Stuttgart 21/Leistung/Bürgerbegehren
4. Bürgerbegehren zu Stuttgart 21, unzureichende Leistungsfähigkeit
Die Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 reicht nicht aus, um den heutigen Verkehrsbedarf abzuwickeln, geschweige das geplante Wachstum. Das Projekt bedeutet einen Schaden für das Gemeinwohl. Der Leistungsrückbau durch S21 kann durchgehend mit den schriftlich vorliegenden Unterlagen der Bahn und ihrer Gutachter nachgewiesen werden (ohne ein neues bahntechnisches Gutachten, es müssen nur die vorliegenden Gutachten gelesen werden). Dieser Nachweis wurde erst in jüngerer Zeit aufgedeckt. Nach verschiedenen fruchtlosen Appellen an die Verantwortungsträger wird nun der Weg des Bürgerbegehrens beschritten, um eine Diskussion und Bewertung der Argumente zu erzwingen. Das 4. Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 zur Leistungslüge wird unabhängig vom 3. Bürgerbegehren zur Kostenlüge (www.storno21.de) durchgeführt. Es wird unabhängig verfolgt, um die Erfolgschancen insgesamt zu erhöhen, aber parallel umgesetzt, um den Aufwand zu verringern. Die Frage die der Bürgerschaft gestellt wird ist:
Volltext des 4. Bürgerbegehrens zu Stuttgart 21 mit Begründung → Siehe unten.
Vertrauensleute
"Wenn die Verantwortlichen kein Einsehen haben, ist es höchste Zeit, dass die Bürger eine Bewertung des Leistungsrückbaus durch den Gemeinderat fordern. Das Kapazitätsminus ist mit den Unterlagen der Bahn und ihrer Gutachter erwiesen. Die Stadt muss die nötige Konsequenz ziehen: Kündigung von S21! Dieses 4. Bürgerbegehren ist eine hervorragende Chance dies einzufordern!"
Marc Braun, IT-Berater, WikiReal.org |
"Stuttgart 21 ist eine absurde ingenieurtechnische Fehlplanung. Das Unsinnsprojekt müsste schon längst etwa wegen den geologischen und hydrologischen Risiken, dem Brandschutz und der Gleisneigung gestoppt sein. Aber der Gipfel ist die geplante Reduktion der Kapazität, das gefährdet das Ansehen unserer Ingenieurwissenschaften und unserer Region!"
Dipl.-Ing. Hans Heydemann, Energie- und Anlagentechniker, Experte in der S21-Schlichtung, Ingenieure22 |
"Ich bin kein Bahnwissenschaftler, aber ich kann lesen und ich beherrsche Grundschulmathematik. Ich bin ein Bürger und fordere mit vielen Stuttgartern endlich Antworten und Konsequenzen zum Leistungsrückbau! Wir fordern die Verantwortlichen heraus, stellen sie sich dem Rückbau, den jeder selber nachlesen und nachvollziehen kann!"
Dipl.-Geogr. Joris Schoeller, Unternehmensberater, WikiReal.org |
Inhaltsverzeichnis
Downloads
Unterschriftenliste, Druckvorlage zum Sammeln und Einsenden von Unterschriften.
Flyer, Motivationsdarstellung für die Unterschriftensammlung.
FAQ-Liste
→ Siehe auch die FAQ-Liste zum 3. Bürgerbegehren (link).
- Warum gibt es jetzt ein 3. und ein 4. Bürgerbegehren?
- Die Hürden für ein erfolgreiches Bürgerbegehren sind hoch, wie die früheren zwei Anläufe zu Stuttgart 21 zeigten. Wird in einem Teil der Begründung eines Bürgerbegehren etwa später vor Gericht eine Schwachstelle gefunden, kippt das ganze Bürgerbegehren. Daher macht es Sinn, zwei unabhängige Begründungen auch unabhängig zu betreiben. Bei den Kosten und der Leistung sind die Begründungen für eine Kündigung des Projekts juristisch besonders stichhaltig. Die gleichzeitige Sammlung der Unterschriften ist effizient und verdoppelt die Erfolgschancen.
- Warum werden nicht die weiteren Themen wie Brandschutz, Gleisneigung, geologische Risiken etc. angesprochen?
