Stuttgart 21/Anhörung Bundestag 2015

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Stuttgart 21 (Expertenrat) ► Anhörung Bundestag 2015 (S.a. → Deutsche Bahn)   //   [ Vollbild  |  aus  (Hilfe) ]

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In der Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags vom 06.05.2015 vermochten die Vertreter der Bundesregierung nicht, die offenen Fragen zu Kosten, Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Projekts Stuttgart 21 nachvollziehbar zu beantworten. Unrichtig wurde argumentiert, seit 2010 gäbe es hierzu "nichts Neues". Die Zweifel an der Rechtfertigung des Projekts konnten somit auch vor dem Bundestag bisher nicht ausgeräumt werden.


Auswertung

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Die Auswertung der Antworten der Vertreter der Bundesregierung in der Anhörung vom 06.05.2015 ergibt (Prot.), dass die zahlreichen von der Opposition vorgebrachten offenen Fragen (Antr.) in der Sache nicht beantwortet wurden (siehe nachfolgend). Insbesondere legten die Experten der Bunderegierung keine Stellungnahmen vor. Während die Opposition ihre Kritik im Detail mit Stellungnahmen ihrer Experten untermauerte (Luik, Lieb).

Über die im Antrag der Opposition und den Stellungnahmen ihrer Experten formulierte Kritik wurde mit der wesentlichen Falschbehauptung hinweggegangen, es läge seit der Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags von 2010 "nichts Neues" vor (Prot. S. 12, s.a. Volker Kefer S. 4). Diese Behauptung ist angesichts der in der Begründung des Antrags angegebenen substantiell neuen Sachlage in sämtlichen Aspekten des Projekts vollkommen unhaltbar:

  1. Bahnvorstand Volker Kefer berief noch in der Anhörung auf den Stresstest von 2011 (Prot. S. 4), zu dem die Bahn jedoch zahlreiche Fehler schon eingeräumt hatte (Antr. S. 5).
  2. Die Auslegung des Bahnhofs als Kapazitätsrückbau war 2012 aufgedeckt worden, 2014 bestätigte der VGH die 32 Züge Kapazität.
  3. 2013 hatte Prof. Martin seine Kapazitätsaussage für S21 zurückgenommen.
  4. Die Unterdimensionierung der Fußgängeranlagen war erst 2012 [[Stuttgart_21/Personenzugänge#Zusammenfassung|aufgedeckt worden}} (deren Mindestbreiten Martin gerechtfertigt hatte).
  5. 2013 waren Fluchttreppen eingeführt und 04.2015 genehmigt worden mit untragbaren Engpässen auf den Bahnsteigen.
  6. Erst ab 2013 wurde die zu geringe Kapazität für die Evakuierung aufgedeckt, die um 50 % aufgestockt werden müsste.
  7. Die reale Gefahr aus der Gleisneigung von 15 ‰ war in Form der Wegroll-Unfälle in Köln erst ab 2014 bekannt geworden.
  8. 2013 standen weitere Kostensteigerungen in Milliardenhöhe zur AR-Entscheidung schon in den Büchern.

Im Ergebnis sind die von der Bundestagsopposition benannten offenen Fragen zu Stuttgart 21 jeweils der Sache nach nicht nachvollziehbar beantwortet worden. Die Zweifel an der Rechtfertigung des Projekts bestehen somit fort.

Analyse

Zu fast allen Punkten der Begründung des Antrags der Oppositionsfraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Antr.) fehlen nachvollziehbare Antworten. Die nachfolgend den Fragen zugeordneten Piktogramme illustrieren den jeweiligen Kritikpunkt oder erneuten Fehler in der Beantwortung. Argumente, die – über die weitgehende Antwortverweigerung der Projektbetreiber hinaus – besondere Beachtung verdienen, sind mit einem Punkt
gekennzeichnet.
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Unvertretbare Kosten

Bewertung der Antworten der Projektbetreiber in der Anhörung des Verkehrsausschusses (Prot.) auf die offenen Fragen im Antrag der Opposition (Antr.) und den Stellungnahmen ihrer Experten (Luik, Lieb).

Antr. S. 2, 3
Lieb S. 2, 8
Luik S. 10
                    
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[Falschaussage] Kostensteigerung auf 6,5 Mrd. Diese Kosten liegen rund 2 Mrd. über der von der DB selbst angegebenen Wirtschaftlichkeitsgrenze und wurden vom Aufsichtsrat der DB am 05.03.2015 mit der nicht tragfähigen Begründung eines Kostenvorteils von 77 Mio. Euro für den Weiterbau beschlossen, obwohl diese Zahl zum Zeitpunkt der Entscheidung schon ins Negative korrigiert war. Darauf, dass schon die offizielle Kostenzahl von 6,5 Mrd. Euro nicht zu rechtfertigen ist, gehen die Vertreter der Bundesregierung nicht ein. Bahnvorstand Volker Kefer argumentiert, seit den 6,5 Mrd. gäbe es "nichts Neues" (Prot. S. 4), obwohl die 6,5 Mrd. schon der unvertretbar hohe neue Kostenwert sind. Er übergeht dabei die von Bahnvorstand Grube definierte "Reißmarke" von 4,5 Mrd. Euro (Antr. S. 3).
Antr. S. 3
Luik S. 14 f
                    
