Stuttgart 21/Volksabstimmung

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Stuttgart 21 (Expertenrat) ► Volksabstimmung (S.a. → Deutsche Bahn)   //   [ Vollbild  |  aus  (Hilfe) ]

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Ergebnis des Faktenchecks: Die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 offenbart die Anfälligkeit direktdemokratischer Abstimmungen für Wählertäuschung. Unrichtige Tatsachenbehauptungen im Abstimmungswahlkampf und das extrem ungleiche Finanzbudget erscheinen verantwortlich für das Ergebnis. Es wird deutlich, dass rechtliche Regelungen für Chancengleichheit und Wahrhaftigkeit fehlen. Die Behauptung, die Volksabstimmung hätte abschließend über das Projekt entscheiden, erweist sich als "Narrativ", sehr wohl wäre die Volksabstimmung wiederhol- und korrigierbar, wie zahlreiche Beispiele zeigen.

Aktuell

17.07.2018 Brexit-Kampagne unfair finanziert. Strafzahlungen für die britische "Vote-Leave"-Kampagne wg. unfairer Finanzierung, strafrechtliche Ermittlungen laufen.[1]
14.03.2018 Referendum in Slowenien von Gericht gekippt. Die Regierung hatte mit 97.000 Euro einseitig für die Entscheidung geworben.
23.06.2016 Die Briten stimmen für den Brexit, im Kern auf Basis unrichtiger Argumente, schon nach 2 Tagen fordern 3 Mio. eine Wiederholung.[2]
02.07.2015 Der Stuttgarter Gemeinderat erklärt 3. und 4. Bürgerbegehren für unzulässig. Die Grünen sagen, ein Bürgerentscheid nach der Volksabstimmung wäre ein "Missbrauch" eines direktdemokratischen Instruments, bzw. dass man das Ergebnis der Volksabstimmung nicht einfach "beiseite schieben" könne.
18.03.2013 MP Kretschmann: In der Demokratie entscheidet die Mehrheit nicht die Wahrheit.[3]
12.12.2012 MP Kretschmann: "Die Volksabstimmung gilt natürlich."[4]
12.12.2012 Der Gutachter der Landesregierung erklärt, mit der Kostenüberschreitung sei diese nicht mehr an die Volksabstimmung gebunden.[5]


Zusammenfassung

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In der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 vom 27.11.2011 (→ Wikipedia) stimmte eine Mehrheit gegen einen Rückzug des Landes aus der Finanzierung des Projektes. Dieses Abstimmungsergebnis wurde wesentlich aufgrund einer Reihe gravierender Falschaussagen erzielt, die im direkten Vorfeld der Abstimmung massiv beworben worden waren. Nach diesem Ergebnis wurde die Volksabstimmung zur ultimativen und unantastbaren demokratischen Legitimation des Projekts erhoben. Andere Volksabstimmungen hingegen wurden und werden, selbst wenn sie nicht auf Betrug basierten, sehr wohl wiederholt.

Die eingestellten Verfahren zur Volksabstimmung wegen Wählertäuschung offenbaren den mangelnden gesetzlichen Schutz vor unrichtigen Tatsachenbehauptungen im Abstimmungswahlkampf. Nach Ministerpräsident Kretschmanns Aussage, dass in der Demokratie die Mehrheit gewinnt und nicht die Wahrheit, ist danach für direktdemokratische Elemente zu befürchten, dass keine Rolle spielt, wie betrügerisch ein Abstimmungsergebnis erzielt wurde, es hat dennoch Bestand. Auch zeigt die Volksabstimmung zu Stuttgart 21, dass im bestehenden System die Chancengleichheit nicht gewährleistet ist, sondern ein hohes Budget auch ergebniswirksam sein kann.

Als entscheidend für den Meinungsumschwung und den Stimmengewinn bei den zuvor Unentschlossenen muss die Paarung aus dem rund 4,5-fach höheren Budget der Befürworter (MD 2012, S. 7) mit starker Unterstützung aus der Wirtschaft[6] und stark manipulativen Aussagen sowie dem unfairen Engagement eigentlich zur Neutralität verpflichteter Autoritäten angesehen werden. Das empfanden die Aktivisten vor Ort ebenso.[7]

Die Volksabstimmung zum Kündigungsgesetz litt darüber hinaus an zwei weiteren gravierenden Geburtsfehlern: 1. Das Quorum in Baden-Württemberg ist nahezu unerreichbar hoch[8][9] und wurde dementsprechend auch klar verfehlt[10]. 2. Das Kündigungsgesetz war mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtlich unzulässig.[11] So fand die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 aus Sicht der Befürworter mit einem doppelten Netz statt: Selbst wenn die Abstimmung aus ihrer Sicht verloren sein sollte, waren die Chancen hoch, dass das Quorum verfehlt wird. Und im äußersten Fall wäre die Abstimmung mit hoher Wahrscheinlichkeit nachträglich von den Gerichten kassiert worden.