- Alle weiteren Schwächen des Projekts sollten die Stuttgarter Bürger und den Gemeinderat zusätzlich überzeugen, dass ein Ausstieg aus Stuttgart 21 geboten ist. Aber wie dargestellt schafft jede Zusatzargumentation zusätzliche Chancen für ein Scheitern des Bürgerbegehrens, deshalb konzentriert man sich allein auf die aussichtsreichsten Argumentationen für die Kündigungsfrage, für die Meinungsbildung zu Stuttgart 21 sollten weiterhin alle Aspekte berücksichtigt werden.
- Wie hoch sind die Erfolgsaussichten und was bedeutet ein Scheitern?
- Die zwei gescheiterten Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 zeigen die hohen Hürden für ein Bürgerbegehren. Aus den beiden Verfahren wurde gelernt, aber wir wissen wie die Mühlen mahlen, wenn es um S21 geht. Wenn trotz aller Vorbereitung dieses Bürgerbegehren scheitert, so erzwingt es doch die öffentliche Diskussion der harten Beweise für einen Leistungsrückbau durch S21 im Gemeinderat, vor dem Regierungspräsidium und evtl. vor Gericht. Allein die Transparenz und Öffentlichkeit, die so für die Unsinnigkeit der Planung erzielt wird, könnte das Projekt auch unabhängig vom Bürgerbegehren zu Fall bringen. Die Politik ist immer handlungsfähig, es fehlt ihr zu S21 nur der Wille – nicht die Argumente, wie wir hier zeigen.
- Stuttgart 21 wurde doch als "ausreichend und zukunftssicher" planfestgestellt?
- Ja, aber ein zweiter Blick auf die damaligen Unterlagen zeigt, dass tatsächlich weniger Züge als heute planfestgestellt wurden. Schon die erste Bewertung einer "zukunftssicheren Bemessung" für Stuttgart 21 von 1994 von Prof. Wulf Schwanhäußer entsprach für den 8-gleisigen Tiefbahnhof nur eine Leistung von rund 30 Zügen pro Stunde. Die Planfeststellung hatte mit den Gutachten von 1997 nur eine Leistungsfähigkeit von "32 bis 35 Gleisbelegungen" festgestellt, nur war übersehen worden, dass dies weniger war als die rund 38 Züge, die schon damals in der morgendlichen Spitzenstunde fuhren. Es wurde übersehen, dass das gleichzeitig geplante Wachstum durch das Tagesprogramm "BVWP 2003" voraussetzen würde, dass nachts mehr Züge als mittags fahren würden.
- Stuttgart 21 wurde doch gerichtlich vom VGH in 2006 bestätigt?
- Schon der VGH hatte Hilfsargumentationen wie das sogenannte "erweiterte Angebot" oder Überlegungen Schwanhäußers von 2003 nicht mehr herangezogen, also die frühere Begründung zurückgestutzt. Reserven in Form einer "überlegenen Aufnahmefähigkeit" .............. Prof. Martin empfiehlt neuerdings statt bisher 51 Zügen nun eher 42 Züge als Kapazitätswert, hinzu kommen weitere Fehler in seiner Simulation, wie die von ihm "auftragsgemäß" vorgenommene Ausblendung der Engpässe. Auch .....................
- Kann denn einem einfachen Bürger die Frage der Leistungsfähigkeit plausibel gemacht werden?
- Doch im Prinzip kann es jeder erkennen ....... Vergleich der Bahnhöfe, Haltezeitanteil .....
- Braucht man nicht eine weiteres Gutachten, um die Kapazitätsfrage zu klären?
- Nein, es gibt ausreichend Gutachten, sie brauchen nur gelesen zu werden. Es genügt Leseverständnis und die Grundrechenarten ............
- Wie konnte ein solcher Fehler in der Projektplanung über so viele Jahre unentdeckt bleiben?
- Eine große Zahl von Täuschungen durch eine unwissenschaftliche Ergebnisdarstellung in den Gutachten von 1997 bewirkte, dass der Rückbau so lange übersehen wurde. Planfeststellungsbehörde und VGH unterlagen in Folge dieser unrichtigen und unvollständigen Darstellungen gravierenden Missverständnissen .........