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[Keine Antwort] Druck der Bundesregierung auf die Aufsichtsratsentscheidung vom 05.03.2013. Keine Klarstellung, Erläuterung oder Rechtfertigung wurde für diese grenzwertige Einflussnahme durch Bundesminister und den damaligen Kanzleramtsminister und jetzigen Bahnvorstand Ronald Pofalla auf ein unabhängiges Aufsichtsgremium gegeben.
Antr. S. 3
Luik S. 14 Fußn. 12
                    
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[Keine Antwort versucht] Weitere Mehrkosten in Milliardenhöhe. Von dem vom DB-Aufsichtrat beauftragten Wirtschaftsprüfer PwC wurde festgehalten, dass mit "einem im Vergleich zum GWU [Gesamtwertumfang] erheblichen Nachtragsvolumen", also mit mehreren Milliarden Euro weiteren Kostensteigerungen über die letzte Kostenexplosion hinaus, zu rechnen sei. Hierzu erfolgt keine Stellungnahme.
Antr. S. 3
Lieb S. 9
Luik S. 10 Fußn. 6
                    
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[Keine Antwort] Bericht des Bundesrechnungshofs auf Druck von Bundesregierung und DB nicht öffentlich. Angesichts der begründeten Zweifel an der Berechtigung der Bundesmittel erfolgt keinerlei Stellungnahme zu der mangelnden "Kooperationsbereitschaft des Bundesverkehrsministeriums" und insbesondere auch zu den "schwierigen Diskussionen mit der Deutschen Bahn AG über die Reichweite der Prüfungsbefugnisse des Bundesrechnungshofs". Dazu erfolte auch keine Stellungnahme, nachdem die Frage in der Anhörung vom Experten Arno Luik wiederholt thematisiert wurde (Prot. S. 7, 22).

Ungenügende Leistungsfähigkeit

Bewertung der Antworten der Projektbetreiber in der Anhörung des Verkehrsausschusses (Prot.) auf die offenen Fragen im Antrag der Opposition (Antr.) und den Stellungnahmen ihrer Experten (Luik, Lieb).

Antr. S. 3
Luik S.
Lieb S.
                    
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[Keine Antwort] Kapazität des Kopfbahnhofs 50 Züge/h. Auf die Belege für die hohe Kapazität der Bahnsteiggleisanlage des bestehenden Kopfbahnhofs wird nicht eingegangen. Der Experte der Befürworterseite Prof. Ullrich Martin führt zahlreiche qualitative Behauptungen für Nachteile des Kopfbahnhofs auf, ohne die Kapazität dieses immerhin doppelt so viele Bahnsteiggleise aufweisenden Bahnhofs zu quantifizieren (Prot. S. 13 f).
Antr. S.
Luik S.
Lieb S.
                    
[Keine Antwort] . .
Antr. S.
Luik S.
Lieb S.
                    
[Keine Antwort] . .
Antr. S.
Luik S.
Lieb S.
                    
[Keine Antwort] . .
Antr. S.
Luik S.
Lieb S.
                    
[Keine Antwort] . .

Mangelhafte Sicherheit

Bewertung der Antworten der Projektbetreiber in der Anhörung des Verkehrsausschusses (Prot.) auf die offenen Fragen im Antrag der Opposition (Antr.) und den Stellungnahmen ihrer Experten (Luik, Lieb).

Antr. S.
Luik S.
Lieb S.
                    
[Keine Antwort] . .
Antr. S.
Luik S.
Lieb S.
                    
[Keine Antwort] . .
Antr. S.
Luik S.
Lieb S.
                    
[Keine Antwort] . .
Antr. S.
Luik S.
Lieb S.
                    
[Keine Antwort] . .
Antr. S.
Luik S.
Lieb S.
                    
[Keine Antwort] . .

Dokumente

Chronologisch absteigend.

Prot.   Wortprotokoll der 41. Sitzung Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur "Offene Fragen zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 aufklären" vom 06.05.2015, Protokoll-Nr. 18/41 (pdf bundestag.de)
Luik   Arno Luik, "Stellungnahme zur Anhörung zum Projekt Stuttgart 21 im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags: »Offene Fragen zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 aufklären«", 06.05.2015 (pdf bundestag.de)
Lieb   Matthias Lieb, "Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages am 06.05.2015" (pdf bundestag.de)
Antr.   Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen "Offene Fragen zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 aufklären", BT-Drucksache 18/3647, 22.12.2014, (pdf dipbt.bundestag.de)

Einzelnachweise