Falsche Tatsachenbehauptungen zur Volksabstimmung

Plakat von ProStuttgart-21.de mit um den Faktor 4 übertriebenen Ausstiegskosten.[12]
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In einer konzertierten Kampagne wurden in den letzten zwei Wochen vor der Volksabstimmung mehrere gravierende Falschaussagen massiv beworben: 1,5 Mrd. Euro Ausstiegkosten "für nichts", der Stresstest hätte die Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 nachgewiesen, der Ausbau der Gäubahn und der Rheintaltrasse sowie die Elektrifizierung der Südbahn komme nur mit S21. Bei letzteren drei Punkten ist natürlich das Gegenteil richtig, da man Geld nur einmal ausgeben kann. Die genauen Finanzierungsquellen dieser Kampagne wurden nicht offengelegt. Die gravierendsten Falschaussagen sind:
  1. Kostendeckel bei 4,5 Milliarden. Der Kostendeckel wurde im Vorfeld der Volksabstimmung immer wieder bestätigt.[13]
  2. Ausstiegskosten – 1,5 Milliarden für nichts. Es erscheint unmittelbar unplausibel, dass vor Baubeginn schon ein Drittel der Kosten für den Abbruch des Projekts anstehen sollen. Eine solche Summe wäre nur bei extrem unseriös wirtschaftenden Projektbetreibern bzw. erpresserisch hohen Vorabinvestitionen und sittenwidriger Vertragsgestaltung mit künftigen Auftragnehmern denkbar. Tatsächlich belief sich der Betrag zu der Zeit nur auf 350 Mio. Euro laut Märkischer Revision.[14]
  3. "Nachweis" der Leistungsfähigkeit durch den Stresstest. Die SPD in der Landesregierung schreibt in der Volksabstimmungs-Broschüre (VA-Broschüre S. 8): "S 21 hat den Stresstest bestanden und ist damit als leistungsfähiger Bahnknoten bestätigt worden." Und Ministerpräsident Kretschmann akzeptierte den Stresstest schon einen Tag nach seiner Veröffentlichung und viele Monate vor dem Abschluss durch den Finalen Simulationslauf.
  4. Elektrifizierung der Südbahn nur mit Stuttgart 21.[15]
  5. Ausbau der Gäubahn nur mit Stuttgart 21.[15]
  6. Ausbau der Rheintaltrasse von Stuttgart 21 unbeeinträchtigt.[16][17]

Die ersten drei Punkte sind klare Falschaussagen und die letzten drei Punkte sind eine klare Täuschung der Wähler, da das Geld nur einmal ausgegeben werden kann und die Milliarden für S21 an anderer Stelle fehlen werden. Tatsächlich wurde nach der Volksabstimmung bekannt gegeben, dass sich diese Projekte bis 2020 verschieben.[18]

Unfaires Finanzbudget der beiden Kampagnen

Es waren nicht nur die Falschaussagen, die die Wähler täuschten, sie wurden insbesondere mit einer enorm aufwändigen Kampagene in das Land getragen. Das Budget der S21-Befürworterseite war ungleich höher als das der Gegner. Die Ausgaben der Befürworter werden auf rund 2,3 Mio. Euro gegenüber 0,5 Mio der S21-Gegner geschätzt (MD 2012 S. 7), so dass die Befürworter ein etwa 4,5-mal höheres Budget hatten.

In anderen Ländern gibt es offenbar strengere Vorschriften für die Höhe des Kampagenenbudgets, wie es zuletzt Strafzahlungen und strafrechtliche Ermittlungen zur britischen pro-Brexit-Kampagne "Vote Leave" zeigen.[1]

Anfechtungen der Volksabstimmung – Wählertäuschung nicht strafbar

Die Anträge gegen die Volksabstimmung vor dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg wurden am 17.10.2011 von diesem für unzulässig erklärt.[19] Und die Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung war vom Bundesverfassungsgericht am 21.11.2011 verworfen worden. Zur Begründung hieß es im Wesentlichen, dass erst gegen ein beschlossenes Gesetz Beschwerde eingelegt werden könne.[20][21] Siehe dazu auch → Wikipedia.

