Stuttgart 21/Stresstest/Gescheitert: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Auswertung des Verfahrens zur Erstellung des Stresstests, seiner Prämissen sowie des Audits der SMA zum Stresstest zeigt, dass der {{hl|Stresstest eigentlich schon mehrfach gescheitert}} ist. Die Argumente für die Feststellung, dass der Stresstest gescheitert ist, werden unterschiedlicht gewichtet:
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{{NavStuttgart21Stresstest}}
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[[Datei:NoGo.png|50px|links]]Die Auswertung von Stresstest und Audit sowie des Verfahrens zeigt, dass nach aktueller Schätzung '''das Stresstest-Verfahren mindestens {{Gescheitert|AnzahlKO}}-fach gescheitert ist''' (Stand {{Gescheitert|Stand}}. Dies ist zurückzuführen auf schwerwiegende Fehler in den Prämissen des Stresstests, d.h. unrealistischen und nicht richtlinienkonformen Modellannahmen. Das Verfahren sollte durch das Audit bestätigt werden, die Auditierung ist aber selbst in vielen schwerwiegenden Punkten fehlerhaft, so dass das Testat keinen Bestand haben kann. Selbst die Legitimierung des Verfahrens ist schwer beschädigt etwa durch die absprachewidrige Nicht-Beteiligung der Kritiker an der Prämissen-Formulierung. Auch der finale Simulationslauf konnte allein schon methodisch nicht den Nachweis für ein Bestehen des Stresstests liefern. Die Bahn hat überdies ihre Glaubwürdigkeit massiv beschädigt durch Informationszurückhaltungen und Manipulationen der Öffentlichkeit. Der Stresstest lieferte durch seine vielen Mängel den Nachweis, dass die geforderten 49 Züge pro Stunde bei weitem nicht realistisch darstellbar sind. Aktuell werden bei Korrektur der Fehler im Stresstest höchstens rund {{Quantifizierung|Züge}} Züge abgeschätzt.
  
{{Kreis|2}} – Killer-Kriterium, nach den Grundsätzen von Treu und Glauben hätte dieser Punkt ein Scheitern des Stresstests bedeuten müssen und wurde auch nicht durch nachfolgende Maßnahmen geheilt.
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{{ExpertLater|Stuttgart 21}}
  
{{Kreis|1}} – Es kann darüber diskutiert werden, ob dieses Argument als Killer-Kriterium angesehen werden müsste.
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{{Seitenstatus|Baustelle}}
  
{{Kreis|0}} – Bei strenger Auslegung würde auch dieses Kriterium für ein Scheitern, oder Nicht-Bestehen des Stresstests hinreichen.  
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{{NoGo|10}}– deutlicher Mangel. Diese Verstöße würden wohl nicht zwangsläufig ein Scheitern des Stresstests bedeuten.<br />
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{{NoGo}} – KO-Kriterium. Besonders schwerwiegende Richtlinienverstöße, die geeignet sind, den gesamten Stresstest in Frage zu stellen.<br />
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{{NoGo}} {{Ex}} – KO-Kriterium von hervorgehobener Bedeutung, das in die öffentliche Diskussion gerückt werden sollte.
  
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<div style="float:left>
 
{| class="wikitable"
 
