Stuttgart 21/Kosten/Schlichtung 2010: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. August 2014, 18:35 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
Täuschung zu den Kosten in der Faktenschlichtung
Wirtschaftsprüfer nicht wirklich unabhängig
- PwC und Susat nicht unabhängig von der DB AG. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC testierte die Jahresabschlüsse der DB AG, auch vor der Schlichtung.[1] Susat & Partner beriet die DB AG beim Kauf eines großen Wettbewerbers in 2007.[2] Mit Ergebnisbericht vom 19.04.2007 hatte Susat für das Bundesverkehrsministerium die Rechnung zur "Wirtschaftlichkeit des Bahnhofsprojekts Stuttgart 21" der DB AG geprüft.[3] Aktuell war das Unternehmen nach einer Firmenfusion als Röver-Brenner-Susat für die Plausibilisierung der S21-Kosten für die DB AG in der Vorbereitung der Aufsichtsratssitzung vom 5.3.2013 tätig (Beweis siehe unten zu Punkt II.1.a "Beschlussvorlage", S. 4 unten). Die Einschätzungen dieser beiden Wirtschaftsprüfer in der "Schlichtung" haben auf Basis der kaum belastbaren Bewertung der Plausibilisierung in Verbindung mit den geradezu euphemistischen Beschreibungen den Charakter einer Parteimeinung zum Schutz der DB AG.
- Unabhängiger Prüfer Märkische Revision legt Kritikpunkte offen. Für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision sind keine Geschäftsbeziehungen zur DB AG bekannt. Ihr Vertreter hatte die Ausstiegskosten abweichend von den rund 1,5 Mrd. Euro der anderen Prüfer auf nur 453 Mio. Euro abgeschätzt. Siehe auch (Märk.Rev. 2011)[4]. Der Vertreter der Märkischen Revision hatte auch dargelegt, dass bei der Ermittlung der Einsparpotentiale offenbar die von den Fachplanern verwendeten Kostengrundlagen überhaupt nicht abgefragt worden waren, da entsprechende Unterlagen für die Wirtschaftsprüfer nicht verfügbar waren (Prot. 26.11.10, S. 69 Mitte, 13:13 Uhr). Die Einsparpotentiale waren also gewissermaßen losgelöst von der Realität und ohne Überprüfung der Grunddaten festgelegt worden.
"Plausibilisierung" durch Wirtschaftsprüfer nicht belastbar
- Die Betrachtung der Wirtschaftsprüfer war lediglich eine "Plausibilisierung". (Protokoll des 7. Schlichtungstags, S. 64 unten, 13:00 Uhr) (WP Folien 2010 Folie 3, 4) und hat unverbindlichen Charakter, da es nur eine "sehr grobe Durchsicht" darstellt (Prot. 26.11.10, 13:01 Uhr). Zu großen Posten besteht ein "Restrisiko", dass "Äpfel mit Birnen" verglichen wurden (Prot. 26.11.10 S. 76, 13:33 Uhr). Es war keine Prüfung und kein Testat, das geeignet wäre, Vorstand und Aufsichtsrat von ihrer Verantwortung zu entlasten ).
- Prüfung ohne Grundlage der Vergleichspreise. Insbesondere fehlten die entscheidenden Eingangsgrößen der Vergleichspreise, die die DB AG den Wirtschaftsprüfern nicht zur Verfügung gestellt hatte (Prot. 26.11.10 S. 76, 13:32 Uhr), unter dem Vorwand von "Geheimhaltungsgründen" (siehe Folgepunkt). Damit war die Plausibilisierung ohne Anbindung an die Realität, gewissermaßen freischwebend und somit nicht belastbar.
- Geheimhaltungsgründe nur ein Vorwand. Die zuvor als Begründung für die Zurückhaltung der Vergleichspreise angeführten "Geheimhaltungsgründe" waren ein Vorwand der Bahn-Verantwortlichen, da genau zu diesem Zweck Wirtschaftsprüfer engagiert worden waren. Diese hatten die Vertraulichkeit der Informationen zugesichert (Prot. 26.11.10 S. 65, ab 13:02 Uhr): "Darüber hinaus haben wir mit der Deutschen Bahn vereinbart, dass wir ihre Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wahren. Dies gilt insbesondere für die zugrunde liegenden Kalkulationen. Uns sind sehr viele Zahlen gezeigt worden, deren Veröffentlichung dazu geeignet wäre, die Wettbewerbsposition der Deutschen Bahn zu beeinträchtigen. Deswegen haben wir darauf verzichtet, diese Zahlen in unser Gutachten aufzunehmen." Diese ungerechtfertigte Zurückhaltung von Daten vor den zur Geheimhaltung verpflichteten Wirtschaftsprüfern ist ein weiteres Indiz für ein mutmaßlich täuschendes Vorgehen bei der "Plausibilisierung" der Kosten durch die Verantwortlichen der DB AG.