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Darüber hinaus hatten jedoch 17 Bürger die Volksabstimmung vor dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg angefochten, die die unrichtigen Aussagen im Vorfeld der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 als "lügnerische Wahlpropaganda" vom Straftatbestand der Wählertäuschung erfasst sahen. Dieser wies jedoch auch diese Beschwerden ab:[22][23] Das Volksabstimmungsgesetz beschränkt die Einspruchsmöglichkeit auf § 108a StGB,[24] dieser Paragraph fasst die Wählertäuschung aber sehr eng, praktisch nur in Bezug auf die Angaben auf dem Stimmzettel. Ob die Wähler mit unrichtigen Tatsachenbehauptungen in ihrer Entscheidung getäuscht wurden, spielt keine Rolle.

D.h. der Gesetzgeber verlangt für die Volksabstimmung nicht nur ein in der Praxis kaum unerfüllbares Quorum sondern er nimmt auch noch ausdrücklich die Täuschung über Tatsachenbehauptungen im Vorfeld von rechtlichen Folgen aus. In anderen Ländern gibt es darüber hinaus offenbar strengere Vorschriften für die Höhe des Kampagenenbudgets sowie zur Einseitigkeit der Kampagnen durch staatliche Stellen. Es liegen hier also offenbar gleich mehrere Gesetzeslücken vor. Sie zu schließen wäre Demokratenpflicht, die Politik will sich aber offenbar das Recht zur Täuschung nicht nehmen lassen.

Volksabstimmungsergebnis unabänderlich? – Andere wiederholte Volksabstimmungen

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Wiederholt wurde erklärt, "die Volksabstimmung gilt"
  • "Die Volksabstimmung gilt."[25]
  • Man müsse sich an das Ergebnis der Volksabstimmung halten, ein erneuter Bürgerentscheid der Stuttgarter zum Thema sei ein Verrat an der Demokratie.[26]

Die Ergebnisse von Volksabstimmungen oder anderen direktdemokratischen Entscheidungen wie Bürgerentscheiden sind weder in Deutschland noch in anderen Ländern "in Beton gegossen", sondern wurden in mehreren Fällen teils schon nach kurzer Frist wiederholt. Oft nur, weil das Ergebnis wichtigen Interessensgruppen zuwider lief. Beispiele für wiederholte Referenden:

  1. Frauenwahlrecht in der Schweiz. Ohne die Wiederholung der Volksabstimmung von 1954 im Jahr 1977 hätten die Schweizer noch heute kein Frauenwahlrecht.[27]
  2. Volksabstimmung zur Zuwanderung in der Schweiz. Die EU forderte zuletzt von der Schweiz weniger als ein Jahr nach der Volksabstimmung zur Zuwanderung deren Wiederholung.[28]
  3. Abstimmung der Iren über Betritt zur EU. Die Volksabstimmung der Iren gegen Europa von 2008 wurde nach einem guten Jahr durch erneute Abstimmung gekippt.[29]
  4. Abstimmung der Briten über Zugehörigkeit in der EU. 1975 stimmten die Briten für den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Gemeinschaft ab und am 23.06.2016 für den Brexit, also den Austritt. Umgehend nach der Entscheidung räumten die Brexit-Befürworter ein, dass ihr zentrales Argument der wöchentlich 350 Mio Pfund nach Brüssel nicht zutrifft und das Geld auch nicht wie versprochen in die Gesundheit geleitet werden kann.[30] Außerdem trifft auch das zweite Hauptargument, die Senkung der Einwanderung, so nicht zu. Schon zwei Tage nach dem Ergebnis erhält eine Petition für eine erneute Abstimmung 3 Millionen Unterstützer.[2]
  5. Bürgerentscheid zu Lindau21. Das Votum gegen die Abschaffung des Inselbahnhofs wurde nach drei Monaten wiederholt mit gegenteiligem Ergebnis.[31]
  6. Referendum zu Bahntunnel in Slowenien. Am 24.09.2017 stimmten die Slowenen in einem Referendum knapp für ein Gesetz zum Bau einer milliardenteuren einspurigen Eisenbahnstrecke mit vielen Tunneln von der einzigen Slowenischen Hafenstadt Koper nach Divača. Die bestehende Strecke soll entlastet werden und dabei die Steigung von rund 27 ‰ auf 17 ‰ sinken, rund 107 Meter an Höhe werden vermieden.[32] (Zum Vergleich, der Scheitelpunkt der NBS Stuttgart-Ulm liegt 160 Meter höher als bei der bisherigen Strecke über die Geislinger Steige, die Steigung steigt von 22,5 ‰ auf 25 bis 35 ‰.) Das Votum für die Strecke Koper-Divača wurde am 14.03.2018 vom obersten Gericht annulliert, da mit einer von der Regierung in Höhe von 97.000 Euro finanzierten Kampagne einseitig für das Projekt geworben worden war. (Zum Vergleich, die pro-S21-Kampagne war mit deutlich über 2 Mio. Euro mehr als viermal so teuer wie die Kampagne der Kritiker und sie wurde darüber hinaus mit zahlreichen Falschaussagen geführt.) Es wurde eine Wiederholung unter fairen Bedingungen angesetzt. Diese fand am 13.05.2018 statt mit einer knappen Ablehnung, wobei aber das Quorum verfehlt wurde, so dass nun formal das unfaire Votum gilt.[33]