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! Gewichtung
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!Stresstest-Prämissen
! style="text-align:left"|Thema
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!Auditierung durch die SMA
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!Verfahren
|{{TKreis|2}}
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||Nicht-Beteiligung der Kritiker an der Prämissenformulierung. Die Bahn hätte die Absprache zum Schlichterspruch proaktiv einhalten müssen, unabhängig davon, wie oft und vehement das von den Kritikern eingefordert wurde und unabhängig von einem Instrument wie dem Dialog-Forum. Denn es war nicht abgesprochen, dass die Bahn festlegt, wie die Beteiligung erfolgen müsse. Die Darlegung der Eingangsgrößen im Nachhinein in der Prämissen-Gesprächen, dann wenn die Ergebnisse schon feststehen, heilt dieses Versäumnis nicht. Es wird dadurch lediglich das Ergebnis eines Stresstests erläutert, dessen Basis für die Akzeptanz schon fehlt.
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|-
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|{{TKreis|1}}
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||Die Stresstest-Dokumentation erfüllt nicht die Anforderungen der Richtlinie 405. Die Ergebnisse sind nicht nachvollziehbar dargestellt, eine Testierung ist somit nicht möglich [...]
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|{{TKreis|2}}
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||Die Anforderungen des Landes sind nicht erfüllt.
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|{{TKreis|2}}
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||Der Stresstest wurde auf Basis einer [[Stuttgart 21/Stresstest/Richtlinienverstöße#Stresstest-Simulation auf Basis ungültiger Richtlinie|ungültigen Richtlinie]] durchgeführt. Die zum Zeitpunkt der Durchführung des Stresstests gültige Richtlinie hätte vorgeschrieben, alle weitergehenden Infrastrukturoptionen zur Erfüllung des Untersuchungsauftrags (Schlichterspruch) zu prüfen. Beispielsweise hätte eine Prüfung der Ergebnisse für den Fall des Baues der großen Wendlinger Kurve erfolgen müssen. Der Stresstest verstößt gegen die seinerzeit gültige Richtlinie.
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|-
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|{{TKreis|2}}
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||Der Stresstest erhielt vom Auditor nur das Testat "wirtschaftlich optimal". Der Auditor hat nicht "Premium" testiert. Dies geschah offenbar, da auch nach der Richtlinie 405 der Verspätungsabbau durch Haltzeitverkürzungen nicht ausschlaggebend sein kann. Der Bahnhof ist damit nur verspätungserhaltend bzw. sogar leicht aufbauend, das entspricht aber nicht der einhelligen Interpretation des Schlichterspruch, dass ein Verspätungsabbau zu fordern ist.
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|{{TKreis|0}}
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||...
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|valign="top"|
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<!-- ### Zum Editieren der Inhalte der Übersichtstabelle bitte die Seite "Vorlage:Gescheitert" editieren! ### -->
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{{Gescheitert|1.1}}<br />
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{{Gescheitert|1.2}}<br />
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{{Gescheitert|1.3}}<br />
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{{Gescheitert|1.4}}
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|valign="top"|
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{{Gescheitert|2}}
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{{Gescheitert|3}}
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{{Hinweis|Baustelle|Zwischenstand, wird laufend ergänzt.}}
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Angesichts der Fülle an KO-Kriterien, d.h. der Fülle an einzelnen Gründen, die jeder für sich genommen ein Scheitern des Stresstests begründen könnten, stellt sich die Frage, wie das passieren konnte und ob aus '''Fahrlässigkeit oder Vorsatz'''. Die Bahn selbst gibt die Antwort, offenbar war sie schon früh selbst nicht davon überzeugt, dass der Stresstest unter regulären Bedingungen bestanden werden könnte:
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:''"Die Bahn kündigte damals aber schon einen eigenen {{hl|«produktionsorientierten» Fahrplan}} an. Während SMA die {{hl|Prämissen}} gleich zu Anfang festzurren wollte, wollte die {{hl|Bahn diese im Prozess anpassen, damit der Stresstest für den Tiefbahnhof mit 49 Zügen auch bestanden werde}}. Ihren Fahrplan unterfütterte die Bahn argumentativ damit, dass die geforderte Kapazitätssteigerung von 30 Prozent »irreal wäre und in absehbarer Zeit nicht bestellt würde«."'' <ref name="2011-06-21 StZ Vorgaben irreal">21.06.2011, [http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stresstest-fuer-stuttgart-21-bahn-haelt-die-vorgaben-fuer-irreal.328936c0-b605-42c4-b434-c455f620db27.html stuttgarter-zeitung.de], "Bahn hält die Vorgaben für «irreal»"</ref>
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Es war also von der Bahn offen angekündigt worden, einen nicht bedarfsorientierten Fahrplan zu verwenden, der "produktionsorieniert" allein die 49 Züge des Stresstests ermöglichen sollte. Auch dass die Prämissen (die weitgehend von Richtlinien ohne Spielräume festgelegt sind) auf dieses Ergebnis hingetrimmt werden mussten, wurde schon eingestanden. Das erklärt die zahlreichen Richtlinienverstöße. Bei so viel Offenheit kann man nur bewundern für wie unangreifbar sich die Bahn bei dieser Beugung aller bahnwissenschaftlichen Prinzipien hält. Dieses Vorgehen der Bahn setzt die [[Stuttgart 21/Stresstest#Leistungsfähigkeit S21 und Glaubwürdigkeit|'''Unaufrichtigkeiten''' in der Faktenschlichtung]] zum Thema Leistungsfähigkeit von S21 fort. Insofern erscheint der Stresstest nur als die Fortsetzung dieser Vorgehensweise.
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Dass bis zuletzt [[Stuttgart 21/Stresstest/Glaubwürdigkeit#Schauspielerei um Kompromissvorschlag|weitere Tricks]] in der Öffentlichkeitsarbeit für Stuttgart 21 notwendig sind, bestätigt, dass die argumentative Basis mit Stresstest und Audit nicht besser geworden ist: Da der Auditor zu keiner Zeit "Stresstest bestanden" testiert hatte, musste diese Formulierung mit einer sorgsam eingefädelten '''[[Stuttgart 21/Stresstest/Glaubwürdigkeit#Kampagne für "Bestanden"-Prädikat|Massen-Suggestion]]''' geprägt werden. Auch musste die Fernseh-Öffentlichkeit mit '''[[Stuttgart 21/Stresstest#Schauspiel um Kompromissvorschlag|schausgespielter Überraschung]]''' der Bahn zum Kompromissvorschlag Geißlers getäuscht werden. Schon der Stresstest hätte durch eine unabhängige Instanz erbracht werden müssen. Das gilt insbesondere für eine mögliche Wiederholung desselben (vergleichbar einer Bilanzfälschung, dort kommen danach unabhängige Prüfer ins Haus).
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Die zahlreichen KO-Kriterien in den Eingangsgrößen des Stresstest-Verfahrens mit allein {{Gescheitert|AnzahlRiLi}} leistungsrelevanten Richtlinienverstößen machen deutlich, wie weit der Tiefbahnhof Stuttgart 21 mit seinen acht Gleisen davon entfernt ist, die geforderte Leistung zu erbringen. Es scheint sich zu bestätigen, dass der '''exorbitante Leistungssprung''' gegenüber den höchsten Leistungswerten deutscher Großbahnhöfe in der Praxis [[Stuttgart 21/Stresstest/Plausibilisierung#Leistungssprung im Praxisvergleich|nicht unter realistischen Bedingungen schließen lässt]].
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==Einzelnachweise==
  
