Stuttgart 21/Personenzugänge
Zusammenfassung
Sowohl die Vorgaben der Deutschen Bahn AG als auch ihre Aussagen zu den Personenstromanalysen der Durth Roos Consulting GmbH zu Stuttgart 21 (S21) erweisen sich als korrekturbedürftig. Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist der neue Stuttgarter Hauptbahnhof definitiv nicht in der Lage, die Reisenden aus 49 Zügen auch nicht die aus 32 Zügen pro Stunde in Minimalqualität zu verarbeiten. Sowohl das für S21 zugesagte Verkehrswachstum als auch das zugesagte Komfortniveau der Reisenden sind bei weitem nicht erreichbar. Vor dem Stuttgarter Gemeinderat und in der Öffentlichkeit hatte die DB AG mit unzutreffenden Aussagen argumentiert. Die Belastungen der Fußgängeranlagen hätten an vielen Stellen mindestens doppelt so hoch angesetzt werden müssen wie simuliert. Darüber hinaus wurden die Hürden weiter gesenkt durch Absenkung der akzeptablen Qualitätsstufe C auf D und eine nicht richtlinienkonforme Verlängerung der geforderten Bahnsteigräumzeit auf 4 Min. Insgesamt wurden die Personenstromanalysen um einen Faktor 3-4 zu günstig simuliert. Und dennoch werden in dem extrem eng dimensionierten Bahnhof zahlreiche Engpässe für die Fußgänger sichtbar, die jedoch in den Darstellungen der Bahn ausgeblendet worden waren. Der Kapazitätsrückbau fällt somit bei den Fußgängeranlagen noch deutlicher aus als der deutliche Rückbau der Zugleistung auf nur noch 32 Züge pro Stunde. Die Umsetzungswürdigkeit des Projekts sollte geprüft werden.
Zusammenfassende Dokumente
Zum Einstieg wird auf folgende zusammenfassende Dokumente zum Download verwiesen (Rechtsklick > Speichern unter):
27.02.2013 | Stellungnahme (1,2 MB, 49 Seiten), Gutachterliche Stellungnahme von C. Engelhardt zu den Personenstromanalysen (Zusammenfassung auf den ersten 5 Seiten) |
28.02.2013 | Zusammenfassungstext (1,1 MB, 18 Seiten), Foliensatz der Pressekonferenz der Fraktion SÖS und LINKE im Stuttgarter Gemeinderat |
Einzelnachweise
- ↑ 24.07.12, Sven Hantel, Regionalleiter Südwest, "24.07.2012 UTA Stuttgart 21", Foliensatz zur Präsentation im Stuttgarter Gemeinderat am 24.07.2012 (pdf).