Insofern die Volksabstimmung zu S21 auf einer unrichtigen Information der Bevölkerung in den zentralen Rechtfertigungen des Projekts basierte, ist umso mehr eine Korrektur schon aus Gründen der demokratischen Hygiene geboten. Insbesondere hatte auch der Gutachter der Landesregierung zum Ausstiegsgesetz nach der Überschreitung des Kostendeckels von 4,5 Mrd. Euro auf 6,8 Mrd. Euro erklärt, dass die Landesregierung nicht mehr an die Volksabstimmung gebunden ist.[5] Die Positionen von Politikern der Grünen gegen eine Wiederholung der Volksabstimmung sind als Meinungsmache, genauer als manipulativ eingesetztes "Narrativ" anzusehen, mutmaßlich im Interesse eines Kuhhandels in den Regierungskoalitionen. Dieses Narrativ entbehrt aber jeder sachlichen Grundlage.


Chronologie

Wichtige Meilensteine, Veröffentlichungen und Kommentare in umgekehrt chronologischer Reihenfolge.

02.07.2015 Der Stuttgarter Gemeinderat erklärt das 3. und das 4. Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 für unzulässig. Die Grünen sagen, ein Bürgerentscheid nach der Volksabstimmung wäre ein "Missbrauch" eines direktdemokratischen Instruments, bzw. dass man das Ergebnis der Volksabstimmung nicht einfach "beiseite schieben" könne.
18.03.2013 MP Kretschmann: In der Demokratie entscheidet die Mehrheit nicht die Wahrheit.[3]
12.12.2012 MP Kretschmann: "Die Volksabstimmung gilt natürlich."[4]
12.12.2012 Der Gutachter der Landesregierung erklärt, mit der Kostenüberschreitung sei diese nicht mehr an die Volksabstimmung gebunden.[5]
24.05.2012 Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg lehnt die Anfechtungen der Volksabstimmung ab.
27.11.2011 Termin der Volksabstimmung, Ergebnis: 58,9 % der Württemberger stimmen für eine Fortsetzung der Finanzierung des Projekts durch das Land.
11.2011 In den letzten zwei Wochen vor der Volksabstimmung kommt es von Befürworterseite zu einer finanzstarken Medien-Kampagne mit überwiegend unrichtigen Tatsachenbehauptungen, der die Gegenseite mit wenigen Pressemitteilungen nicht mehr entgegenhalten kann.


Dokumente

Grundlegende Texte zur Volksabstimmung in umgekehrt chronologischer Reihenfolge.

MD 2012   Tim Weber, Abschlussbericht "Monitoring Stuttgart 21", 22.11.2012 (pdf mehr-demokratie.de)
VA‑Broschüre   "Information der Landesregierung Baden-Württemberg zur Volksabstimmung am 27. November 2011", 10.2011 (pdf lpbk-bw.de)