- Unhaltbare Kostenansätze. In den Einsparpotenzialen waren durchaus einige unhaltbare Kostenansätze identifiziert worden:
- Grundstücke waren zum alten Preis eingebracht worden (Prot. 26.11.10 S. 73 oben, 13:22 Uhr).
- Einsparpotenziale aus Grundstücken, die nach wie vor durch Eisenbahnverkehr genutzt werden (Prot. 26.11.10 S. 73 oben, 13:29 Uhr).
- Der Betonstahl wurde zu seinem historischen Tiefstpreis vom Mai 2009 angesetzt (Prot. 26.11.10 S. 78, 13:38 Uhr), dies war ein wesentlicher Punkt der Optimierung, der Preis lag während der Schlichtung 20 % über diesem Wert.
- Doppelzählung der Beton-Einsparung. Man hatte mit weniger Beton aufgrund reduzierter Dicken der Tunnelwände gerechnet, hatte aber sowohl die Optimierungspotenziale durch die Preisreduktion auf die alte unreduzierte Betonmasse angerechnet als auch noch einmal die Reduktion des Volumens angesetzt, also die Einsparungen doppelt gezählt (Prot. 26.11.10 S. 79 oben, 13:40 Uhr).
- Risikovorsorgen für Nachträge in Höhe von zu erwartenden vielen hundert Millionen Euro wurden nicht berücksichtigt (Prot. 26.11.10 S. 83, 13:53 Uhr).
Die Wirtschaftsprüfer hatten also eine Reihe schwerwiegender Abweichungen in der Plausibilität der Kostenansätze festgestellt, diese aber nicht konsequent in eine Korrektur der Kostenkalkulation überführt. Dies war nur möglich aufgrund des unverbindlichen Charakters ihrer Meinungsäußerung in der "Schlichtung".
Behandlung der Risiken und der Chancen methodisch unhaltbar
Die Behandlung der Risiken und der Chancen ist methodisch unhaltbar. Zu den Einsparpotenzialen führten die Wirtschaftsprüfer aus:
- "Also, die Risiken sind nicht in der Planung eingepreist. Das ist die wichtige Botschaft, nehmen sie die bitte mit, ja!" (Prot. 26.11.10 13:53 Uhr, S. 83)
- "Die Chancen sind hier eingerechnet. Die Risiken nicht wirklich erfasst." (Prot. 26.11.10 13:55 Uhr)
- Die Risiken können aber leicht "ein paar Hundert Millionen" Euro ausmachen (Prot. 26.11.10 S. 77 unten, 13:36 Uhr)
Dieser Ansatz, dass Chancen ganz und Risiken gar nicht angesetzt wurden, ist methodisch nicht zulässig. Er widerspricht auch der Planungsmethodik der Fachplaner bei der Bahn selbst, die Chancen und Risiken gleich planen. Die Wirtschaftsprüfer selbst führen aus, wie grenzwertig diese Methode ist:
- Die Planung der Einsparungspotenziale liegt "ziemlich links von der Mitte" (Prot. 26.11.10 13:45 Uhr ff, S. 81).
- Diese (maximal) "optimistische Annahme" am "unteren Ende der möglichen Bandbreite" (Prot. 26.11.10 S. 77, 13:35 Uhr) ist aber maximal unwahrscheinlich.
Es ergibt sich ein rein theoretischer Wert für die maximal möglichen Einsparungen ohne praktische Relevanz, der als Planungsgrundlage nicht zulässig ist. Einschlägige Lehrbücher fordern dagegen für die Bewertung von Chancen und Risiken einen "realistischen Ansatz", der mit Erwartungswerten arbeitet.[5] Der für die Einsparpotentiale gewählte Weg widerspricht dem maximal.
