Stuttgart 21/Stresstest/Gescheitert: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | [[Datei:NoGo.png|50px|links]]Die Auswertung von Stresstest und Audit sowie des Verfahrens zeigt, dass nach aktueller Schätzung '''das Stresstest-Verfahren mindestens {{Gescheitert|AnzahlKO}}-fach gescheitert ist''' (Stand {{Gescheitert|Stand}}. Dies ist zurückzuführen auf schwerwiegende Fehler in den Prämissen des Stresstests, d.h. unrealistischen und nicht richtlinienkonformen Modellannahmen. Das Verfahren sollte durch das Audit bestätigt werden, die Auditierung ist aber selbst in vielen schwerwiegenden Punkten fehlerhaft, so dass das Testat keinen Bestand haben kann. Selbst die Legitimierung des Verfahrens ist schwer beschädigt etwa durch die absprachewidrige Nicht-Beteiligung der Kritiker an der Prämissen-Formulierung. Auch der finale Simulationslauf konnte allein schon methodisch nicht den Nachweis für ein Bestehen des Stresstests liefern. Die Bahn hat überdies ihre Glaubwürdigkeit massiv beschädigt durch Informationszurückhaltungen und Manipulationen der Öffentlichkeit. Der Stresstest lieferte durch seine vielen Mängel den Nachweis, dass die geforderten 49 Züge pro Stunde bei weitem nicht realistisch darstellbar sind. Aktuell werden bei Korrektur der Fehler im Stresstest höchstens rund {{Quantifizierung|Züge}} Züge abgeschätzt. | |
− | [[Datei:NoGo.png|50px|links]]Die Auswertung von Stresstest und Audit sowie des Verfahrens zeigt, dass nach aktueller Schätzung '''das Stresstest-Verfahren mindestens {{Gescheitert|AnzahlKO}}-fach gescheitert ist''' (Stand {{Gescheitert|Stand}}. Dies ist zurückzuführen auf schwerwiegende Fehler in den Prämissen des Stresstests, d.h. unrealistischen und nicht richtlinienkonformen Modellannahmen. Das Verfahren sollte durch das Audit bestätigt werden, die Auditierung ist aber selbst in vielen schwerwiegenden Punkten fehlerhaft, so dass das Testat keinen Bestand haben kann. Selbst die Legitimierung des Verfahrens ist schwer beschädigt etwa durch die absprachewidrige Nicht-Beteiligung der Kritiker an der Prämissen-Formulierung. Auch der | + | |
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Aktuelle Version vom 30. Oktober 2011, 09:27 Uhr
– deutlicher Mangel. Diese Verstöße würden wohl nicht zwangsläufig ein Scheitern des Stresstests bedeuten.
– KO-Kriterium. Besonders schwerwiegende Richtlinienverstöße, die geeignet sind, den gesamten Stresstest in Frage zu stellen.
– KO-Kriterium von hervorgehobener Bedeutung, das in die öffentliche Diskussion gerückt werden sollte.
Angesichts der Fülle an KO-Kriterien, d.h. der Fülle an einzelnen Gründen, die jeder für sich genommen ein Scheitern des Stresstests begründen könnten, stellt sich die Frage, wie das passieren konnte und ob aus Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Bahn selbst gibt die Antwort, offenbar war sie schon früh selbst nicht davon überzeugt, dass der Stresstest unter regulären Bedingungen bestanden werden könnte:
- "Die Bahn kündigte damals aber schon einen eigenen «produktionsorientierten» Fahrplan an. Während SMA die Prämissen gleich zu Anfang festzurren wollte, wollte die Bahn diese im Prozess anpassen, damit der Stresstest für den Tiefbahnhof mit 49 Zügen auch bestanden werde. Ihren Fahrplan unterfütterte die Bahn argumentativ damit, dass die geforderte Kapazitätssteigerung von 30 Prozent »irreal wäre und in absehbarer Zeit nicht bestellt würde«." [1]
Es war also von der Bahn offen angekündigt worden, einen nicht bedarfsorientierten Fahrplan zu verwenden, der "produktionsorieniert" allein die 49 Züge des Stresstests ermöglichen sollte. Auch dass die Prämissen (die weitgehend von Richtlinien ohne Spielräume festgelegt sind) auf dieses Ergebnis hingetrimmt werden mussten, wurde schon eingestanden. Das erklärt die zahlreichen Richtlinienverstöße. Bei so viel Offenheit kann man nur bewundern für wie unangreifbar sich die Bahn bei dieser Beugung aller bahnwissenschaftlichen Prinzipien hält. Dieses Vorgehen der Bahn setzt die Unaufrichtigkeiten in der Faktenschlichtung zum Thema Leistungsfähigkeit von S21 fort. Insofern erscheint der Stresstest nur als die Fortsetzung dieser Vorgehensweise.
Dass bis zuletzt weitere Tricks in der Öffentlichkeitsarbeit für Stuttgart 21 notwendig sind, bestätigt, dass die argumentative Basis mit Stresstest und Audit nicht besser geworden ist: Da der Auditor zu keiner Zeit "Stresstest bestanden" testiert hatte, musste diese Formulierung mit einer sorgsam eingefädelten Massen-Suggestion geprägt werden. Auch musste die Fernseh-Öffentlichkeit mit schausgespielter Überraschung der Bahn zum Kompromissvorschlag Geißlers getäuscht werden. Schon der Stresstest hätte durch eine unabhängige Instanz erbracht werden müssen. Das gilt insbesondere für eine mögliche Wiederholung desselben (vergleichbar einer Bilanzfälschung, dort kommen danach unabhängige Prüfer ins Haus).
Die zahlreichen KO-Kriterien in den Eingangsgrößen des Stresstest-Verfahrens mit allein 11 leistungsrelevanten Richtlinienverstößen machen deutlich, wie weit der Tiefbahnhof Stuttgart 21 mit seinen acht Gleisen davon entfernt ist, die geforderte Leistung zu erbringen. Es scheint sich zu bestätigen, dass der exorbitante Leistungssprung gegenüber den höchsten Leistungswerten deutscher Großbahnhöfe in der Praxis nicht unter realistischen Bedingungen schließen lässt.
Einzelnachweise
- ↑ 21.06.2011, stuttgarter-zeitung.de, "Bahn hält die Vorgaben für «irreal»"