Einzelnachweise

  1. a b 17.07.2018, spiegel.de, "Wahlkampfkampagne "Vote Leave" zu Strafzahlung verurteilt"
  2. a b 26.06.2016, spiegel.de, "Referendum-Wiederholung: Exit aus dem Brexit? Es gibt zwei Hintertüren"
  3. a b 18.03.2013, spiegel.de, "Es gibt kein Zurück mehr"
  4. a b 12.12.2012, welt.de, "Grün-Rot fühlt sich an "Stuttgart 21"-Volksabstimmung gebunden"
  5. a b c 12.12.2012, Südwestpresse, "Tag der Wahrheit für Stuttgart 21"
  6. 30.11.2011, kontextwochenzeitung.de, "Die Wirtschaft als Retter"
  7. 28.11.2011, suedkurier.de, "Markdorf stimmt für Stuttgart 21"
  8. 08.06.2011, piratenpartei-bw.de, "Volksentscheid: Warum das Quorum gesenkt werden muss"
  9. 12.11.2011, stuttgarter-zeitung.de, "Das Quorum ist der Stein des Anstoßes"
  10. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, "Volksabstimmung zu Stuttgart 21 am 27. November 2011" (lpb-bw.de)
  11. 10.11.2011, fraktion.cdu-bw.de, Rede von Ulrich Müller MdL, "Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Justizministeriums Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem S21-Kündigungsgesetz"
  12. 07.11.2011, stuttgart-21-pro-contra.blogspot.com.es, "Volksabstimmung zu Stuttgart 21 und die Kampagnen"
  13. 23.11.2011, sueddeutsche.de, "Wir haben seriös gerechnet"
  14. 03.11.2011, stuttgarter-zeitung.de, "Verkehrsminister: Ausstieg ist viel günstiger"
  15. a b Z.B.: 01.10.2011, schneider-biberach.de, "Volksabstimmung: Klares NEIN zum Ausstieg"
  16. 20.09.2011, t-online.de, "Stuttgart 21 verzögert Rheintalbahn laut CDU nicht"
  17. 17.11.2011, suedkurier.de, "Kreis-CDU wirbt für "Nein" bei Volksabstimmung"
  18. 13.12.2012, vcd-bw.de, "Stuttgart 21 – das Spiel ist aus. Technikvorstand leistet Offenbarungseid, Verkehrsclub in seiner Kritik bestätigt"
  19. 17.10.2011, rechtsindex.de, "Staatsgerichtshof weist Anträge gegen Volksabstimmung zu Stuttgart 21 zurück"
  20. 21.11.2011, Bundesverfassungsgericht, Az. 2 BvR 2333/11, zu einer Einstweiligen Anordnung gegen die Volksabstimmung (bverfg.de)
  21. 23.11.2011, juraexamen.info, "BVerfG zur Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung über das Stuttgart 21-Kündigungsgesetz"
  22. Siehe z.B.: 22.05.2012, Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss GR (V) 1/12 (pdf stgh.baden-wuerttemberg.de), S. 14
  23. 24.05.2012, stuttgarter-zeitung.de, "Stuttgart 21: Volksabstimmung ist gültig"
  24. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__108a.html
  25. 12.12.2012, welt.de, "Grün-Rot fühlt sich an "Stuttgart 21"-Volksabstimmung gebunden"
  26. Z.B. die Diskussion im Stuttgarter Gemeinderat vor der Entscheidung, das 4. Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 (Leistungsrückbau) für unzulässig zu erklären: Stadtrat Stopper argumentierte, man würde mit dem Bürgerbegehren die Instrumente der direkten Demokratie missbrauchen, da zur Volksabstimmung die "Leistungsfähigkeit, quasi in exakt der gleichen Weise" Thema gewesen wäre, argumentierte Stopper (Prot. 01.07. S. 4), man versuche "wenige Monate nach der Volksabstimmung" ohne "neue Erkenntnisse" "die Volksabstimmung zu wiederholen", was "weder ehrlich noch besonders demokratisch" sei (Prot. 02.07. S. 3). Und Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte dazu, unabhängig von der Informationsbasis der Volksabstimmung könne man ihr Ergebnis nicht einfach "beiseiteschieben" (Prot. 01.07. S. 11), er habe sich als Oberbürgermeister "an die Volksabstimmung zu halten" (Prot. 02.07. S. 5).
  27. de.wikipedia.org
  28. 11.04.2015, deutsche-wirtschafts-nachrichten.de, "EU verlangt von Schweiz neue Volksabstimmung über Zuwanderung"
  29. 03.10.2009, faz.net, "Es ist ein »Yes«"
  30. 24.06.2016, spiegel.de, "Geld für Gesundheit statt für Brüssel: Farage distanziert sich von Millionenversprechen"
  31. de.wikipedia.org/wiki/Lindau_21#Bürgerentscheide_2011/2012
  32. Ministry of Infrastructure, Republic of Slovenia, "Second Track of the Divača-Koper railway line", 06.2015 (pdf drugitir.si)
  33. en.wikipedia.org/wiki/Slovenian_railway_referendum,_2017,
    en.wikipedia.org/wiki/Slovenian_railway_referendum,_2018