Es ist keine andere Betrachtung vorstellbar, auf die deutlicher zutrifft, dass sie "derart spekulativ ist, dass sie aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht oder zumindest nicht ohne Weiteres in Ansatz gebracht werden könnte".[6] Dies hatte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin 2013 noch zur Voraussetzung für eine Verurteilung der DB-Vorstände gemacht, hat aber bis heute auf die erneute Beschwerde von Feb. 2014 keine Entscheidung getroffen.
Geißler verhindert Aufklärung zur Behandlung von Chancen und Risiken
Schlichter Dr. Heiner Geißler verhinderte am 26.11.2010, dem 7. Tag der Schlichtung, mehrfach die Diskussion, insbesondere auch die Klärung durch Prof. Böttger, ob es zulässig ist, die Chancen voll einzurechnen und die Risiken auszublenden:
- 15:30 Uhr, Geißler gibt das Wort an Kefer statt an Böttger: Hannes Rockenbauch: "Man tut hier Chancen plötzlich bewerten und verrechnen. Und dazu, zu dem, ob das üblich ist oder nicht, wäre es vielleicht hilfreich, wenn der Böttger mal was sagen würde. Ob dieses Verfahren, wie es hier die Bahn macht, ob das eigentlich normal betriebswirtschaftlich sinnvoll ist." Geißler gibt aus eigener Motivation das Wort an Kefer, ohne dass der sich gemeldet hat. Er sagt, weil dieser angesprochen worden wäre.
- 15:35 Uhr, Geißler unterbindet Diskussion: Hannes Rockenbauch: "Wir wollten noch mal grundsätzlich was zu dieser Methodik sagen." Geißler: "Nein, das machen wir jetzt nicht. Wir machen jetzt keinen Methodenstreit zwischen einzelnen Planungsbüros oder sonstigen Institutionen, sondern wir wollen jetzt hören: Hat die Bahn falsch gerechnet?" Es folgt ein 2-minütiger Monolog von Dr. Geißler, in dem er ein neues Thema aufmacht.
- 15:46 Uhr, Dr. Geißler antwortet: Obwohl nur Moderator antwortet Geißler auf Hrn. Kretschmanns Wiederholung dieser Frage, er leitet dabei das Augenmerk allein auf die Fehler in der Höhe der Optimierungspotenziale. Herrn Kretschmanns Frage zu der Wahrscheinlichkeit, dass alle Optimierungen voll eintreten, wird so nicht beantwortet.
- 15:48 Uhr, Dr. Geißler schließt das Thema suggestiv ab: Geißler: "Gut, aber sie können, das haben sie ja nun gesagt, sie haben keine Hinweise darauf, nicht wahr, dass der Puffer nicht ausreicht." Witteler: "Das ist richtig das ist richtig und ..." Geißler': "Also dann halten wir das doch mal fest." Geißler legt dem DB-Wirtschaftsprüfer eine abschließende Antwort in den Mund und wertet das dann als abschließende Bewertung des Themas.
Somit hat Geißler bei dieser zentralen Frage zu den Kosten in vier Anläufen am Ende die Diskussion vollständig abgewürgt. Das ist das Gegenteil von Moderation und ist das Gegenteil von Aufklärung.
Einzelnachweise
Die oben (in Klammern) angeführten Referenzen finden sich unter: Stuttgart 21/Kosten/Dokumente
- ↑ deutschebahn.com: Finanzberichte
- ↑ 14.11.2007, Pressemitteilung von Susat und Partner, "SUSAT & PARTNER berät Deutsche Bahn AG beim Kauf der English Welsh & Scottish Railway Holdings Limited (EWS)"
- ↑ 19.04.2007, Susat & Partner Prüfung der "Wirtschaftlichkeit des Bahnhofsprojekts Stuttgart 21" für das Bundesverkehrsministerium
- ↑ 03.11.2011, stuttgarter-zeitung.de, "Verkehrsminister: Ausstieg ist viel günstiger"
- ↑ Andreas Klein, "Risikomanagement und Risiko-Controlling: Moderne Instrumente, Grundlagen und Lösungen." S. 247 f (GBS)
- ↑ 31.10.2013, Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Az. 121 Zs 740/13, Ablehnung der Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Dr. Rüdiger Grube u.a. wegen des Vorwurfs der Untreue und des Betruges, Az. 242 Js 777/13.