{{Hinweis|Baustelle|Nur Format vorbereitet, ist noch mit Inhalten und vor allem mit den Belegen bzw. Links zum Haupttext zu füllen.}}
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<references />
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Aktuelle Version vom 30. Oktober 2011, 09:27 Uhr

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NoGo.png
Die Auswertung von Stresstest und Audit sowie des Verfahrens zeigt, dass nach aktueller Schätzung das Stresstest-Verfahren mindestens 47-fach gescheitert ist (Stand 13.11.2013. Dies ist zurückzuführen auf schwerwiegende Fehler in den Prämissen des Stresstests, d.h. unrealistischen und nicht richtlinienkonformen Modellannahmen. Das Verfahren sollte durch das Audit bestätigt werden, die Auditierung ist aber selbst in vielen schwerwiegenden Punkten fehlerhaft, so dass das Testat keinen Bestand haben kann. Selbst die Legitimierung des Verfahrens ist schwer beschädigt etwa durch die absprachewidrige Nicht-Beteiligung der Kritiker an der Prämissen-Formulierung. Auch der finale Simulationslauf konnte allein schon methodisch nicht den Nachweis für ein Bestehen des Stresstests liefern. Die Bahn hat überdies ihre Glaubwürdigkeit massiv beschädigt durch Informationszurückhaltungen und Manipulationen der Öffentlichkeit. Der Stresstest lieferte durch seine vielen Mängel den Nachweis, dass die geforderten 49 Züge pro Stunde bei weitem nicht realistisch darstellbar sind. Aktuell werden bei Korrektur der Fehler im Stresstest höchstens rund 32 Züge abgeschätzt.
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Dot.pngNoGo.pngDot.png– deutlicher Mangel. Diese Verstöße würden wohl nicht zwangsläufig ein Scheitern des Stresstests bedeuten.
NoGo.png – KO-Kriterium. Besonders schwerwiegende Richtlinienverstöße, die geeignet sind, den gesamten Stresstest in Frage zu stellen.
NoGo.png Ex.png – KO-Kriterium von hervorgehobener Bedeutung, das in die öffentliche Diskussion gerückt werden sollte.