Unterstützer
Unterstützer in Stuttgart
Volker Loesch
Cornelia Single
Unterstützer außerhalb Stuttgarts
Prof. Dipl.-Ing. Karl-Dieter Bodack
Dr. Christoph Engelhardt
Dipl.-Ing. Ulli Fetzer
Andreas Kleber
Winfried Wolf
Text des 4. Bürgerbegehrens mit Begründung
Die unterzeichnenden Bürger/innen der Stadt Stuttgart beantragen im Wege eines Bürgerbegehrens nach § 21 GemO einen Bürgerentscheid zu der Frage:
Soll die Stadt Stuttgart ihre Mitgliedschaft im "Projekt Stuttgart 21" förmlich beenden, indem sie den Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 und ihm vorangehende Projektverträge gegenüber den Vertragspartnern wegen unzureichender Leistungsfähigkeit des Projekts Stuttgart 21 kündigt?
Begründung: Das Projekt „Stuttgart 21“ (S21 ohne Neubaustrecke Wendlingen-Ulm) soll den bestehenden 17-gleisigen Kopfbahnhof durch einen unterirdischen achtgleisigen Durchgangsbahnhof ersetzen, den Abstellbahnhof nach Untertürkheim verlagern und den Flughafen an den Fernverkehr anschließen. Das Bürgerbegehren beruft sich auf das Recht der Stadt Stuttgart zum Ausstieg aus diesem Projekt aufgrund gestörter Geschäftsgrundlage bzw. neuer Sachlage (insbes. § 60 VwVfG). Im Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 wurde vereinbart, dass das Projekt Stuttgart 21 zum Zweck der Verbesserung des Verkehrsangebots realisiert und das Zugangebot um ca. 50 % erhöht werden soll. Erst in jüngerer Zeit wurde aufgedeckt, dass die Gutachten, die der Planfeststellung zugrunde gelegt wurden, nachweisen, dass Stuttgart 21 nur auf 32 Züge ausgelegt ist und seine Leistungsgrenze bei 32,8 Zügen liegt – jeweils in der maßgeblichen Spitzenstunde. Zwar weist ein Gutachten von Prof. Ullrich Martin und der Stresstest der DB AG eine höhere Leistung aus. Beide sind jedoch mit erheblichen Fehlern behaftet, die erst jüngst teils schon eingestanden bzw. nachgewiesen wurden. Laut Fahrplan zur Zeit der Planung wie auch heute liegt der Verkehrsbedarf für den Stuttgarter Hauptbahnhof bei rund 38 Zügen in der morgendlichen Spitzenstunde. S21 könnte diese Zahl an Zügen nicht bewältigen. Der Kopfbahnhof hat darüber hinaus Reserven und kann bis ca. 50 Züge pro Stunde leisten. Auch die Fußgängeranlagen von S21 wurden nur für die Reisenden aus 32 Zügen pro Stunde dimensioniert und sind selbst für diese nicht ausreichend leistungsfähig. Das Projekt Stuttgart 21 ist ungeeignet, den vertraglich vereinbarten Zweck zu erreichen; Nachbesserungen sind nicht in ausreichendem Maße möglich. Die Geschäftsgrundlage ist entfallen. Die Kündigung ist auch geboten, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten. Bei Kenntnis dieser Sachlage hätte sich die Stadt nicht am Projekt beteiligt und dafür keine Zuschüsse vereinbart. Eine weitere Beteiligung der Stadt Stuttgart an S21 ist unzumutbar, weil damit schwere und nicht korrigierbare Schäden für den Schienenverkehr verbunden wären. Die Bürgerschaft soll daher jetzt entscheiden, ob der Ausstieg aus dem Projekt wegen des Leistungsabbaus notwendig ist.
Kostendeckung: Die wirksame Vertragsbeendigung würde die künftigen Zahllasten der Stadt beenden, sie also kostenmäßig nicht belasten. Würde als Folge davon das Projekt beendet werden, so hat die Stadt mit einem Anteil an den Kosten des Ausstiegs und des Rückbaus zu rechnen. Dieser wäre aber deutlich geringer als der Betrag, den die Deutsche Bahn AG in diesem Falle der Stadt für die dann fällige Rückabwicklung der S 21-Grundstücksverträge zu bezahlen hat. Ein Kostenrisiko wegen eines Rechtsstreits allein über die Berechtigung der Kündigung erscheint gering, weil das Verwaltungsgericht darüber bereits im zu erwartenden Streitfall anlässlich der Zulassung des Bürgerbegehrens entscheiden wird.
Vertrauensleute: Marc Braun, Dipl.-Ing. Hans Heydemann, Joris Schoeller
Downloads: Unterschriftenliste, Flyer