m erlaubt.
- AT, ÖBFV-RL A-12
- Einseitiger Fluchtweg, im Regelfalls mindestens 1,2m breit, Einengung auf 0,8m Breite auf einer Länge von 2m erlaubt.
- CH, SIA 197/1 2004
- Einseitiger Fluchtweg, im Regelfall mindestens 1,2m breit, Einengung auf 1,0m Breite auf der gesamten Länge erlaubt.
- IT, Sicurezza nelle gallerie ferroviarie
- Einseitiger Fluchtweg, mindestens 0,9m breit, keine Einengung erlaubt.
--Traumflug (Diskussion) 00:45, 30. Okt. 2018 (CET)
- Trotz aller Recherche konnten die hier genannten ausländischen Original-Richtlinien nicht in der Zeit der Gutachten-Erstellung ausfindig gemacht werden und wurden auch in den Arbeiten bzw. Planfeststellungsunterlagen der ausländischen Tunnelprojekte nicht so zitiert. Danke für die Nennung hier. Links auf Online-Fassungen oder Scans der entsprechenden Inhalte wären prima. Ausgangspunkt für den Vergleich im Gutachten war die Arbeit von Micolitti (siehe Gutachten) von 2004 und wurde, wo es möglich war, aktualisiert). Hier muss offenbar weiter recherchiert werden ... So wie für den gesamten Parametervergleich Recherche-Mithilfe wärmstens begrüßt würde.--Christoph (Diskussion) 17:55, 30. Okt. 2018 (CET)
- Habe nun auch diese Richtlinienwerte auf der Hauptseite übernommen und mit Quellenverweisen belegt.--Christoph (Diskussion) 23:46, 3. Nov. 2018 (CET)
Vergleichbarkeit S-Bahn + einröhrige Tunnel
Ich habe soeben zur Auflistung von S-Bahn(-ähnlichen)-Tunneln das Projekt Grand Paris Express hinzugefügt, das unter anderem einen 75 km langen Tunnel einmal rund um Paris beinhaltet. Ich habe hierzu einige Anliegen:
- Kann man S-Bahn-Tunnel und "normale" Eisenbahntunnel überhaupt strikt trennen, wenn ja, anhand welcher Kriterien? Zumal die Tunnel bei S21 ja in gewisser Hinsicht (z.B. dichte Zugfolge) ähnlicher zu manchem S-Bahn-Projekt sind.
- Es sollten nicht nur doppelröhrige Tunnel betrachtet werden, die ja an sich schon ein wesentlich höheres Sicherheitsniveau aufweisen. Es werden immer noch viele Projekte (wo zulässig, etwa Grand Paris Express) mit einröhrigen/doppelgleisigen Tunneln neu gebaut. Dies müsste m.E. auch als weiteres Kriterium im Risikofaktor berücksichtigt werden (z.B. Anteil einröhriger Abschnitte an der Gesamtlänge).
- Die farbkodierten, als Bilder eingefügten Tabellen sollten aktuell gehalten, oder entfernt und die Farben ggf. in die Wiki-Tabellen übernommen werden.
Viele Grüße Pelotes (Diskussion) 19:37, 21. Okt. 2020 (CEST)