Stresstest-Prämissen Auditierung durch die SMA Verfahren

Anforderungen
NoGo.png Kein Kapazitätsgewinn durch S21
NoGo.png Ex.png Keine gute Betriebsqualität
NoGo.png Keine Reserven
NoGo.png Ex.png Unrealistische Spitzenstunde
NoGo.png Nicht geplante Infrastruktur
NoGo.png Nicht genehmigte Infrastruktur
NoGo.png Keine Richtlinie für Doppelbelegung bei Neigung
NoGo.png S-Bahn Linientausch
Richtlinien-Verstöße, Methode
NoGo.png Ex.png Regelwidrige Grenzen für Betriebsqualität
NoGo.png Betriebsqualität aus gekappter Streckenauswertung
NoGo.png Betriebsqualität allein aus Verspätungsveränderung
NoGo.png Betriebsqualität von Haltezeitverkürzung überlagert
NoGo.png Ex.png Sensitivitäten kein Ersatz für Vollsimulation
NoGo.png Ex.png Finaler Simulationslauf auch unvollständig
NoGo.png Ex.png Test nur im Vergleich aussagefähig
NoGo.png Stresstest-Dokumentation nicht nachvollziehbar
NoGo.png Ex.png Keine Belegungsgrade
NoGo.png Simulation nach ungültiger Prozessbeschreibung
Dot.pngNoGo.pngDot.png Keine Modellzug-Spezifität
Richtlinien-Verstöße, Parameter
NoGo.png Kein Stress im Test
NoGo.png Ex.png Haltezeitverlängerungen gekappt
NoGo.png Fahrzeitüberschüsse voll verwendet
Unrealistische Parameter
NoGo.png Ex.png Unterdurchschnittliche Verspätungsannahmen
NoGo.png Unkorrelierte Verspätungsstatistik
NoGo.png Urverspätungen nicht im Verspätungsaufbau
NoGo.png Haltezeitverkürzung am Einbruchsort
NoGo.png Haltezeitverkürzung unrealistisch NoGo.png RailSys Modellunschärfe NoGo.png RailSys Haltezeitverkürzung

Unzureichende Aufgabenstellung
NoGo.png Ex.png Nach Aufgabenstellung Testat nur über Simulation,
Dot.pngDot.png nicht über zukünftige Leistungsfähigkeit möglich
NoGo.png Keine Plausibilisierung aller Eingangsgrößen
Testat erteilt trotz fehlender Grundlage
NoGo.png Ex.png Testat erteilt trotz erkannter großer Mängel:
NoGo.png Testat erteilt ohne nachvollziehbare Dokumentation
NoGo.png Testat erteilt ohne vollständige Simulation
NoGo.png Testat erteilt trotz vieler Richtlinienverstöße
NoGo.png Testat erteilt ohne Abschluss der Analyse
Handwerkliche Mängel zugunsten der Bahn
NoGo.png Ex.png Schönreden gravierender Mängel
NoGo.png Viele Mängel übersehen / nicht angesprochen
NoGo.png Entscheidende Aussagen ohne Quellenangaben

Vorbereitung
NoGo.png Ex.png Nicht-Beteiligung der Kritiker an den Prämissen
NoGo.png Basis sowie 30% Leistungssteigerung unzureichend
Interpretation
NoGo.png Auditor testierte keinen "Stresstest"
NoGo.png Auditor testierte kein "Premium"
NoGo.png Hilfsargumentationen für "Premium" tragen nicht
Plausibilisierung
NoGo.png Ex.png Stresstest-Leistung nach wie vor unplausibel
Finaler Simulationslauf
NoGo.png Ex.png Keine vollst. Simulation (alle Parameter realistisch)
Glaubwürdigkeit
NoGo.png Ex.png Informationsvorenthaltungen zu Prämissen
Dot.pngNoGo.pngDot.png Unaufrichtigkeiten in der Stresstest-Darstellung
Dot.pngNoGo.pngDot.png Medienmanipulation für "Bestanden"-Prädikat
NoGo.png Ex.png Schauspiel um Geißlers Kompromissvorschlag

Baustelle.png
Zwischenstand, wird laufend ergänzt.

Angesichts der Fülle an KO-Kriterien, d.h. der Fülle an einzelnen Gründen, die jeder für sich genommen ein Scheitern des Stresstests begründen könnten, stellt sich die Frage, wie das passieren konnte und ob aus Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Bahn selbst gibt die Antwort, offenbar war sie schon früh selbst nicht davon überzeugt, dass der Stresstest unter regulären Bedingungen bestanden werden könnte:

"Die Bahn kündigte damals aber schon einen eigenen «produktionsorientierten» Fahrplan an. Während SMA die Prämissen gleich zu Anfang festzurren wollte, wollte die Bahn diese im Prozess anpassen, damit der Stresstest für den Tiefbahnhof mit 49 Zügen auch bestanden werde. Ihren Fahrplan unterfütterte die Bahn argumentativ damit, dass die geforderte Kapazitätssteigerung von 30 Prozent »irreal wäre und in absehbarer Zeit nicht bestellt würde«." [1]

Es war also von der Bahn offen angekündigt worden, einen nicht bedarfsorientierten Fahrplan zu verwenden, der "produktionsorieniert" allein die 49 Züge des Stresstests ermöglichen sollte. Auch dass die Prämissen (die weitgehend von Richtlinien ohne Spielräume festgelegt sind) auf dieses Ergebnis hingetrimmt werden mussten, wurde schon eingestanden. Das erklärt die zahlreichen Richtlinienverstöße. Bei so viel Offenheit kann man nur bewundern für wie unangreifbar sich die Bahn bei dieser Beugung aller bahnwissenschaftlichen Prinzipien hält. Dieses Vorgehen der Bahn setzt die Unaufrichtigkeiten in der Faktenschlichtung zum Thema Leistungsfähigkeit von S21 fort. Insofern erscheint der Stresstest nur als die Fortsetzung dieser Vorgehensweise.

Dass bis zuletzt weitere Tricks in der Öffentlichkeitsarbeit für Stuttgart 21 notwendig sind, bestätigt, dass die argumentative Basis mit Stresstest und Audit nicht besser geworden ist: Da der Auditor zu keiner Zeit "Stresstest bestanden" testiert hatte, musste diese Formulierung mit einer sorgsam eingefädelten Massen-Suggestion geprägt werden. Auch musste die Fernseh-Öffentlichkeit mit schausgespielter Überraschung der Bahn zum Kompromissvorschlag Geißlers getäuscht werden. Schon der Stresstest hätte durch eine unabhängige Instanz erbracht werden müssen. Das gilt insbesondere für eine mögliche Wiederholung desselben (vergleichbar einer Bilanzfälschung, dort kommen danach unabhängige Prüfer ins Haus).

Die zahlreichen KO-Kriterien in den Eingangsgrößen des Stresstest-Verfahrens mit allein 11 leistungsrelevanten Richtlinienverstößen machen deutlich, wie weit der Tiefbahnhof Stuttgart 21 mit seinen acht Gleisen davon entfernt ist, die geforderte Leistung zu erbringen. Es scheint sich zu bestätigen, dass der exorbitante Leistungssprung gegenüber den höchsten Leistungswerten deutscher Großbahnhöfe in der Praxis nicht unter realistischen Bedingungen schließen lässt.

Einzelnachweise

  1. 21.06.2011, stuttgarter-zeitung.de, "Bahn hält die Vorgaben für «irreal»"